Gasbohrung vor Borkum soll bis Sommer beginnen
30.01.2026 - 16:20:29(neu: Statement DUH.)
BORKUM/LÜNEBURG (dpa-AFX) - Mitten in der Nordsee an der deutsch-niederländischen Grenze will ein Unternehmen nach Gas bohren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat jetzt Sofortvollzug für ein umstrittenes Gasförderprojekt vor Borkum bestätigt, wie das Gericht bestätigte. Eine noch offene Klage gegen das Projekt habe daher keine aufschiebende Wirkung mehr, so das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Das niederländische Unternehmen One-Dyas, das die Bohrungen vornehmen will, begrüßte das Urteil. Die geplanten Bohrungen könnten nun zügig beginnen. Das Unternehmen will von einer Plattform im niederländischen Teil der Nordsee aus auch in deutsches Hoheitsgebiet bohren und dort Erdgas fördern. Der Planfeststellungsbeschluss war im August 2024 erlassen worden, später ordnete das LBEG den Sofortvollzug an, der nun vor Gericht bestätigt wurde.
Bohrungen sollen vor Sommer beginnen
Auf niederländischer Seite liefen die Arbeiten auf der dortigen Plattform bereits, hieß es bei One-Dyas. "Als Nächstes werden wir die nächsten Bohrlöcher von dieser Plattform aus in der deutschen Nordsee bohren", so eine Sprecherin. Wann genau es so weit sein werde, lasse sich noch nicht sagen. "Das hängt von den aktuellen Bohrungen ab." Doch, so fügte sie hinzu: "Wir rechnen damit vor diesem Sommer."
Die Stadt Borkum und die Inselgemeinde Juist wollten mit ihrem Eilantrag vor Gericht verhindern, dass der Planfeststellungsbeschluss sofort vollzogen werden kann. Hintergrund ist eine noch offene Klage von Umweltschutzorganisationen um die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Genehmigung. Diese Klage hatte zunächst eine aufschiebende Wirkung für die Bohrungen.
Die DUH hält an ihrer Kritik fest. "Die Deutsche Umwelthilfe sieht die Genehmigung der Bohrungen weiterhin als rechtswidrig an", sagte deren Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Scheitern des Eilverfahrens habe er gerechnet. Die Deutsche Umwelthilfe setze nun auf die noch offenen Hauptverfahren auf deutscher und auf niederländischer Seite, die in diesem Jahr verhandelt werden sollten.
Gericht sieht keine Probleme fürs Grundwasser
Umweltschützer und Insulaner befürchten, dass die Gasförderung Umweltfolgen für die Insel und das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer haben könnte. Nach Angaben des Gerichts wurden aber keine Gründe dargelegt, die auf eine voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Genehmigung hindeuten. Risiken wie mögliche Erdbeben oder Bodenabsenkungen seien im Verfahren untersucht worden. Auswirkungen auf Borkum und Grundwasservorkommen seien demnach nicht zu erwarten.
Dem LBEG zufolge sind inzwischen auch der Hauptbetriebsplan sowie ein Sonderbetriebsplan für eine erste Bohrung genehmigt. Für eine Förderung von Erdgas auf deutscher Seite ist jedoch noch ein weiterer Sonderbetriebsplan nötig.
Bekannt ist schon, wie das Gas von deutschem Hoheitsgebiet gefördert werden soll: Von einer bereits auf niederländischem Gebiet errichteten Förderplattform, rund 20 Kilometer vor Borkum. Von der Plattform aus sollen die Bohrungen in einer Tiefe von bis zu 4.000 Metern unterhalb des Meeres verlaufen.
Wirtschaftsminister begrüßt "Beitrag zur Versorgungssicherheit"
Die Landesregierung ist bei der Gasförderung geteilter Meinung. Umwelt- und Energieminister Christian Meyer (Grüne) hält früheren Angaben zufolge neue Gas- und Ölförderungen für entbehrlich. Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne (SPD) dagegen begrüßte die Bestätigung des Sofortvollzugs. Damit habe das Gericht nun für rechtliche Klarheit gesorgt.
Für das Land habe der Schutz von Umwelt und Inseln oberste Priorität, sagte Tonne. Zugleich brauche man eine verlässliche Energieversorgung. Das Projekt vor Borkum leiste dabei einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. "Verantwortungsvoll zu handeln heißt deshalb, beides zusammenzudenken: konsequenten Inselschutz und eine stabile Energieversorgung."
Das Gasfeld liegt teils im niederländischen, teils im deutschen Seegebiet. Auf niederländischer Seite hat die Förderung bereits begonnen. Ein Staatsvertrag zur Aufteilung der Fördermengen ist unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

