Bundesfinanzhof, Phantomgewinne

Bundesfinanzhof kippt Phantomgewinne und erleichtert doppelte Haushaltsführung

29.01.2026 - 14:13:12

Der Bundesfinanzhof hat mit sieben Grundsatzentscheidungen die Steuerpflicht für Millionen Bürger reduziert. Fondsanleger werden von Phantomgewinnen befreit und Pendler können Stellplatzkosten voll absetzen.

Der Bundesfinanzhof hat mit sieben neuen Grundsatzentscheidungen die Steuerlast für Millionen Bürger gesenkt. Während Fondsanleger und Berufspendler profitieren, müssen getrennt lebende Eltern eine Niederlage hinnehmen.

Ende der Phantomgewinne: Sieg für Fondsanleger

Die wichtigste Entscheidung befreit Millionen Anleger von der Steuer auf nie realisierte Gewinne. Hintergrund ist die Investmentsteuerreform 2018. Für Anteile, die vor 2018 gekauft wurden, errechneten Finanzämter damals einen fiktiven Gewinnstand. Fiel der Kurs später, wurden reale Verluste aber oft nur zu 70 Prozent angerechnet – der Phantomgewinn blieb steuerpflichtig.

Doppelte Haushaltsführung: Stellplatz jetzt voll absetzbar

Eine faustdicke Überraschung gibt es für Berufspendler. Bisher rechneten Finanzämter Kosten für einen Pkw-Stellplatz am Zweitwohnsitz in die Höchstgrenze für Unterkunftskosten von 1.000 Euro ein. In teuren Städten wie München oder Hamburg war eine separate Abzugsfähigkeit damit oft unmöglich.

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Der BFH widersprach dieser restriktiven Praxis. Kosten für einen notwendigen Stellplatz seien „sonstige notwendige Mehraufwendungen“ und damit zusätzlich zum 1.000-Euro-Deckel voll abzugsfähig. Für viele Pendler bedeutet das eine jährliche Steuerersparnis von mehreren hundert Euro.

Corona: Fristverlängerungen gelten auch für Verspätungszuschläge

Der BFH stärkte die Rechte von Steuerpflichtigen aus der Pandemiezeit. Das Finanzamt darf keinen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn die Steuererklärung für 2019 zwar nach der regulären Frist, aber noch innerhalb der gesetzlichen Corona-Verlängerungsfrist eingereicht wurde. Die Entscheidung hat Signalwirkung für noch offene Verfahren der Jahre 2020 und 2021.

Dämpfer für getrennt lebende Eltern

Keine gute Nachricht gab es für getrennt lebende Eltern. Der BFH bestätigte, dass Kinderbetreuungskosten wie Kita-Gebühren nur als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt. Ein Vater, der die Kosten trug, dessen Kind aber bei der Mutter lebte, ging damit leer aus. Der Senat betonte den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei solchen Typisierungen.

Hohe Hürden für Spenden in die Schweiz

Der BFH bestätigte strenge Nachweispflichten für Spenden an gemeinnützige Organisationen in Drittstaaten wie der Schweiz. Zwar schützt die Kapitalverkehrsfreiheit solche Zuwendungen grundsätzlich. Der Spender muss aber detailliert nachweisen, dass die ausländische Organisation den strengen deutschen Gemeinnützigkeitsvorgaben entspricht. Eine bloße Anerkennung im Sitzstaat reicht nicht aus.

Praktische Folgen und Ausblick

Steuerberater sollten jetzt prüfen, ob Mandanten mit doppelter Haushaltsführung offene Bescheide haben, um Stellplatzkosten nachträglich geltend zu machen. Auch Fondsanleger sollten ihre Depots prüfen, ob steuerfreie Altgewinne fälschlicherweise Verluste neutralisiert haben.

Die heute veröffentlichten Entscheidungen sind sofort auf der Website des BFH abrufbar. Mit ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt werden sie für die Finanzverwaltung bindend. Sie folgen auf Grundsatzurteile zur Grundsteuerreform von voriger Woche und bieten im Gegensatz dazu konkrete Entlastungen für breite Bevölkerungsschichten.

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