Daten-Governance-Gesetz droht im Kompetenz-Wirrwarr zu versinken
01.02.2026 - 09:43:12Die Umsetzung der europäischen Datenstrategie in Deutschland droht an einem ungeklärten Konflikt zu scheitern: Wer kontrolliert eigentlich die Daten? Bei einer Anhörung im Digitalausschuss des Bundestags am Mittwoch warnten Experten vor einem gefährlichen Kompetenzgerangel zwischen der geplanten Aufsicht und den etablierten Datenschutzbehörden.
Das Kernproblem: Zwei Herren für einen Datensatz
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zentralen Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste zu machen. Doch genau hier liegt der Haken. Viele der betroffenen Datensätze enthalten personenbezogene Informationen – und fallen damit auch unter die strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Rechtsexperten schlagen Alarm: Was passiert, wenn ein Dienst von der BNetzA genehmigt wird, aber gleichzeitig von einer Datenschutzbehörde für dieselbe Datenverarbeitung abgemahnt wird? „Dieser regulatorische Dualismus schafft massive Rechtsunsicherheit für Unternehmen“, warnte ein Gutachter in der Anhörung. Die Forderung nach einem klaren „One-Stop-Shop“ oder verbindlichen Koordinierungsregeln war der dominierende Tenor.
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Industrie-Verwaltung statt Daten-Ökonomie?
Die Kritik geht jedoch noch tiefer. David Bomhard von der Kanzlei Aitava zog eine ernüchternde Bilanz der zugrundeliegenden EU-Verordnung. Mehr als zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten sei das Ziel einer florierenden Datenwirtschaft nicht erreicht. EU-weit seien bislang nur drei „Daten-Altruismus“-Organisationen registriert.
Bomhard bezeichnete den deutschen Entwurf als „Minimalpaket“. Zwar sei dies pragmatisch, doch die fehlende Verzahnung mit anderen Digitalgesetzen wie dem Data Act sei ein schwerer Mangel. Das Gesetz bleibe ein isoliertes Stückwerk im europäischen Regelungsdschungel – eine vertane Chance für einen kohärenten Rechtsrahmen.
Zivilgesellschaft fordert mehr als leere Versprechungen
Aus Sicht der Verbraucher- und Bürgerrechtler geht der Entwurf nicht weit genug. Aline Blankertz vom Thinktank Structural Integrity kritisierte, das Gesetz verfehle sein Potenzial. Statt auf komplexe Vermittlungsstrukturen zu setzen, brauche es klare, durchsetzbare Datenzugangsrechte und den Ausbau von Open-Data-Standards.
Die Sorge: Ohne verbindliche Verpflichtungen für öffentliche Stellen, ihre Daten auch tatsächlich bereitzustellen, könnte die beim Statistischen Bundesamt geplante zentrale Informationsstelle zu einer leeren Hülle verkommen. Ein „gemeinwohlorientiertes Daten-Governance“ bleibe so eine bloße Absichtserklärung.
Regierung verteidigt „innovationsfreundlichen“ Weg
Trotz der harschen Kritik hält die Bundesregierung an ihrem Kurs fest. Digitalstaatsminister Karsten Wildberger (CDU) verteidigte den Entwurf als „innovationsfreundliche“ Umsetzung der EU-Vorgaben. Man habe bewusst auf „Goldplating“ – also nationale Zusatzauflagen – verzichtet, um die Wirtschaft nicht unnötig zu belasten.
Wildberger betonte, die klare Kompetenzzuweisung an die BNetzA schaffe für Marktteilnehmer einen verlässlichen Ansprechpartner. „Vertrauen ist die Währung der Datenwirtschaft“, so der Minister. Die vorgeschlagene Struktur schaffe die nötige Ordnung für die Zusammenarbeit zwischen Datenhaltern und -nutzern.
Was kommt als nächstes?
Nach der Anhörung wird der Gesetzentwurf im Ausschuss weiterberaten. Parlamentsbeobachter sprechen von „moderater Kritik“. Während die Kernstruktur mit der BNetzA als Aufseherin wohl bestehen bleibt, sind Änderungen bei der Koordination mit dem Datenschutz wahrscheinlich.
Die Opposition zeigt sich gespalten. Während die AfD das Vorhaben pauschal als „Bürokratiemonster“ ablehnt, fordern andere Fraktionen strengere Transparenzregeln. Für die deutsche Wirtschaft steht viel auf dem Spiel. Der Erfolg des Gesetzes wird letztlich davon abhängen, ob der finale Text den Kompetenzwirrwarr auflösen und die nötige Rechtssicherheit für datengetriebene Geschäftsmodelle schaffen kann.
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