BAuA, Regeln

BAuA verschärft Regeln für Ruhezeiten im Job

02.01.2026 - 19:39:12

Die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit wird für Arbeitgeber deutlich komplizierter. Das hat Konsequenzen für Schichtpläne und die Erreichbarkeit nach Feierabend.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihre Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung grundlegend überarbeitet. Kern der Neuerung ist die Richtlinie 10.3 „Verletzung von Ruhezeiten und -pausen“, die heute veröffentlicht wurde. Sie zwingt Unternehmen, nicht nur die Dauer, sondern vor allem die Qualität und Unterbrechungsfreiheit der Erholungsphasen ihrer Mitarbeiter systematisch zu überprüfen. Ein Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz.

Bisher galt oft die formale Einhaltung der elfstündigen Mindestruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz als ausreichend. Die neue Richtlinie stellt diese Praxis infrage. Im Zentrum der Kritik stehen sogenannte „Quick Returns“ – also der Wechsel von einer Spät- direkt in eine Frühschicht. In der Praxis bleibt dabei nach Abzug von Arbeitsweg und privaten Verpflichtungen oft kaum Zeit für echte Erholung.

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Gleichzeitig stellt die BAuA klar: Auch die ständige Erreichbarkeit per E-Mail oder Messenger zerstört den Erholungswert einer Ruhephase. Die Behörde unterscheidet nun drei konkrete Verstöße:
* Verkürzung der Ruhezeit unter elf Stunden
* Unterbrechung durch arbeitsbezogene Kontakte
* Aufschub von Ersatzruhezeiten

Für Personalverantwortliche bedeutet das: Die Grenze zwischen Arbeits- und Freizeit muss technisch und organisatorisch klarer gezogen werden. On-Call-Regelungen und mobile Arbeit stehen auf dem Prüfstand.

Gesundheitliche Folgen erzwingen schärfere Regeln

Hinter der Verschärfung stehen alarmierende Daten. Rund 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erleben mindestens einmal im Monat, dass ihre Ruhezeit auf unter elf Stunden zusammengestrichen wird. Die gesundheitlichen Konsequenzen sind laut BAuA-Studien gravierend.

Betroffene zeigen deutlich häufiger psychosomatische Beschwerden wie chronische Rückenschmerzen, Schlafstörungen und emotionale Erschöpfung. Die Behörde betont: Erholung ist ein aktiver physiologischer Prozess. Wird er unterbrochen, wirkt sich das nicht nur kurzfristig als Müdigkeit aus, sondern belastet die langfristige Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit.

Mit der neuen Richtlinie werden diese Risiken verbindlicher Teil der pflichtigen Gefährdungsbeurteilung. Das Argument, Mitarbeiter würden „freiwillig“ nach Feierabend Mails checken, gilt künftig nicht mehr.

So müssen Unternehmen jetzt vorgehen

Für die betriebliche Praxis ändert sich viel. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Dokument zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Juristen rechnen mit schärferen Kontrollen durch Aufsichtsbehörden.

Die BAuA empfiehlt einen dreistufigen Prozess:
1. Identifikation: Automatisierte Auswertung von Zeiterfassungsdaten, um Ruhezeiten unter elf Stunden aufzuspüren.
2. Bewertung: Mitarbeiterbefragungen, um versteckten Verfügbarkeitsdruck und Unterbrechungen zu erfassen.
3. Maßnahmen: Technische Lösungen wie Sperrungen von E-Mail-Servern außerhalb der Arbeitszeit und Planungspuffer zwischen Schichten.

Ein wichtiger Punkt: Zwar ist der Arbeitsweg grundsätzlich Privatsache. Die Richtlinie empfiehlt Arbeitgebern jedoch, Pendelzeiten bei der Schichtplanung zu berücksichtigen. Ziel ist, dass die gesetzliche Ruhezeit auch ihrer biologischen Funktion gerecht wird.

Teil einer europäischen Trendwende

Die Verschärfung fällt nicht vom Himmel. Sie folgt auf jüngste Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung. Gemeinsam markieren sie das Ende der „vertrauensbasierten Arbeitszeit“.

Europaweit wächst das Bewusstsein, dass der Schutz der Gesundheit nicht an der Bürotür endet. Die Ruhezeit wird nicht länger als passive Pause, sondern als aktiv zu schützender Status betrachtet. Für die BAuA ist die Richtlinie 10.3 nur der Anfang. Weitere Module, etwa zu psychischen Belastungen durch digitale Arbeit, sind für 2026 angekündigt.

Betriebsräte erhalten mit dem Dokument ein starkes Verhandlungsinstrument für Vereinbarungen zu mobiler Arbeit. Für Branchen wie das Gesundheitswesen, Logistik und Gastgewerbe, die auf schnelle Schichtwechsel angewiesen sind, beginnt nun eine anspruchsvolle Umstellungsphase. Die elf Stunden zwischen den Schichten sollen wieder ein geschützter Raum für echte Erholung werden.

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