Bundesnetzagentur, KI-Gesetz

Bundesnetzagentur: KI-Gesetz braucht klare Regeln

19.11.2025 - 04:50:11

Klaus Müller schlägt Alarm: Unklare Vorschriften beim europäischen KI-Gesetz könnten Deutschland im globalen Wettbewerb zurückwerfen. Der Präsident der Bundesnetzagentur fordert schnelle Klarheit – und beschwichtigt zugleich Ängste vor einem Bürokratiemonster. Ab 2026 wird seine Behörde mit 129 neuen Mitarbeitern die KI-Überwachung in Deutschland übernehmen.

Die Zeit drängt. Während die Bundesregierung erwägt, die strengsten Auflagen für Hochrisiko-KI um ein Jahr zu verschieben, warnt Müller im Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” vor den Folgen von Unsicherheit. “Wir brauchen Klarheit über die Regeln, die in Europa gelten, damit wir unsere strategische Position als Vorreiterin in Sachen KI weltweit sichern können”, so der Behördenchef. Eine Verlängerung? Nur sinnvoll, wenn sie für “wesentliche Fortschritte bei der Standardisierung” genutzt werde.

Die Bundesnetzagentur bereitet sich auf ihre neue Rolle vor. Ein Referentenentwurf des Bundesdigitalministeriums aus dem Spätsommer sieht die Behörde als zentrale Marktüberwachungs- und Koordinierungsstelle vor. Das geplante “Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-VO” (KoKIVO) soll künftig den Überblick behalten. Zusätzlich entsteht eine “Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer” (UKIM), die dem Bundestag jährlich Bericht erstatten wird.

Die Vorbereitung läuft bereits auf Hochtouren. Mit dem “KI-Compliance Kompass” und einem “KI-Service Desk” bietet die Agentur Unternehmen erste Orientierungshilfen. Doch reicht das aus, wenn ab August 2026 die EU-KI-Verordnung vollständig greift?

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Entwarnung: Kein Bürokratie-Tsunami

Müller tritt Befürchtungen aus der Wirtschaft entschieden entgegen. Die Sorge, nahezu jedes Geschäftsmodell könnte als hochriskant eingestuft werden, sei unbegründet. “High-Risk-KI-Systeme sind die Ausnahme”, betont er. Erste Einschätzungen zeigten: Für die große Mehrheit der KI-Anwendungen gelten entweder keine oder nur Transparenzpflichten. Von übermäßiger Bürokratie könne “in den allermeisten Fällen” keine Rede sein.

Der risikobasierte Ansatz der EU-Verordnung teilt KI-Systeme nach ihrem Gefährdungspotenzial für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ein. Was gefährlich ist, wird streng reguliert. Der Rest bleibt weitgehend frei – zumindest in der Theorie.

Balanceakt zwischen Schutz und Innovation

Kann Europa beides schaffen? Grundrechte schützen und gleichzeitig die Innovationskraft bewahren? Die Bundesnetzagentur setzt auf KI-Reallabore, in denen vor allem Start-ups und kleine Unternehmen ihre Systeme unter realen Bedingungen testen können. Die Behörde will eine “innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung” ermöglichen – ein ambitioniertes Ziel angesichts der Komplexität der Materie.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die versprochene Klarheit rechtzeitig kommt. Bis August 2025 müssen die EU-Staaten ihre nationalen Aufsichtsbehörden benennen. Deutschland setzt auf die Erfahrung der Bundesnetzagentur aus den Bereichen Energie und Telekommunikation. Für den Finanzsektor bleibt die BaFin zuständig.

Wettlauf gegen die Zeit

Für Unternehmen beginnt jetzt die heiße Phase. Wer KI-Systeme entwickelt oder einsetzt, muss sich intensiv mit den Anforderungen auseinandersetzen. Die Übergangszeit bis 2026 schrumpft – und mit ihr der Spielraum für Anpassungen. Müllers Forderung nach schnellen Standards ist mehr als ein Appell: Sie ist eine Ansage an Politik und Wirtschaft gleichermaßen.

Bleibt die Frage: Wird Europa seinen Anspruch als KI-Vorreiter halten können? Oder verliert der Kontinent im globalen Wettbewerb mit den USA und China an Boden, während die Regulierung noch um Klarheit ringt? Die Antwort wird nicht nur in Brüssel, sondern auch in Bonn geschrieben.

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