Betriebsvereinbarungen, BAG

Betriebsvereinbarungen: BAG entscheidet über Wirksamkeit ohne Beschluss

30.12.2025 - 22:23:11

Das Bundesarbeitsgericht prüft im Januar 2026, ob formale Betriebsratsbeschlüsse für die Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen zwingend sind. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Praxis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt am 27. Januar 2026 eine Grundsatzfrage des deutschen Arbeitsrechts: Gilt eine Betriebsvereinbarung auch ohne formalen Betriebsratsbeschluss? Die Entscheidung könnte die Praxis der Tarifparteien nachhaltig verändern.

Formfehler mit Milliarden-Risiko

Im Zentrum der Verhandlungen steht ein klassisches Szenario: Ein Arbeitgeber verhandelt mit dem Vorsitzenden des Betriebsrats, unterzeichnet eine Vereinbarung – etwa zur Neuregelung einer betrieblichen Altersversorgung – und geht davon aus, dass alle Formalitäten eingehalten wurden. Doch was, wenn der Betriebsrat intern nie einen entsprechenden Beschluss gefasst hat? Genau dieser Fall liegt dem Erfurter Gericht in mehreren parallel verhandelten Verfahren vor.

Die rechtliche Lage ist bisher klar. Das BAG lehnte in einer Grundsatzentscheidung von 2022 die sogenannte Anscheinsvollmacht in diesem Kontext ab. Der Vorsitzende handelt demnach nur im Rahmen gültiger Beschlüsse. Fehlt dieser, ist die Vereinbarung unwirksam – mit potenziell fatalen Folgen. Bei rückwirkender Ungültigkeit können Ansprüche aus Altersvorsorge oder Vergütung nach Jahren noch entfallen. Ein Damoklesschwert für viele Unternehmen.

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Deutsche Bürokratie oder notwendiger Schutz?

Warum stellt das Gericht seine eigene Rechtsprechung nun erneut auf den Prüfstand? Die Tatsache, dass gleich vier Verfahren an einem Termin verhandelt werden, spricht für eine grundlegende Überprüfung. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte die Fälle im Mai 2025 entschieden – zugunsten der strengen Formalauffassung.

Rechtsexperten sehen hier ein praktisches Problem. „Die tägliche Zusammenarbeit zwischen Management und Betriebsrat lebt von Vertrauen und Effizienz“, erklärt ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt. „Wenn Unternehmen künftig bei jeder Vereinbarung Sitzungsprotokolle anfordern müssen, wird das Prozesse verlangsamen.“ Andererseits schützt die strenge Form das demokratische Prinzip innerhalb des Betriebsrats.

Zwei Szenarien für die Praxis

Welche Richtung wird das BAG einschlagen? Beobachter erwarten eine der beiden folgenden Entscheidungen:

Beibehaltung des strikten Formalismus: Das Gericht bestätigt, dass ohne Beschluss keine wirksame Vereinbarung zustande kommen kann. Arbeitgeber müssten ihre Compliance-Prüfungen deutlich verschärfen und stets den Beschluss nachweisen lassen.

Öffnung für Vertrauensschutz: Das BAG erkennt unter bestimmten, engen Voraussetzungen an, dass sich der Arbeitgeber auf das Handeln des Vorsitzenden verlassen durfte. Dies wäre vor allem bei langjähriger, einvernehmlicher Praxis denkbar.

Bis zur Entscheidung am 27. Januar 2026 empfehlen Rechtsberater die vorsichtige Variante: Immer nach dem Beschluss fragen. Für Personalabteilungen und Unternehmensjuristen steht das Urteil bereits jetzt ganz oben auf der Agenda für das erste Quartal 2026. Es wird zeigen, ob deutsche Arbeitsbeziehungen künftig mehr Bürokratie oder mehr Pragmatismus erwarten.

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