Deutschland, ILO-Arbeitsschutznorm

Deutschland ratifiziert ILO-Arbeitsschutznorm 155

06.01.2026 - 16:25:11

Deutschland schließt mit der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 155 eine jahrzehntelange Lücke im internationalen Arbeitsschutz. Das Abkommen stärkt präventive Sicherheitskultur und Betriebsratsrechte.

Deutschland schließt ein Jahrzehnte währendes Kapitel und tritt einem zentralen internationalen Arbeitsabkommen bei. Die Ratifizierung der ILO-Konvention 155 zum Arbeitsschutz durch Bundestag und Bundesrat Ende 2025 markiert einen politischen Meilenstein. Sie entlässt Deutschland aus dem Kreis der EU-Staaten, die diese Grundnorm bislang nicht anerkannt hatten.

Ein politischer Konsens zum Jahresauftakt

Der Weg für die Ratifizierung war nach der Bundestagswahl 2025 frei. Das sogenannte Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation fand im Dezember im Parlament breite Unterstützung. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD stimmte ebenso zu wie die Grünen und Die Linke. Einzig die AfD lehnte das Vorhaben ab und argumentierte, das deutsche Arbeitsschutzgesetz sei bereits ausreichend.

Nach der Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Dieser formale Akt wird für das erste Quartal 2026 erwartet.

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Was die ILO-Konvention 155 bedeutet

Das bereits 1981 verabschiedete Abkommen gilt als einer der Grundpfeiler des internationalen Arbeitsschutzes. Im Juni 2022 stufte die Internationale Arbeitskonferenz es offiziell als „fundamentale Konvention“ ein. Die Ratifizierung verpflichtet Deutschland nun rechtlich bindend zu seinen Prinzipien.

Die Kernforderungen sind klar: Sie verlangen eine kohärente nationale Politik für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Konkret stärkt die Konvention eine präventive Sicherheitskultur, das Recht auf Arbeitsverweigerung bei ernster Gefahr und die verbindliche Mitarbeiterbeteiligung in Sicherheitsfragen.

Folgen für deutsche Unternehmen ab 2026

Für die meisten Betriebe ändert sich im Alltag wenig, da deutsches Recht die Standards oft schon erfüllt oder übertrifft. Die Signalwirkung ist jedoch deutlich. Die Ratifizierung wird die Auslegung von Compliance-Regeln beeinflussen, besonders bei Themen wie psychischer Belastung.

Betriebsräte erhalten eine stärkere Grundlage, um umfassende Gefährdungsbeurteilungen einzufordern. Unternehmen sollten ihre Sicherheitsprotokolle prüfen und die Dokumentation von Beteiligungsprozessen verstärken. Zudem profitiert die Glaubwürdigkeit im Ausland: Deutschland verliert den „gelben“ Status in internationalen ESG-Bewertungen und stärkt seine Position bei globalen Ausschreibungen.

Nächste Schritte und Ausblick

Nach der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei der ILO in Genf – voraussichtlich im ersten Quartal 2026 – tritt die Konvention nach zwölf Monaten in Kraft (voraussichtlich erstes Quartal 2027). Das politische Zeichen ist jedoch sofort gesetzt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht eine Lücke im Menschenrechtsportfolio geschlossen. Für die Wirtschaft ist es ein Anstoß, die eigenen Arbeitsschutzsysteme nicht nur am nationalen, sondern am internationalen Maßstab zu messen. Experten erwarten, dass die erfolgreiche Ratifizierung von Konvention 155 nun die Diskussion um die ergänzende ILO-Konvention 187 befördern wird.

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