Deutschland, Milliarden

Deutschland investiert 4 Milliarden in digitale Verwaltung

16.11.2025 - 17:32:11

Die Bundesregierung bündelt Digitalkompetenzen in neuem Ministerium und investiert 4 Milliarden Euro für Glasfaserausbau, digitale Identität und KI-Strategie zur Modernisierung der Verwaltung.

Die Bundesregierung gründet ein neues Digitalministerium und stellt 2025 über vier Milliarden Euro bereit, um Deutschlands Rückstand bei digitalen Behördendiensten aufzuholen. Mit dieser Zentralisierung der Zuständigkeiten will Berlin endlich den Durchbruch schaffen – und die Fragmentierung der vergangenen Jahre überwinden.

Die Schaffung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) im Mai 2025 markiert einen Wendepunkt. Erstmals bündelt eine zentrale Stelle die Verantwortung für die Digitalisierung, die zuvor auf sechs verschiedene Ministerien verteilt war. Unter Leitung von Minister Dr. Karsten Wildberger soll das BMDS nicht nur den Breitbandausbau vorantreiben, sondern auch eine bundesweite digitale Identität etablieren und die KI-Strategie der Regierung koordinieren. Die Mittel stammen großteils aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK).

Neues Ministerium bündelt digitale Macht

Das BMDS ist das Herzstück der Digitaloffensive. Bundeskanzler Friedrich Merz richtete es per Dekret ein und stattete es mit weitreichenden Befugnissen aus. Minister Wildberger betont, die Gründung sende ein “klares Signal”, dass Digitalisierung höchste Priorität genieße.

Das Aufgabenspektrum ist umfassend: Von der Entwicklung interoperabler Plattformen über die Einführung der digitalen Identität bis zur Datenpolitik liegt nun alles in einer Hand. Besonders wichtig: Das Ministerium muss die meisten größeren IT-Ausgaben des Bundes genehmigen. Diese Zentralisierung soll endlich die bürokratischen Hürden beseitigen, die den Fortschritt jahrelang behinderten. Keine Silos mehr, keine unkoordinierten Einzelprojekte – so lautet das Versprechen.

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Behörden und Ministerien speichern immer mehr personenbezogene Daten – gerade in Projekten wie BundID und der Modernisierung von Registern ist lückenlose Dokumentation jetzt Pflicht. Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO schützt vor Bußgeldern und macht Abstimmungen zwischen Behörden transparenter. Ein kostenloses Excel-Muster erklärt Schritt für Schritt, welche Angaben jede Stelle jetzt erfassen muss und liefert direkt einsetzbare Vorlagen für die Praxis. Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO herunterladen

Glasfaser-Offensive gegen digitale Kluft

Von den vier Milliarden Euro fließen rund 2,93 Milliarden in den Ausbau von Breitband- und Glasfasernetzen. Der Bedarf ist enorm: Während das 5G-Mobilfunknetz bereits 99,1 Prozent der Bevölkerung erreicht, hinkt Deutschland beim Glasfaserausbau massiv hinterher. Nur 36,8 Prozent der Haushalte verfügten 2024 über einen direkten Glasfaseranschluss (FTTP) – der EU-Durchschnitt liegt bei 69,2 Prozent.

Weitere Hunderte Millionen fließen direkt in die Modernisierung der Verwaltung. 263 Millionen Euro sind für die Digitalisierung von Registern vorgesehen, 243 Millionen für das Bürgerkonto und die digitale Identitätsinfrastruktur. Zusätzliche 131 Millionen sollen die Anbindung an das europäische System ermöglichen. Kann diese Investition tatsächlich den jahrzehntelangen Rückstand aufholen?

BundID: Das digitale Bürgerkonto nimmt Fahrt auf

Im Zentrum steht die BundID – das bundesweite digitale Bürgerkonto. Mit einem einzigen sicheren Login können Bürger künftig alle Online-Verwaltungsleistungen nutzen, vom Kindergeldantrag bis zur Fahrzeugzulassung. Die Plattform wächst: Seit Mai 2025 haben sich die monatlichen Logins von einer auf zwei Millionen verdoppelt.

Langfristig soll aus BundID die “DeutschlandID” werden und nahtlos mit der europäischen digitale Brieftasche (EUDI) verschmelzen. Wann genau dieser Umstieg erfolgt, steht noch nicht fest. Die BundID ist das zentrale Element des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das den Grundsatz “Einmal erfassen, mehrfach nutzen” durchsetzen soll – Bürger und Unternehmen müssen ihre Daten künftig nur noch einmal bei der Verwaltung angeben.

OZG 2.0 setzt auf Open Source

Die rechtliche Grundlage verschärfte das OZG 2.0, das im Juni 2024 in Kraft trat. Während die ursprüngliche Fassung des Gesetzes die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorschrieb, wurde die erste Frist 2022 klar verfehlt. Die Novelle standardisiert nun die Digitalisierung bundesweit und verankert das Recht auf digitale Verwaltung.

Besonders bemerkenswert: OZG 2.0 verpflichtet Behörden, bei der Beschaffung und Entwicklung von IT-Lösungen Open-Source-Software und offene Standards zu bevorzugen. Deutschland will damit weniger abhängig von proprietären Anbietern werden und die Interoperabilität zwischen Behördensystemen verbessern. Ein strategischer Schwenk, der deutschem Pragmatismus entspricht – und europäischem Trend folgt.

Wo Deutschland wirklich steht

Der Digitalisierungsschub kommt nicht von ungefähr. Laut dem Digital-Dekade-Bericht der EU brilliert Deutschland zwar bei Halbleitertechnologie, schneidet aber bei digitalen Behördenleistungen und Netzabdeckung schwach ab. Das neue Ministerium und das Milliardenbudget sollen diese Schieflage korrigieren.

Die Open-Source-Strategie birgt Potenzial für echte digitale Souveränität. Statt sich weiter von wenigen Tech-Riesen abhängig zu machen, setzt Berlin auf ein vielfältigeres Ökosystem. Die größte Hürde bleibt jedoch der Glasfaserausbau: Ohne flächendeckende Hochgeschwindigkeitsnetze bleiben die modernsten Online-Dienste für viele Bürger unerreichbar.

KI-Offensive für Ämter und Behörden

Der Blick geht bereits über 2025 hinaus. Eine Ende 2025 angekündigte Partnerschaft zwischen SAP, OpenAI und Microsoft – “OpenAI für Deutschland” – soll ab 2026 fortschrittliche KI-Lösungen in die Verwaltung bringen. Das Ziel: Deutschland zur führenden “KI-Nation” machen. Geplant sind automatisierte Workflows und verbesserte Datenanalyse in Behörden.

Die Transformation der BundID zur DeutschlandID und deren Integration in die EU-weite digitale Brieftasche wird zum Gradmesser des Erfolgs. Gelingt dem BMDS die ressortübergreifende Koordination, dürfen Bürger und Unternehmen auf einheitliche, nutzerfreundliche digitale Behördendienste hoffen – eine längst überfällige Modernisierung des deutschen Staates.

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PS: Die BundID und die geplante DeutschlandID bringen zentrale Dienste – und damit erhöhte Anforderungen an Datenschutznachweise. Wenn Behörden Daten mit der europäischen digitalen Brieftasche verknüpfen, ist ein prüffähiges Verarbeitungsverzeichnis unerlässlich. Das kostenlose Excel-Template zeigt typische Fehler, spart Zeit bei der Dokumentation und hilft bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden. Jetzt Verarbeitungsverzeichnis-Template kostenlos sichern

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