Bundesfinanzministerium vereinfacht Umsatzsteuer für Gastronomie
15.01.2026 - 16:04:12Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben vom Dezember 2025 die Umsatzbesteuerung für Hotels und Restaurants deutlich vereinfacht. Die neuen Pauschalregeln gelten seit Jahresbeginn und schaffen nach einer Phase der Unsicherheit endlich Klarheit.
Neue Pauschalen für Hotelleistungen
Ein Kernpunkt ist die Anpassung der sogenannten Servicepauschale für Übernachtungspakete. Diese enthalten oft Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen: Die reine Beherbergung wird mit 7 Prozent besteuert, Zusatzleistungen wie Parkplätze oder der Getränkeanteil beim Frühstück mit 19 Prozent.
Hier erlaubt das Ministerium nun eine Vereinfachung: Statt einer komplizierten Einzelaufteilung können Betriebe pauschal 15 Prozent des Gesamtpreises dem Regelsteuersatz zuordnen. Diese Anpassung war nötig, weil die Speisenkomponente des Frühstücks seit 2026 ebenfalls nur noch mit 7 Prozent besteuert wird – die alte Pauschale von 20 Prozent passte nicht mehr.
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Einfache Abrechnung für Buffets und All-Inclusive
Auch für Kombiangebote wie Buffets oder All-Inclusive-Arrangements gibt es Erleichterungen. Da Speisen (7 Prozent) und Getränke (19 Prozent) unterschiedlich besteuert werden, war eine Preisaufteilung bisher aufwendig.
Das Finanzministerium greift hier auf eine bewährte Lösung aus der Corona-Zeit zurück: Der Getränkeanteil darf pauschal mit 30 Prozent des Gesamtpreises angesetzt werden. Diese pragmatische Regel spart den Betrieben die mühsame Einzelkalkulation und macht die Abrechnung rechtssicher.
Hintergrund: Dauerhafte Steuerentlastung
Die neuen Regelungen sind eine Folge des Steueränderungsgesetzes 2025. Die Bundesregierung hat darin den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft festgeschrieben. Ursprünglich als Pandemie-Hilfe gedacht, ist diese Entlastung nun dauerhaft.
Das BMF-Schreiben sorgt für eine einheitliche und bürokratiearme Umsetzung. Die Pauschalen gelten für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2026. Zur Erleichterung des Übergangs durften Betriebe für Leistungen in der Silvesternacht noch den alten Steuersatz anwenden.
Mehr Rechtssicherheit für die Branche
Branchenexperten begrüßen die Klarstellung. Sie schafft dringend benötigte Planungssicherheit und vereinfacht die tägliche Abrechnung erheblich. Die Pauschalsätze von 15 und 30 Prozent gelten als praxistauglich und spiegeln die typischen Kostenstrukturen wider.
Betriebe müssen keine komplexen Aufteilungsschlüssel mehr anwenden, was den Verwaltungsaufwand reduziert und Fehler bei Betriebsprüfungen minimiert. Wer es genauer möchte, kann natürlich weiterhin eine exakte Aufteilung nach tatsächlichen Verhältnissen vornehmen.
Was Gastronomen jetzt beachten müssen
Hoteliers und Restaurants sollten jetzt ihre Kassen- und Buchhaltungssysteme überprüfen und an die neuen Vorgaben anpassen. Die korrekte Anwendung ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und konform zu bleiben.
Es empfiehlt sich, die Preisgestaltung für Pauschalangebote zu analysieren. Ist die pauschale Aufteilung betriebswirtschaftlich sinnvoll? Die Konsultation eines Steuerberaters kann helfen, die optimale Strategie für den eigenen Betrieb zu finden. Die klaren Vorgaben bieten nun eine stabile Grundlage für die Finanzplanung 2026.
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