DEHOGA warnt vor Gratis-Wasser in Restaurants
05.02.2026 - 09:31:12Verbraucherschützer fordern kostenloses Leitungswasser in deutschen Restaurants nach europäischem Vorbild. Der Gaststättenverband DEHOGA hält dagegen und warnt vor steigenden Speisepreisen. Die Debatte gewinnt diese Woche erneut an Schärfe.
In Ländern wie Frankreich, Spanien oder Österreich ist ein Glas Wasser zum Essen oft selbstverständlich oder sogar gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland bleibt es ein Streitthema. Aktuell fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Initiative a tip: tap eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe.
Das „Französische Modell“ als Vorbild?
Kritiker bemängeln, Deutschland hinke bei der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie hinterher. Eine verpflichtende Abgabe könnte nicht nur gesundheitsfördernd sein, sondern auch Verpackungsmüll und CO2-Emissionen reduzieren. Initiativen wie Refill Deutschland mit über 7.000 Auffüllstationen zeigen eine wachsende Bereitschaft in der Gesellschaft. Doch die klassische Gastronomie macht kaum mit.
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Die Forderung stößt bei den Gastronomen auf entschiedenen Widerstand. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) verweist auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Branche.
Mischkalkulation in Gefahr
Das zentrale Argument der Branche ist die Mischkalkulation. In vielen Betrieben werden Speisen mit geringer Gewinnspanne kalkuliert. Die notwendigen Erträge für Miete, Personal und Energie werden maßgeblich über den Getränkeverkauf erwirtschaftet.
Ein Wegfall der Umsätze durch Mineralwasser würde laut DEHOGA zwangsläufig zu höheren Speisepreisen führen. Zudem sei Leitungswasser im Service nicht kostenlos: Kosten für Personal, Gläser, Spülen und Wassergebühren blieben bestehen. Nach der Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sehen viele Wirte keinen finanziellen Spielraum.
Servicepauschale als Kompromiss?
In der verhärteten Debatte etabliert sich ein neuer Trend als möglicher Mittelweg: die Servicepauschale oder das „Wiener Modell“. Immer mehr Restaurants bieten Leitungswasser an, verlangen dafür aber ein „Korkgeld“ von 1,00 bis 2,50 Euro.
Befürworter sehen darin eine faire Lösung. Der Gast erhält günstiges Wasser, der Betrieb deckt seine Kosten. Die Akzeptanz bei Gästen steigt, solange der Preis transparent ist und unter dem von Flaschenwasser liegt. In Großstädten wie Berlin und München wird dieses Modell zunehmend diskutiert.
Keine gesetzliche Pflicht in Sicht
Rechtlich ist die Lage klar: Eine Pflicht zur kostenlosen Abgabe gibt es nicht. Das 2023 verabschiedete „Trinkwasserbereitstellungsgesetz“ verpflichtet nur Kommunen zu öffentlichen Brunnen, nicht aber Gastronomen.
Politische Beobachter erwarten kurzfristig kein einschneidendes Gesetz. Wahrscheinlicher ist die Ausweitung freiwilliger Zertifikate für „wasserfreundliche“ Betriebe. Doch der kulturelle Wandel ist da: Die Bestellung von Leitungswasser wird zur Normalität – auf die sich die Gastronomie einstellen muss.
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