Betriebsratswahlen 2026: Wahlvorstand trägt hohes Haftungsrisiko
26.01.2026 - 22:09:12Mit Beginn des Wahljahres 2026 rückt die Organisation der Betriebsratswahlen in den Fokus. Für die Mitglieder des Wahlvorstands bedeutet das eine verantwortungsvolle Aufgabe mit erheblichen persönlichen Haftungsrisiken. Formfehler können nicht nur die gesamte Wahl zu Fall bringen – im schlimmsten Fall drohen den Organisatoren sogar persönliche finanzielle Konsequenzen.
Der offizielle Wahlzeitraum läuft vom 1. März bis zum 31. Mai 2026. Die Vorbereitungen müssen jedoch jetzt starten. Der Prozess ist streng formalisiert und fehleranfällig. Experten warnen eindringlich vor Aufschub: Zeitdruck gilt als Hauptursache für Formfehler.
Alles beginnt mit der korrekten Bestellung des Wahlvorstands. Schon kleine Fehler in dieser Phase – etwa eine falsche Abgrenzung des Betriebsbegriffs oder fehlerhafte Wählerlisten – können die gesamte Wahl anfechtbar machen. Die Folge wäre eine kostspielige und zeitraubende Neuwahl.
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Diese Fehler führen fast immer zum Scheitern
Analysen vergangener Wahlen zeigen klare Risikopunkte. An erster Stelle steht die Missachtung von Fristen. Vom Aushang des Wahlausschreibens bis zur Ergebnisbekanntgabe ist der Ablauf ein starres Korsett. Wird nur eine Frist versäumt, steht die Wahl auf der Kippe.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Erstellung der Wählerliste. Unvollständige oder fehlerhafte Listen sind ein häufiger Anfechtungsgrund. Besonders heikel ist die Definition des Betriebs in Unternehmen mit komplexen Strukturen oder mehreren Standorten. Wird hier falsch entschieden, zieht das fatale Folgefehler nach sich.
Das unterschätzte Risiko: Persönliche Haftung
Die Mitglieder des Wahlvorstands agieren im Ehrenamt, sind aber nicht von jeder Verantwortung befreit. Zwar trägt der Arbeitgeber die Wahlkosten – doch dieser Anspruch hat Grenzen.
Verursacht der Wahlvorstand durch grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz die Unwirksamkeit der Wahl, können die Kosten für die Neuwahl nicht mehr als „erforderlich“ gelten. Im Extremfall könnten die Mitglieder persönlich dafür haften müssen.
Noch gravierender sind strafrechtliche Konsequenzen. Eine vorsätzliche Behinderung der Wahl kann gemäß § 119 BetrVG mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese selten angewandte, aber scharfe Vorschrift zeigt den hohen Stellenwert einer ordnungsgemäßen Wahl.
So schützen sich Wahlvorstände wirksam
Der beste Schutz ist eine professionelle Vorbereitung. Wahlvorstandsmitglieder sollten ihr Recht auf qualifizierte Schulung unbedingt wahrnehmen. Zahlreiche Anbieter bieten spezielle Seminare zum Wahlrecht an.
Praktische Hilfsmittel wie detaillierte Wahlkalender und Checklisten sind unverzichtbar. Bei Unsicherheiten – besonders in komplexen Betriebsstrukturen – sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden. Eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zeigt, wie dynamisch die Rechtslage ist.
Die Weichen für vier Jahre Mitbestimmung
Die kommenden Wochen sind entscheidend. Die korrekte Bestellung und konstituierende Sitzung des Wahlvorstands ist der erste, unumgängliche Schritt. Eine Investition in sorgfältige Organisation und Schulung ist mehr als Risikominimierung.
Sie ist die Grundlage für die Legitimität des künftigen Betriebsrats – und damit für vier Jahre stabile und konstruktive Mitbestimmung. Eine fehlerfreie Wahl schafft Vertrauen und Rechtssicherheit für die gesamte Belegschaft und die Unternehmensführung.
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