Bundestariftreuegesetz, Gift

Bundestariftreuegesetz: Wirtschaft warnt vor Gift für Standort

30.01.2026 - 02:30:11

Das geplante Bundestariftreuegesetz stößt in der entscheidenden parlamentarischen Phase auf massive Kritik. Wirtschaftsverbände und Landesregierungen warnen vor Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen.

Berlin. Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Tarifbindung stärken – doch der Widerstand wächst. Kurz vor den entscheidenden Ausschussberatungen mehren sich kritische Stimmen aus Wirtschaft und Politik. Sie stellen nicht nur die Wirksamkeit des Vorhabens infrage, sondern sehen darin eine konkrete Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Im Kern soll das Bundestariftreuegesetz regeln, dass öffentliche Aufträge des Bundes ab einem Wert von 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben werden, die branchenübliche Tarifverträge einhalten. Die Regierung will damit einen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Firmen ausgleichen und Lohndumping mit Steuergeldern verhindern. Der Gesetzentwurf passierte im August 2025 das Kabinett und wurde im Oktober erstmals im Bundestag beraten.

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Doch genau dieser Ansatz ist zum Zankapfel geworden. Während Gewerkschaften das Gesetz als wichtigen Schritt begrüßen, lehnt die Wirtschaft den staatlichen Eingriff fundamental ab. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) spricht gar von einem „Etikettenschwindel“.

Neue Studie nährt Zweifel an Wirksamkeit

Die Kritik erhält nun neue Nahrung durch eine aktuelle Analyse. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kommt in einer Studie vom 27. Januar zu einem ernüchternden Ergebnis: Die bereits in vielen Bundesländern existierenden Tariftreuegesetze haben kaum zu einer höheren Tarifbindung geführt.

Diese Erkenntnis stellt die grundlegende Annahme des Bundesgesetzes infrage. Wenn die Landesregelungen nicht wirken – warum sollte es auf Bundesebene anders sein? Die Studie liefert den Gegnern des Vorhabens ein starkes Argument.

Bayern schießt scharf: „Pures Gift für den Standort“

Der politische Widerstand formiert sich ebenfalls neu und bekommt eine prominente Stimme. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bezog am 28. Januar klare Position: Er bezeichnete das Gesetz als „pures Gift“ für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

In einer Zeit, in der Unternehmen dringend Entlastung bräuchten, schaffe das Vorhaben nur zusätzliche Bürokratie und Verunsicherung. Diese scharfe Kritik aus einem großen und wirtschaftsstarken Bundesland ist politisch brisant. Denn für die Verabschiedung des Gesetzes ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, in dem die Länder vertreten sind.

Bürokratie als größte Hürde für Mittelstand

Konkrete Sorge bereitet den Kritikern der bürokratische Aufwand. Verbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnen vor umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen könnten diese Hürden die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen unattraktiv oder unmöglich machen.

Die Gegner argumentieren, dass freiwillige Tariftreue der bessere Weg sei. Ein staatliches Gesetz zwinge Unternehmen in fremde Tarifwerke und untergrabe die Tarifautonomie.

Gewerkschaften fordern Nachbesserungen

Auf der anderen Seite halten Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und ver.di am Prinzip des Gesetzes fest. Sie sehen es als notwendiges Mittel, um Arbeitnehmerrechte zu stärken und die Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie umzusetzen.

Allerdings kritisieren auch sie Details. Die geplante Ausnahme von Bundeswehr-Aufträgen und die als zu hoch empfundene Wertgrenze von 50.000 Euro könnten Schlupflöcher öffnen. Sie fordern Nachbesserungen, um die gewünschte Schutzwirkung nicht zu gefährden.

Entscheidung rückt näher – Bundesrat als Zünglein an der Waage

Das Gesetzgebungsverfahren tritt nun in die heiße Phase. Nach den aktuellen Beratungen in den Fachausschüssen des Bundestages steht die zweite und dritte Lesung im Plenum an. Die eigentliche Hürde wird jedoch der Bundesrat sein.

Die kritische Haltung Bayerns und die Studie des IW haben die Debatte neu entfacht. Sie zeigen die tiefen Gräben zwischen sozialpolitischen Zielen und wirtschaftlichen Interessen. In einer Phase konjunktureller Unsicherheit fallen Warnungen vor zusätzlichen Belastungen auf besonders fruchtbaren Boden.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Bundesregierung ihren Entwurf gegen den Widerstand durchsetzen kann oder ob sie zu substantiellen Kompromissen bereit ist. Die Entscheidung wird ein Signal dafür sein, welchen Kurs Deutschland in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik künftig einschlagen will.

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