BMF aktualisiert Liste für steuerfreie NATO-Geschäfte
19.01.2026 - 06:01:12Deutsche Unternehmen müssen prüfen: Das Finanzministerium hat die offizielle Liste der beschaffungsberechtigten NATO-Stellen erneuert. Ab sofort gilt eine aktualisierte Fassung – wer weiterhin umsatzsteuerfrei an ausländische Streitkräfte liefern will, muss seine Prozesse anpassen. Die Neuregelung bringt Klarheit, birgt aber auch Risiken bei falscher Handhabung.
Was sich für Lieferanten ändert
Grundlage ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 2. Januar 2026. Es ersetzt die bisher gültige Liste vom Januar 2025. Konkret führt das Ministerium nun die Stellen auf, die offiziell berechtigt sind, Aufträge zu erteilen. Nur Lieferungen und Leistungen an diese gelisteten Beschaffungsstellen können umsatzsteuerfrei abgerechnet werden.
Die Regelung stammt aus dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. Es soll verhindern, dass in Deutschland stationierte Soldaten und ihr ziviles Personal mit deutscher Umsatzsteuer belastet werden. Die Steuerbefreiung gilt für Waren und Dienstleistungen des offiziellen und privaten Bedarfs.
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So funktioniert die korrekte Abwicklung
Für Unternehmen ist ein formaler Prozess vorgeschrieben. Der wichtigste Schritt: Sie müssen überprüfen, ob ihr Auftraggeber auf der neuen Liste steht. Der Rechnungsempfänger muss immer die gelistete Beschaffungsstelle sein – selbst wenn die Ware direkt an einen Soldaten geht.
Als Nachweis dient meist ein „Abwicklungsschein“, den die Beschaffungsstelle ausstellt. Die Rechnung selbst wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Unternehmen tragen die Verantwortung für die Prüfung. Fehler können zu Nachzahlungen und Rückforderungen führen.
Vereinfachungen und bewährte Verfahren
Neben dem Standardweg mit Abwicklungsschein gibt es Ausnahmen. Für Einkäufe der US-amerikanischen und britischen Streitkräfte bis 2.500 Euro können spezielle VISA-Kreditkarten genutzt werden – ohne separaten Schein. Diese praktischen Erleichterungen bleiben bestehen.
Die grundlegenden Verfahrensanforderungen, festgelegt in einem BMF-Schreiben von 2004, gelten weiter. Die jährliche Aktualisierung der Liste ist ein Routinevorgang. Sie passt die Regelung an organisatorische Veränderungen bei den Streitkräften an.
Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit
Die regelmäßige Aktualisierung durch das BMF unterstreicht die etablierte Praxis der NATO-Kooperation. Sie schafft Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft als Lieferant. Gleichzeitig ist sie ein administrativer Aufwand.
Unternehmen sollten jetzt ihre Stammdaten und Abrechnungssysteme überprüfen. Branchenverbände und Steuerberater bieten Unterstützung an. Eine proaktive Anpassung ist der beste Schutz vor finanziellen Risiken – und sichert die Geschäftsbeziehung zu den internationalen Partnern.
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