CLP-Verordnung, Vermarktungsverbote

CLP-Verordnung: Ab Mai 2026 drohen Vermarktungsverbote

06.02.2026 - 00:02:11

Neue Gefahreneinstufungen für Chemikalien treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Unternehmen müssen ihre Produkte bis dahin neu bewerten, um Vermarktungsverbote zu vermeiden.

Trotz verschobener Formatregeln müssen Chemieunternehmen ihre Produkte bis zum 1. Mai neu bewerten. Wer jetzt nicht handelt, riskiert sofortige Verkaufsstopps.

Für die chemische Industrie in Deutschland und der EU läuft die Uhr: Am 1. Mai 2026 treten entscheidende neue Einstufungsregeln für gefährliche Stoffe und Gemische in Kraft. Während reine Formatvorgaben für Etiketten bis 2028 verschoben wurden, bleibt diese inhaltliche Frist unverrückbar. Experten warnen eindringlich vor einem fatalen Missverständnis. Wer die Verschiebung als generellen Aufschub interpretiert, könnte ab Mai mit Vermarktungsverboten konfrontiert sein.

Die unverrückbare Deadline: Was ändert sich zum 1. Mai?

Zum Stichtag laufen zwei zentrale regulatorische Änderungen der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) zusammen. Das stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen.

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Zum einen tritt die 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) in Kraft. Sie legt neue, verbindliche Gefahreneinstufungen für eine Reihe von Substanzen fest. Alle Gemische, die diese Stoffe enthalten und ab dem 1. Mai in den Verkehr gebracht werden, müssen die aktualisierten Piktogramme und Gefahrenhinweise auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt tragen. Für diese harmonisierten Einstufungen gibt es keine Übergangsfrist.

Parallel greift die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 für neu formulierte Gemische. Sie führt zusätzliche Gefahrenklassen ein, etwa für endokrine Disruptoren (ED) und persistente, bioakkumulierbare Stoffe (PBT/vPvB). Diese müssen ab Mai für alle neuen Produkte angewendet werden.

Die Falle: Verschobene Form, verschärfter Inhalt

Die Verwirrung entstand durch eine jüngste EU-Entscheidung. Die Verordnung (EU) 2025/2439 verschob rein formale Anforderungen wie Mindestschriftgrößen oder Farbvorgaben auf den 1. Januar 2028. Viele Unternehmen atmeten auf.

Doch Compliance-Experten schlagen Alarm: Diese Verschiebung betrifft nur das Aussehen des Etiketts, nicht dessen Inhalt. Ein Unternehmen, das bis 2028 die alte Schriftgröße verwendet, aber die neuen Gefahrenpiktogramme der 22. ATP ignoriert, handelt nicht konform. Die Botschaft ist klar: Die Bewertung der Gefahr duldet keinen Aufschub, nur ihre Darstellung.

Zwei-Klassen-Lager: Die Herausforderung für Bestände

Besonders knifflig wird das Bestandsmanagement. Für die neuen Gefahrenklassen (ED, PBT) gilt eine Abverkaufsfrist: Bereits produzierte Gemische dürfen mit alter Kennzeichnung noch bis zum 1. Mai 2028 verkauft werden.

Das schafft eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Lager:
1. Altbestand (vor Mai 2026): Darf mit alter Kennzeichnung bis 2028 abverkauft werden.
2. Neuchargen (ab Mai 2026): Müssen zwingend die neuen Gefahrenklassen ausweisen.

Achtung: Diese Übergangsregel gilt nicht für die aktualisierten Einstufungen der 22. ATP. Sie müssen ab dem Stichtag für alle in den Verkehr gebrachten Gemische korrekt gekennzeichnet sein – egal ob Altbestand oder Neuproduktion.

Handlungsbedarf: Was deutsche Manager jetzt tun müssen

Für Regulatory-Affairs- und Sicherheitsverantwortliche bedeutet das konkreten Druck im ersten Quartal 2026.

Die oberste Priorität ist die Überprüfung des gesamten Produktportfolios. Welche enthaltenen Stoffe sind von der 22. ATP betroffen? Die Einstufungen aller betroffenen Gemische müssen aktualisiert werden.

Zugleich wird die Kommunikation in der Lieferkette kritisch. Die Daten für die neuen Gefahrenklassen wie „endokrine Disruption“ kommen oft vom Vorlieferanten. Bleibt diese Information aus oder kommt zu spät, können Formulierer ihre eigenen Etiketten nicht fristgerecht anpassen. Engpässe drohen.

Auch die IT-Systeme müssen vorbereitet werden. Die neuen Gefahren-Codes (z.B. EUH380 für endokrine Disruptoren) müssen in ERP- und EHS-Systemen hinterlegt sein, um ab Mai korrekte Sicherheitsdatenblätter generieren zu können.

Der Blick nach vorn: Die digitale Etikette kommt

Während der Fokus auf dem Mai-Stichtag liegt, laufen die Vorbereitungen für die Zukunft weiter. Die EU plant, physische Etiketten durch digitale Lösungen wie QR-Codes zu ergänzen. Diese verpflichtenden Vorgaben sind Teil des auf 2028 verschobenen Pakets.

Experten raten, die gewonnene Zeit bis dahin für Pilotprojekte zu nutzen. Die vollständige Digitalisierung der Kennzeichnung bleibt ein langfristiges Ziel. Doch zuerst gilt es, die unmittelbare Hürde im Mai 2026 zu nehmen. Wer sie unterschätzt, riskiert mehr als Bußgelder: nicht verkehrsfähige Ware und massive Störungen in der eigenen Lieferkette.

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