Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen will den Bund wegen einer unzureichenden Finanzierung der Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern verklagen.
11.09.2025 - 14:32:19Krankenkassen wollen gegen Bund klagen
Das beschloss der Verwaltungsrat in Berlin. Jahr für Jahr bleibe der Bund den Kassen dabei zehn Milliarden Euro schuldig, sagte die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann. "Da können wir nicht länger zuschauen." Der Co-Vorsitzende Uwe Klemens sagte: "Wir wollen damit erreichen, dass unsere Versicherten und deren Arbeitgeber nicht länger mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet werden."
Die Kassen monieren schon seit Jahren, dass sie für grundsätzlich gesetzlich versicherte Bürgergeldbezieher zu wenig Geld zugewiesen bekommen. Nach einem Gutachten im Verbandsauftrag zahlte der Bund 2022 pro Person eine Beitragspauschale von 108,48 Euro im Monat - kostendeckend wären 311,45 Euro gewesen. Aktuell beträgt die Pauschale demnach 133,17 Euro im Monat.
Klage gegen Zuweisungen des Bundesamts
Konkret soll der Spitzenverband für Kassen, die ihn damit beauftragen, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen. Gegenstand sollen die jetzt im Herbst eingehenden Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung in Bonn für das kommende Jahr sein. Für das Verfahren in erster Instanz zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Über die anstehende Entscheidung des Verwaltungsrats berichtete zunächst die "Bild".
Der Spitzenverband argumentiert, dass die Kassen wegen der unzureichenden Finanzierung eine Aufgabe in alleiniger Verantwortung des Bundes erfüllen - das sei ein rechtswidriger Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbstständigkeit. Außerdem sei es ein Verstoß gegen die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Kein zusätzliches Geld im Haushalt
Auch Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte sich prinzipiell dafür ausgesprochen, dass Behandlungskosten für Bürgergeldbezieher vollständig und nicht nur teilweise über den Bundeshaushalt abgedeckt sein sollten. In den Etatplänen für 2025 und 2026 ist dies nicht vorgesehen.