CBAM, Letzte

CBAM: Letzte Frist für kostenlose Berichte läuft ab

27.01.2026 - 22:39:12

Die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichs endet, ab 2026 müssen Importeure von Stahl und Aluminium Zertifikate für Emissionen kaufen. Eine neue De-minimis-Regel entlastet kleine Unternehmen.

Ab 2026 wird der EU-CO2-Grenzausgleich teuer – doch eine letzte Meldepflicht endet bereits diese Woche. Für Importeure von Stahl, Aluminium und anderen Grundstoffen tickt die Uhr: Bis Samstag, den 31. Januar, muss der letzte Quartalsbericht der Übergangsphase eingereicht werden. Danach beginnt die definitive, kostenpflichtige Phase des Klimainstruments.

Endspurt für die letzte Meldung

Der Bericht für das vierte Quartal 2025 markiert das Ende einer zweijährigen Schonfrist. Seit Oktober 2023 mussten Unternehmen lediglich Daten über die „eingebetteten“ Emissionen ihrer Importe melden, ohne zu zahlen. Diese Lernphase ist nun vorbei. Ab dem 1. Januar 2026 wandelt sich der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zu einem Instrument mit realen finanziellen Konsequenzen. Die größte Herausforderung für viele bleibt die Beschaffung verlässlicher Emissionsdaten von Lieferanten außerhalb der EU.

Das ändert sich ab sofort

Mit dem Jahreswechsel tritt die Regelphase in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Für die in importierten Waren enthaltenen Emissionen müssen künftig CBAM-Zertifikate gekauft und abgegeben werden. Der Preis orientiert sich am EU-Emissionshandel (ETS). Um weiterhin betroffene Waren einführen zu dürfen, müssen sich Unternehmen zudem als „zugelassene CBAM-Anmelder“ registrieren lassen. Anträge, die bis Ende März gestellt werden, ermöglichen vorläufige Importe.

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An die Stelle der vierteljährlichen Berichte tritt eine umfassende jährliche Erklärung. Diese muss verifizierte Daten zu allen Importen und Emissionen des Vorjahres enthalten. Die finanzielle Abrechnung erfolgt dann über die Zertifikate.

Entlastung für kleine Importeure

Die EU hat die Regeln kürzlich angepasst, um den Bürokratieaufwand zu verringern. Eine zentrale Neuerung ist die De-minimis-Schwelle: Importeure, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren einführen, sind ab 2026 von den Pflichten befreit. Laut EU-Kommission entlastet das rund 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen, während 99 Prozent der Emissionen weiterhin erfasst werden. Die Regel gilt nicht für Strom und Wasserstoff.

Zudem wurden wichtige Fristen verschoben:
* Die erste jährliche CBAM-Erklärung für 2026 ist nun bis zum 30. September 2027 fällig.
* Der Verkauf der benötigten Zertifikate startet erst am 1. Februar 2027.

Dennoch gilt die finanzielle Verpflichtung rückwirkend für alle Importe des Jahres 2026. Unternehmen sollten die Zeit bis dahin nutzen, um ihre Prozesse und Lieferketten anzupassen.

Paradigmenwechsel im EU-Handel

Der CBAM markiert einen tiefgreifenden Wandel in der europäischen Klima- und Handelspolitik. Er soll verhindern, dass europäische Unternehmen durch strengere Klimavorgaben benachteiligt werden und Produktion einfach in Regionen mit laxeren Regeln verlagert wird. Für betroffene Importeure bedeutet das: Die Phase des unverbindlichen Meldes ist vorbei. Die Vorbereitung auf die neue, kostenintensive Realität hat jetzt höchste Priorität.

@ boerse-global.de