Bundesfinanzhof, Gangart

Bundesfinanzhof verschärft Gangart bei Schenkungsteuer

02.02.2026 - 00:33:12

Der Bundesfinanzhof verschärft die Besteuerung von Geldgeschenken und Ablösezahlungen, was zu mehr Rechtsunsicherheit für die private Vermögensplanung führt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) zieht die Schraube bei der Besteuerung von Geldgeschenken und Vermögensübertragungen an. Mehrere aktuelle Verfahren deuten auf eine strengere Auslegung der Regeln hin – mit weitreichenden Folgen für die private Vermögensplanung.

Wann ist ein Geschenk noch „üblich“?

Im Zentrum steht eine grundsätzliche Frage: Ab welcher Höhe ist ein Geldgeschenk kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ mehr und wird steuerpflichtig? Ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, das nun zur endgültigen Klärung in München vorliegt, hat die Debatte neu entfacht. Die Richter stuften ein 20.000-Euro-Geschenk zu Ostern als steuerpflichtig ein.

Ihre Begründung: Die Beurteilung der „Üblichkeit“ dürfe sich nicht an den individuellen, möglicherweise sehr gehobenen Vermögensverhältnissen der Familie orientieren. Sonst käme es zu einer Ungleichbehandlung. In wohlhabenden Kreisen könnten so erhebliche Beträge steuerfrei fließen, während sie in weniger begüterten Verhältnissen besteuert würden.

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Die anstehende Entscheidung des BFH wird mit Spannung erwartet. Sie wird eine grundlegende Leitlinie für Finanzämter in ganz Deutschland setzen. Die bisherige Praxis, bei der die Vermögensverhältnisse oft berücksichtigt wurden, steht damit auf dem Prüfstand.

Richter revidieren etablierte Rechtsprechung

Dass der Wind am BFH rauer weht, zeigt auch eine jüngere Entscheidung aus dem Oktober 2025. In einem anderen Fall (Az. IX R 4/24) revidierten die Richter ihre eigene Rechtsprechung zum entgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht.

Bislang galt eine solche Ablösezahlung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung. Jetzt stuft der BFH sie als steuerpflichtige Entschädigung für entgehende Einnahmen ein. Das führt zu nachträglichen Steuern auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Obwohl es hier primär um Einkommensteuer geht, sendet der Fall ein klares Signal. Der BFH ist bereit, etablierte steuerliche Gestaltungsspielräume enger auszulegen und Sachverhalte wirtschaftlich neu zu bewerten. Experten sehen darin einen Hinweis auf eine generell strengere Linie – auch in der Schenkungsteuer.

Politische Debatte schürt zusätzliche Unsicherheit

Die juristischen Entwicklungen fallen in eine politisch heiße Phase. Mehrere Parteien diskutieren intensiv über eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Vorschläge reichen von der Anpassung der Freibeträge bis zur Einführung eines „Lebensfreibetrags“.

Gleichzeitig erwartet die Fachwelt eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es muss prüfen, ob die aktuellen Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind.

Dieser politische Druck könnte die Finanzgerichte zusätzlich veranlassen, die bestehenden Gesetze restriktiv auszulegen – bis der Gesetzgeber klare neue Regeln schafft. Die Liste der im Januar 2026 neu anhängig gewordenen Verfahren beim BFH unterstreicht die anhaltende Relevanz des Themas.

Was Steuerzahler jetzt beachten müssen

Die aktuelle Lage ist für Privatpersonen und Familien mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden. Bis der BFH im Fall des 20.000-Euro-Geschenks und in anderen Verfahren Klarheit schafft, ist bei größeren Vermögensübertragungen Vorsicht geboten.

Steuerberater raten dringend zu zwei Maßnahmen:
1. Sorgfältige Dokumentation: Alle größeren Zuwendungen sollten lückenlos belegt werden.
2. Klare Vertragsgestaltung: Handelt es sich um ein Darlehen und nicht um eine Schenkung, muss ein schriftlicher Vertrag mit konkreten Regelungen zu Verzinsung und Rückzahlung vorliegen. Das beugt einer späteren Umdeutung durch das Finanzamt vor.

Das wichtigste Instrument bleibt die Nutzung der persönlichen Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Angesichts der dynamischen Rechtslage ist eine frühzeitige, professionelle Beratung unerlässlich. Die kommenden BFH-Urteile werden die Spielregeln für die Vermögensweitergabe an die nächste Generation neu definieren.

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