Bundesfinanzministerium, Basiszins

Bundesfinanzministerium setzt Basiszins für 2026 auf Rekordhoch

19.01.2026 - 01:46:12

Das Bundesfinanzministerium setzt den Basiszins für 2026 auf einen historischen Höchstwert fest. Dies erhöht die Berechnungsgrundlage für die Vorabpauschale, die Steuerlast für Fondsanleger steigt.

Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins für das Steuerjahr 2026 auf ein Rekordniveau von 3,20 Prozent festgesetzt. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Vorabpauschale für Fondsanleger und markiert einen Wendepunkt in der Besteuerung von Investmenterträgen.

Steuerlast für Fondsanleger steigt deutlich

Der neue Satz von 3,20 Prozent wurde vom Ministerium in einem Schreiben vom 13. Januar bestätigt und löst den bisherigen Wert von 2,53 Prozent für 2025 ab. Damit erreicht der Basiszins den höchsten Stand seit Einführung der Investmentsteuerreform 2018. Grundlage ist eine Berechnung der Deutschen Bundesbank vom 2. Januar, die sich am langfristigen Renditeniveau öffentlicher Anleihen orientiert.

Für Anleger bedeutet dies konkret: Die Berechnungsgrundlage für die Vorabpauschale – eine jährliche Steuer auf thesaurierte Gewinne in Fonds und ETFs – wird deutlich angehoben. Der Basisertrag, also der maximal zu versteuernde Betrag, ergibt sich aus 70 Prozent des Basiszinses multipliziert mit dem Fondsanteilswert zu Jahresbeginn.

Anzeige

Viele Anleger sind unsicher, wie Vorabpauschale und andere Kapitalerträge korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Ein praktischer Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie mit MeinElster die Anlage KAP ausfüllen, Freistellungsaufträge prüfen und häufige Fehler vermeiden. Mit Checklisten und konkreten Formulierungsbeispielen können Sie Ihre Rückerstattung optimieren und finanzielle Überraschungen vermeiden. MeinElster-Ausfüllhilfe herunterladen

Wichtige Unterscheidung: 2025 versus 2026

Wo liegt der zeitliche Bezug? Aktuell, im Januar 2026, ziehen die Depotbanken die Vorabpauschale für das Steuerjahr 2025 ein. Hier gilt noch der alte Basiszins von 2,53 Prozent.

Die soeben verkündete Erhöhung auf 3,20 Prozent betrifft ausschließlich das Steuerjahr 2026. Die finanzielle Konsequenz daraus werden Anleger erst im Januar 2027 spüren, wenn die Vorabpauschale für 2026 fällig wird. Diese zwölfmonatige Vorlaufzeit gibt Investoren Gelegenheit, ihre Liquiditätsplanung anzupassen.

Keine Steuer auf Verluste – aber weniger Steuerstundung

Ein wichtiger Schutzmechanismus bleibt bestehen: Erzielt ein Fonds im Jahr 2026 keine Wertsteigerung oder sogar Verluste, wird auch keine Vorabpauschale fällig. Die hohe Bemessungsgrundlage allein löst keine Steuerlast aus.

Dennoch schwindet der steuerliche Vorteil der Thesaurierung. In den Jahren 2021 und 2022 war der Basiszins negativ, viele Anleger zahlten gar keine Vorabpauschale. Die stetige Steigerung – von 2,29 Prozent (2024) über 2,53 Prozent (2025) auf nun 3,20 Prozent – spiegelt das normalisierte Zinsumfeld wider und reduziert den Effekt der steuerfreien Gewinnstundung.

Sparer-Pauschbetrag wird immer wertvoller

Angesichts steigender fiktiver Bemessungsgrundlagen rät die Fachpresse Anlegern dringend, ihren Sparer-Pauschbetrag optimal auszuschöpfen. Dieser beträgt 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge bei den Depotbanken, um sicherzustellen, dass diese ausreichend hoch sind, um die kalkulierten Erträge abzudecken.

Die offizielle Bekanntmachung des Ministeriums (Aktenzeichen IV C 1 – S 1980/00230/012/001) wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht und bindend für alle Steuerfestsetzungen im Zusammenhang mit dem Veranlagungszeitraum 2026. Depotbanken passen nun ihre Systeme für die kommende Berechnungsperiode an. Für Anleger bleibt die Botschaft klar: Die Zeit der minimalen Vorabpauschale ist vorbei.

Anzeige

PS: Steigende Zinsen beeinflussen nicht nur Fonds, sondern auch die Steuerplanung von Immobilien- und Kapitalanlegern. Ein kostenloses Spezialreport erklärt praxisnah, wie Abschreibungen, Sonderabschreibungen und steuerliche Optimierungen Ihre Steuerlast mindern können – inklusive Rechenbeispielen, wann sich welche Abschreibungsart lohnt. Perfekt, um Ihre Anlagestrategie steuerlich zu prüfen. Abschreibungs-Guide gratis herunterladen

@ boerse-global.de