CLP-Verordnung, Etikettierungspflichten

CLP-Verordnung: EU verschiebt Etikettierungspflichten bis 2028

20.11.2025 - 23:44:11

Der EU-Rat bestätigt die Verschiebung zentraler CLP-Kennzeichnungspflichten um zweieinhalb Jahre auf Januar 2028. Die Entscheidung beendet Unsicherheiten für Chemieunternehmen und schafft Rechtssicherheit.

Aufatmen in der Chemiebranche: Der Rat der Europäischen Union hat heute offiziell die Verschiebung zentraler Fristen der überarbeiteten CLP-Verordnung bestätigt. Die neuen Vorgaben für Etikettierung, Werbung und Fernverkauf müssen nun erst zum 1. Januar 2028 umgesetzt werden – zweieinhalb Jahre später als ursprünglich geplant.

Die Entscheidung beendet monatelange Unsicherheit für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, die sich auf drastische Änderungen ab Mitte 2026 eingestellt hatten. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) hatten vor einem kaum zu bewältigenden Umsetzungsdruck gewarnt.

„Stop-the-Clock” wird Gesetz

Mit der heutigen Zustimmung schließt der Rat ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren ab, das als „Stop-the-Clock”-Mechanismus bekannt wurde. Die Regelung friert faktisch die Umsetzungsfristen der umfangreichen Änderungen aus der Verordnung (EU) 2024/2865 ein, die vor genau einem Jahr veröffentlicht wurde.

Nach dem ursprünglichen Zeitplan mussten Unternehmen ihre Etikettierungssysteme bereits zum 1. Juli 2026 und 1. Januar 2027 an neue Formatierungsregeln anpassen – inklusive Mindestschriftgrößen, Zeilenabständen und digitalen Kennzeichnungen. Diese Fristen werden nun einheitlich auf den 1. Januar 2028 verschoben.

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„Der Rat hat dem ‚Stop-the-Clock’ das finale Okay gegeben”, berichtete das Packaging Journal heute. „Die Änderungsverordnung verschiebt alle relevanten Übergangsfristen für die Kennzeichnung von Chemikalien auf 2028 und schafft damit die dringend benötigte Rechtssicherheit.”

Die Verschiebung betrifft eine Vielzahl von Pflichten, die Lieferketten massiv belastet hätten:

  • Etikettenformate: Strenge Vorgaben zu Mindestschriftgrößen, Buchstabenabständen und Farbkontrasten
  • Digitale Kennzeichnung: Einführung digitaler Datenträger und zugehöriger Aufklapp-Etiketten
  • Fernverkauf: Neue Pflichtangaben zu Gefahreninformationen im Online-Handel und in der Werbung
  • Nachfüllstationen: Kennzeichnungsvorgaben für den Chemikalienverkauf an Refill-Stationen

„Reality Check” enthüllte Überlastung

Der Anstoß zur Verzögerung kam aus der „Reality Check”-Konsultation der Europäischen Kommission im Mai 2025. Die Befragung offenbarte, dass sich die Zeitpläne der 2024er-Revision mit dem kommenden „Omnibus VI”-Vereinfachungspaket überschnitten – eine kaum zu bewältigende Belastung, besonders für KMU.

Industrievertreter argumentierten, dass die Umsetzung der 2024er-Regeln massive Investitionen in neue Drucktechnologien und Artwork-Redesigns erfordert hätte – nur um diese möglicherweise wieder anpassen zu müssen, sobald die Vereinfachungsagenda greift.

„Das Feedback aus der Mai-Konsultation war eindeutig”, analysierte das Fachportal Normachem. „Unternehmen sahen sich einer ‚Doppelstrafe’ ausgesetzt: Jetzt investieren für die 2026er-Fristen, während parallel ein Vereinfachungstext verhandelt wird, der diese Investitionen obsolet machen könnte.”

Die Kommission legte daraufhin im Juli den „Stop-the-Clock”-Vorschlag (COM(2025) 526) vor, um die Umsetzungsdaten zu harmonisieren und einen kohärenten Übergang zu ermöglichen. Das Europäische Parlament stimmte am 23. Oktober mit überwältigender Mehrheit für die Verschiebung.

Branche reagiert erleichtert

Die Chemiebranche zeigt sich sichtlich erleichtert. Die ursprünglichen Fristen galten vielen angesichts komplexer globaler Lieferketten und der schieren Menge umzuetikettierender Produkte als unrealistisch.

Marie Bjerre, dänische Ministerin für europäische Angelegenheiten, begrüßte die Entscheidung als Schritt, der „Zeit und Rechtssicherheit für Unternehmen” schafft, während die EU weiter an umfassenderen Vereinfachungen arbeitet.

Besonders die Harmonisierung der Fristen wird positiv aufgenommen. Zuvor hatten verschiedene Bestimmungen gestaffelte Inkrafttretenstermine. Der einheitliche Stichtag 1. Januar 2028 für Stoffe und Gemische ermöglicht eine umfassende Etikettenaktualisierung statt Stückwerk.

„Ein Sieg für den Pragmatismus”, kommentierte ein Sprecher eines großen Chemieverbands in Brüssel. „Wir können uns jetzt darauf konzentrieren, die digitale Kennzeichnungsinfrastruktur richtig aufzubauen, statt überstürzt Interimslösungen zu implementieren.”

Was bleibt unverändert?

Wichtig für Compliance-Verantwortliche: Die heutige Verschiebung betrifft ausschließlich die neuen Etikettierungs- und Formatierungspflichten aus der 2024er-Revision. Die Kernklassifizierungskriterien und neuen Gefahrenklassen bleiben bestehen.

  • Neue Gefahrenklassen: Die Einstufungspflichten für endokrine Disruptoren (ED), PBT/vPvB- und PMT/vPvM-Stoffe gelten weiterhin. Die Übergangsfristen für die Einstufung (1. Mai 2025 für neue Stoffe; 1. Mai 2026 für neue Gemische) sind von den heute verschobenen Etikettierungsformat-Regeln zu unterscheiden.
  • Sicherheitsstandards: Die EU betont, dass die Verzögerung rein administrativ ist und das Schutzniveau für Mensch und Umwelt nicht senkt. Bestehende CLP-Etiketten bleiben bis zur neuen 2028er-Frist gültig und vollständig durchsetzbar.

Ausblick: Die Vereinfachungsagenda läuft weiter

Die heutige Entscheidung ist nur die erste Säule des „Omnibus VI”-Pakets der Kommission zur Straffung der EU-Chemikaliengesetzgebung. Während „Stop-the-Clock” die Zeitschiene regelt, wird der inhaltliche „Vereinfachungs”-Vorschlag (COM(2025) 531) noch verhandelt.

Die Vereinfachungsgespräche zielen darauf ab, besonders kritisierte Formatierungsregeln dauerhaft zu lockern. Diskutiert werden derzeit:

  • Abschaffung starrer Mindestschriftgrößen zugunsten eines allgemeinen „Lesbarkeits”-Standards
  • Erweiterte Nutzung digitaler Etiketten für mehr Inhalt bei weniger physischer Verpackung
  • Ausnahmeregelungen für B2B-Transaktionen bei Werbekennzeichnungen

Durch die Verschiebung auf 2028 gewinnt die EU Zeit, diese Vereinfachungen abzuschließen. Wenn Unternehmen 2027/2028 ihre Etiketten aktualisieren, können sie das auf Basis der finalen, vereinfachten Regeln tun.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Nach der heutigen Ratszustimmung wird die Änderungsverordnung innerhalb weniger Tage im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Handlungsplan für Unternehmen:

  1. Investitionen überdenken: Geplante Anschaffungen neuer Drucktechnik ausschließlich für die entfallenen 2026er-Schriftgrößenvorgaben können gestoppt werden
  2. Einstufungsarbeiten fortsetzen: Die Verschiebung der Etikettierungsformate entbindet nicht von der Bewertung gegen neue Gefahrenklassen (ED, PBT etc.)
  3. Vereinfachungsgespräche beobachten: Der finale Inhalt der 2028er-Etiketten hängt vom Ausgang der Omnibus-VI-Verhandlungen ab
  4. Digital-Readiness ausbauen: Die gewonnene Zeit sollte für robuste Pilotprojekte zu digitalen Kennzeichnungslösungen (E-Labels) genutzt werden

Statt Krisenmanagement steht nun strategische Planung auf der Agenda – mit einem klaren Zeitfenster von drei Jahren.

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