Betriebsratswahlen 2026: Die „heiße Phase“ beginnt
05.02.2026 - 11:43:12Ab März entscheiden Deutschlands Beschäftigte, wer ihre Interessen vertritt. Im Fokus steht dabei die direkte Persönlichkeitswahl – und ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Die Vorbereitungen für die Betriebsratswahlen 2026 treten in die entscheidende Phase. Ab dem 1. März wird in tausenden Unternehmen gewählt. Eine zentrale Frage bewegt derzeit Belegschaften und Wahlvorstände: Soll der neue Betriebsrat per Persönlichkeitswahl oder über Listen bestimmt werden? Experten sehen in der direkten Wahl zunehmend die demokratischste Form der Interessenvertretung. Gleichzeitig schärft ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) den Blick auf die Wahlgültigkeit – besonders für digitale Arbeitsmodelle.
Persönlichkeitswahl vs. Listenwahl: So funktioniert die Wahl
Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwei Verfahren. Die Persönlichkeitswahl erlaubt es jedem Wähler, seine Stimmen direkt an einzelne Kandidaten zu vergeben. Bei neun zu besetzenden Sitzen hat jeder Beschäftigte neun Stimmen für die Personen seines Vertrauens. Diese Wahlart ist in Betrieben mit 5 bis 50 Wahlberechtigten Pflicht und kann bis 100 Beschäftigte ausgeweitet werden.
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Die Listenwahl ist dagegen der Standard in großen Unternehmen. Hier wählt man feste Kandidatenlisten, oft von Gewerkschaften oder internen Gruppierungen aufgestellt. Sie sichert eine proportionale Vertretung, schränkt aber die persönliche Auswahl ein. Ein interessantes Detail: In großen Betrieben wird automatisch zur Persönlichkeitswahl übergegangen, wenn nur eine gültige Liste eingereicht wird. Voraussetzung ist also Einigkeit in der Belegschaft.
Mehr direkte Demokratie: Die Vorteile der Persönlichkeitswahl
Warum setzen sich viele Beschäftigte für dieses Modell ein? Der größte Vorteil ist die unmittelbare Verbindung zwischen Wählern und Gewählten.
Kompetenz vor Politik
Kandidaten treten mit ihrer eigenen Person und nicht als Teil einer Gruppierungsliste an. Die Belegschaft kann die „besten Köpfe“ aus verschiedenen Abteilungen wählen – einen IT-Experten, eine Sicherheitsfachkraft aus der Produktion, eine versierte Verwaltungskraft aus dem Personalwesen – ohne eine gesamte Liste unterstützen zu müssen. Das dämmt „Betriebspolitik“ ein und fördert übergreifende Kompromisse.
Höhere Verbindlichkeit
Direkt gewählte Vertreter fühlen sich oft persönlicher verantwortlich. Während Listenkandidaten vom Erfolg der Spitzenkandidaten profitieren können, muss bei der Persönlichkeitswahl jeder seine Stimmen selbst erarbeiten. Das schafft einen Betriebsrat, der näher an den Anliegen der Kollegen agiert.
Weniger Lagerdenken
Listenwahlen können Gräben vertiefen und im Betriebsrat „Regierung“ und „Opposition“ etablieren. Die Persönlichkeitswahl führt typischerweise zu einem Gremium von Einzelpersonen, die vom ersten Tag an zusammenarbeiten müssen – und nicht den Strategien rivalisierender Listen folgen.
Neue Klarheit vom Gericht: Das BAG-Urteil vom Januar 2026
Nicht nur das Wie, sondern auch die Gültigkeit der Wahl ist entscheidend. Am 28. Januar 2026 schuf das Bundesarbeitsgericht (Az. 7 ABR 23/24) mit einem Grundsatzurteil Klarheit, die besonders für digitale Geschäftsmodelle relevant ist.
Das Gericht befasste sich mit dem Status von „Liefergebieten“ in der Plattformökonomie. Ein Lieferdienst hatte Betriebsräte in verschiedenen Städten gewählt, in denen Fahrer per App ohne lokale Niederlassung arbeiteten. Der Arbeitgeber bestritt die Wahlgültigkeit.
Das BAG bestätigte: Ein räumlicher Bereich allein begründet noch keinen wahlfähigen Betrieb. Ohne eine eigenständige organisatorische Einheit oder ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit kann kein Betriebsrat gewählt werden. Diese Entscheidung, über die Fachverlage wie Haufe und DATEV Anfang Februar berichteten, ist eine klare Warnung an Wahlvorstände in dezentralen Unternehmen: Vor dem Druck der Stimmzettel muss die rechtliche Definition des „Betriebs“ zweifelsfrei geklärt sein. Eine falsche Abgrenzung ist einer der häufigsten Gründe für eine erfolgreiche Wahlanfechtung.
Countdown zum März: Das müssen Wahlvorstände jetzt tun
Mit Beginn der Wahlperiode in weniger als vier Wochen wächst der Druck auf die Gremien. Laut aktuellen Handlungsempfehlungen von Gewerkschaften wie Verdi und dem DGB hat die Fertigstellung der Wählerliste jetzt oberste Priorität.
Diese Liste ist das Fundament der Wahl. Sie legt fest, wer wählen und kandidieren darf. Angesichts der neuen BAG-Rechtsprechung sollten Vorstände in Unternehmen mit komplexen Strukturen – etwa Matrixorganisationen oder Remote-First-Firmen – prüfen, ob alle aufgelisteten Beschäftigten tatsächlich zum jeweiligen Wahlbetrieb gehören.
Zugleich ist die „heiße Phase“ die Zeit, die Belegschaft über das Wahlverfahren aufzuklären. Wünscht sich eine große Belegschaft die Persönlichkeitswahl, muss sie koordiniert eine einzige, gemeinsame Kandidatenliste einreichen. Das erfordert Solidarität und Organisation – kann aber die Vorteile der direkten Wahl entscheidend machen.
Ausblick: Eine Wahl für die Zukunft
Die Betriebsratswahlen 2026 finden in einer Zeit tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandels statt. Von KI-Integration bis zu Lieferkettenumbauten warten komplexe Aufgaben auf die neuen Vertreter.
Ob per Persönlichkeits- oder Listenwahl: Eine hohe Wahlbeteiligung bleibt das stärkste Mittel der Belegschaft. Ein Betriebsrat mit klarem Mandat ist besser gerüstet, um mit dem Management über Job-Sicherheit, Mobile-Work-Regelungen oder faire Bezahlung zu verhandeln. Die Entscheidungen an den Urnen zwischen März und Mai werden die Arbeitswelt der nächsten vier Jahre prägen.
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