Betriebsratsgründung, Hürde

Betriebsratsgründung: Neue Hürde für digitale Arbeitswelt

08.02.2026 - 06:52:11

Eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts stellt die Definition des Betriebsbegriffs für dezentrale und plattformbasierte Arbeitsmodelle infrage.

Das Bundesarbeitsgericht erschwert mit einer Grundsatzentscheidung die Gründung von Betriebsräten in dezentralen Unternehmen. Für Beschäftigte der Plattformökonomie wird das Mitbestimmungsrecht so zur organisatorischen Zerreißprobe.

Betriebsbegriff im digitalen Zeitalter neu justiert

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28. Januar 2026 stellt traditionelle Betriebsstrukturen infrage. Die Richter urteilten, dass reine Liefergebiete eines Lieferdienstes – sogenannte „Remote-Cities“ – keinen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darstellen. Begründung: Es fehle eine einheitliche Leitungsstruktur vor Ort, die arbeitstechnische Zwecke plant und steuert.

Diese Rechtsprechung hat weitreichende Folgen. Sie betrifft nicht nur Essenslieferanten, sondern alle Unternehmen mit modernen, dezentralen Strukturen. Ob in der Plattformökonomie oder bei Matrixorganisationen – die Frage, was einen „Betrieb“ ausmacht, muss neu beantwortet werden. Ein Fehler bei dieser Definition kann die gesamte Betriebsratswahl anfechtbar machen.

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Gründungsprozess: Vom ersten Schritt zum Schutzschild

Die Gründung eines Betriebsrats ist ein grundlegendes Recht. In Betrieben mit mindestens fünf ständigen Beschäftigten kann eine Wahl initiiert werden. Der erste Schritt ist die Bestellung eines Wahlvorstands. Bei einer Erstgründung geschieht dies auf einer Betriebsversammlung.

Der Gesetzgeber hat einen umfassenden Schutz für Beteiligte geschaffen, um Einschüchterungsversuche von Arbeitgebern zu verhindern. Geschützt sind:
* Initiatoren, die zur Gründungsversammlung einladen.
* Mitglieder des Wahlvorstands ab ihrer Bestellung.
* Wahlkandidaten ab Aufstellung ihrer Kandidatur.

Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch für nicht gewählte Kandidaten und wirkt jeweils mehrere Monate nach. Eine ordentliche Kündigung ist in dieser Zeit ausgeschlossen.

Warum dieser Schutz notwendig ist

Der umfangreiche rechtliche Schutz ist keine theoretische Maßnahme. Studien zeigen, dass Versuche, Betriebsratsgründungen zu behindern, keine Seltenheit sind. Die Bandbreite reicht von der Einschüchterung potenzieller Kandidaten bis zu juristischen Manövern.

Doch während der Gesetzgeber mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 den Schutz ausweitete, stellt die digitale Arbeitswelt das Recht vor neue Herausforderungen. Die BAG-Entscheidung macht deutlich: Der klassische Betriebsbegriff stößt bei mobilen oder rein app-gesteuerten Tätigkeiten an seine Grenzen. Die zentrale Frage lautet nun: Wo beginnt und endet der Betrieb, wenn es keinen klassischen Standort mehr gibt?

Ausblick auf die Wahlen 2026

Die nächsten regulären Betriebsratswahlen finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 statt. Für Beschäftigte in dezentralen Strukturen, die eine Gründung planen, ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend.

Die frühzeitige Einholung von juristischem Rat oder die Unterstützung durch eine Gewerkschaft wird dringend empfohlen. Der gesetzliche Schutzschild ist stark, greift aber nur, wenn die formellen Voraussetzungen – insbesondere die korrekte Definition des Betriebs – erfüllt sind. Die kommenden Monate werden zeigen, wie Belegschaften in der Plattformökonomie ihr Recht auf Mitbestimmung dennoch erfolgreich durchsetzen können.

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