BMF aktualisiert Liste umsatzsteuerbefreiter Airlines
16.01.2026 - 20:23:12Das Bundesfinanzministerium hat die maßgebliche Liste der Airlines veröffentlicht, deren internationale Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Die jährliche Aktualisierung schafft Planungssicherheit für die gesamte Luftfahrt-Zulieferkette.
Die Liste ist ein zentrales Werkzeug für tausende deutsche Zulieferer und Dienstleister. Sie definiert, welche Fluggesellschaften die Kriterien für die Steuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz erfüllen. Lieferungen an gelistete Unternehmen können pauschal ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden. Das vermeidet bürokratischen Aufwand und steuerliche Risiken.
Vier Neueinträge, vier Streichungen
Die Liste zum 1. Januar 2026 zeigt die Dynamik des Luftfahrtmarktes. Neu aufgenommen wurden die Air Alliance Aviation GmbH (Burbach), die Lufthansa City Airlines GmbH (München), die Luminair GmbH (Hamburg) und die Nordfrost Aviation GmbH (Schortens).
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Gleichzeitig wurden vier Gesellschaften gestrichen: die ACD Aviation GmbH (Dortmund), die Fair Air GmbH (Bischofsgrün), die GLEX07 GmbH (Gräfelfing) und die Sylt Air GmbH (Sylt). Für Geschäftspartner bedeutet das: Ab sofort sind Lieferungen an diese Firmen nicht mehr automatisch steuerfrei.
Adressänderungen und formale Anpassungen
Das aktuelle Schreiben des BMF enthält auch administrative Korrekturen. Bei der Lenti Aviation GmbH wurde der Rechtsformwechsel von einer UG zur GmbH berücksichtigt. Die Schreibweise der SPREE FLUG LUFTFAHRT GmbH wurde korrigiert.
Bei sechs Unternehmen wurden Adressänderungen vermerkt. Betroffen sind die BinAir Aero Service GmbH, Brandasa GmbH, FAS Finow Air Service GmbH, Lenti Aviation GmbH, PEAK AIR GmbH und Unicair GmbH. Diese Details sind für eine fehlerfreie Rechnungsstellung essenziell.
Wettbewerbsvorteil und Bürokratieabbau
Die Steuerbefreiung für den internationalen Luftverkehr ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Sie verhindert Doppelbesteuerung und entlastet die Airlines im globalen Geschäft. Die BMF-Liste macht die komplexe Rechtslage praktikabel.
Ohne diese Liste müsste jeder Zulieferer bei jedem Geschäftsvorfall prüfen, ob die Airline die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Die jährliche Veröffentlichung reduziert diesen Aufwand erheblich und sichert die Liquidität in der Lieferkette.
Liste als Seismograf der Branche
Die Änderungen sind mehr als Formsache. Sie spiegeln strukturelle Verschiebungen wider. Die Aufnahme der Lufthansa City Airlines zeigt etwa die Etablierung neuer operativer Konzepte bei großen Konzernen.
Für gestrichene Unternehmen und ihre Partner hat die Änderung direkte finanzielle Folgen. Die Gründe für eine Streichung reichen von einer strategischen Neuausrichtung bis zur Betriebseinstellung. Die Liste bietet so einen indirekten Einblick in die wirtschaftliche Verfassung der Branche.
Handlungsbedarf für Zulieferer
Die neue Liste ersetzt die Fassung von Januar 2025. Unternehmen der Luftfahrt-Zulieferindustrie sollten ihre Systeme umgehend aktualisieren. Fehlerhafte Rechnungen können zu Steuernachforderungen und erheblichem Mehraufwand führen.
Finanzabteilungen und Steuerberater müssen die Änderungen analysieren und interne Prozesse anpassen. Die nächste planmäßige Aktualisierung wird für Januar 2027 erwartet. Unterjährige Änderungen sind jedoch in Ausnahmefällen möglich.
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