Britische Zollreform: Ende der Steuerfreiheit für Billigimporte droht
14.02.2026 - 01:01:12Die britische Regierung will die Zollfreigrenze für Billigimporte komplett streichen. Das trifft vor allem EU-Händler und könnte die Preise für Online-Käufe aus dem Ausland verteuern. Eine entscheidende Konsultation endet am 6. März.
Abschaffung der „De-minimis“-Regel steht bevor
Bisher waren Warensendungen aus dem Ausland unter 135 Pfund (rund 160 Euro) von Zollgebühren befreit. Diese sogenannte „De-minimis“-Regelung soll nun bis spätestens März 2029 vollständig abgeschafft werden. Das britische Finanzministerium und die Steuerbehörde HMRC begründen den Schritt mit dem Ziel fairerer Wettbewerbsbedingungen. Heimische Einzelhändler hatten lange beklagt, dass ausländische Online-Giganten durch die Regelung einen unfairen Preisvorteil hätten.
Künftig sollen für alle importierten Waren, unabhängig vom Wert, Zollgebühren anfallen können. Die Verantwortung für die Abführung liegt bei den Verkäufern oder den Betreibern der Online-Marktplätze – ein Modell, das bereits für die Mehrwertsteuer gilt. Die laufende Konsultation soll klären, wie das neue System operativ umgesetzt werden kann.
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Druck durch Paketflut und Wettbewerbsklagen
Hinter der Reform stehen zwei gewichtige Gründe: die Forderung nach einem „level playing field“ für den britischen Handel und eine explodierende Paketflut. Daten der HMRC zeigen, dass 2024 täglich rund 1,6 Millionen geringwertige Sendungen ins Land kamen. Dieses Volumen überfordert die Zollabfertigung und erhöht die Gefahr von Missbrauch.
Die britische Initiative ist Teil eines globalen Trends. Auch die Europäische Union plant, ihre Zollfreigrenze von 150 Euro abzuschaffen. Die USA strichen ihre großzügige Schwelle von 800 Dollar bereits im August 2025. Die Zeiten steuerlicher Schlupflöcher im globalen Online-Handel scheinen gezählt.
Hohe Kosten für Händler, Milliarden für den Staat
Die wirtschaftlichen Folgen sind weitreichend. Vor allem kleine und mittlere EU-Onlinehändler müssen sich auf mehr Bürokratie und höhere Kosten einstellen. Sie müssen künftig für alle Produkte Zolltarifnummern ermitteln und die Abgaben in ihre Preiskalkulation einbeziehen. Analysten warnen vor komplexeren Datenanforderungen und verzögerten Grenzabfertigungen.
Auf der anderen Seite profitiert der britische Staat: Das Office for Budget Responsibility rechnet ab dem Steuerjahr 2029/30 mit jährlichen Mehreinnahmen von über 530 Millionen Pfund (über 620 Millionen Euro). Die Regierung sieht die Reform als notwendigen Schritt, um heimische Unternehmen zu stärken und Importe gleich zu besteuern wie Inlandsprodukte.
Nächste Schritte: Konsultation endet im März
Der unmittelbare Fokus liegt auf dem Ende der Konsultationsphase am 6. März 2026. Die Rückmeldungen aus der Wirtschaft werden die finale Ausgestaltung der Regeln prägen. Branchenverbände raten allen betroffenen Unternehmen dringend, sich noch einzubringen.
Obwohl die volle Umsetzung erst bis 2029 geplant ist, sollte die Vorbereitung jetzt beginnen. Es geht um die Anpassung von Stammdaten, Zollklassifizierung und IT-Systemen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie Großbritannien seinen E-Commerce-Markt nachhaltig umgestalten will.
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