Bundestariftreuegesetz, Regierung

Bundestariftreuegesetz: Regierung will Tariftreue zur Pflicht machen

08.02.2026 - 20:54:12

Die Bundesregierung plant, dass nur noch tarifgebundene Betriebe staatliche Aufträge erhalten. Das soll faire Löhne sichern und die betriebliche Mitbestimmung stärken.

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz faire Löhne per Staatsauftrag durchsetzen. Der Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz könnte das milliardenschwere Vergaberecht grundlegend umkrempeln. Nur Unternehmen mit Tarifbindung sollen künftig öffentliche Aufträge des Bundes erhalten.

Damit reagiert die Koalition auf einen besorgniserregenden Trend: In Deutschland ist nur noch etwa jeder zweite Arbeitsplatz tarifgebunden – vor Jahren war es noch drei von vier. Die Regierung will verhindern, dass Steuergelder eine Niedriglohnkonkurrenz fördern. Unternehmen ohne Tarifvertrag konnten bisher oft günstiger bieten, weil ihre Personalkosten niedriger lagen.

Kern: Tarifstandards als Zuschlagskriterium

Der Gesetzentwurf, den das Kabinett im August 2025 beschloss, sieht eine klare Hürde vor. Für Bundesaufträge ab einem Volumen von 50.000 Euro soll gelten: Der Auftragnehmer und seine Subunternehmer müssen garantieren, dass sie die tariflich vereinbarten Arbeitsbedingungen einhalten. Dazu gehören Lohn, Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten.

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„Der Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen“, argumentieren Befürworter. Seine enorme Kaufkraft solle für gute und sichere Arbeitsplätze genutzt werden. Kritiker warnen davor, dass viele Betriebe von Ausschreibungen ausgeschlossen werden könnten. Besonders betroffen wären Freiberufler in Branchen ohne tariffähige Vertretungen.

Stärkung der Mitbestimmung als Ziel

Ein zentraler Effekt des Gesetzes wäre die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung. Indem öffentliche Aufträge an Tarifverträge geknüpft werden, gewinnen die zwischen Sozialpartnern ausgehandelten Vereinbarungen an Bedeutung. Die Rolle der Betriebsräte bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten würde aufgewertet.

Parallel dazu plant die Regierung, die Mitbestimmung zu modernisieren. Für die Betriebsratswahlen zwischen März und Mai 2026 ist eine Pilotphase für Online-Wahlen vorgesehen. In Betrieben mit bereits bestehendem Gremium soll die digitale Stimmabgabe getestet werden. Ein Schritt, um die Teilnahme an der betrieblichen Demokratie im digitalen Zeitalter zu erleichtern.

Geteilte Reaktionen der Sozialpartner

Die Stellungnahmen der großen Verbände im parlamentarischen Verfahren zeigen ein gespaltenes Bild. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt den Vorstoß als notwendigen Schritt für faire Löhne. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hingegen äußert in ihrer offiziellen Stellungnahme deutliche Bedenken.

Nach der ersten Lesung im Bundestag wird der Entwurf nun in den Fachausschüssen beraten. Die kommenden Monate entscheiden, ob Deutschland seinem öffentlichen Beschaffungswesen eine streng soziale Richtung gibt. Es geht um nicht weniger als die Frage: Soll der Staat künftig nur noch bei tariftreuen Unternehmen einkaufen?

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