Produktion/Absatz, Wettbewerb

Der Lufthansa DE0008232125-Konzern darf wie geplant mit einer Minderheit von zehn Prozent bei der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic einsteigen.

30.06.2025 - 11:09:36

Kartellamt: Lufthansa darf bei Air Baltic einsteigen

Das Bundeskartellamt sieht zwar wettbewerbsrechtliche Probleme auf einigen Strecken zwischen Deutschland und dem Baltikum. Dennoch habe man den Zusammenschluss genehmigen müssen, weil es sich um sogenannte Bagatell-Märkte mit zu geringen Umsätzen unterhalb von 20 Millionen Euro handele, teilt die Behörde mit.

Weniger Konkurrenz ins Baltikum

Passagiere müssen nach Einschätzung der Kartellwächter mit steigenden Ticketpreisen rechnen - etwa in die baltischen Hauptstädte Riga, Tallinn oder Vilnius. Auf einer Reihe dieser und ähnlicher Strecken stünden die Unternehmen bislang in enger Konkurrenz zueinander, ohne dass es genügend Wettbewerb gäbe, stellt die Behörde fest.

Haupteigentümer der 1995 gegründeten Airline ist der lettische Staat. Vor einem möglichen Börsengang will er auch die Nachbarstaaten Estland und Litauen an der Airline beteiligen. Die Lufthansa hat für 14 Millionen Euro Wandelanleihen der Air Baltic erworben, die einem Anteil von 10 Prozent entsprechen. Sie erhält zudem einen Sitz im Aufsichtsrat.

Das Kartellamt rechnet damit, dass Air Baltic künftig die Interessen ihres neuen Minderheitenaktionärs in ihren Entscheidungen berücksichtigt. Die als sehr verlässlich geltende Air Baltic vermietet im großen Umfang Flugzeuge samt Besatzungen (Wetlease) an Gesellschaften des Lufthansa-Konzerns. Europäisches Wettbewerbsrecht würde erst greifen, wenn Lufthansa die Kontrolle über Air Baltic erlangt, führt das Kartellamt aus.

@ dpa.de

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