BAuA verschärft Regeln für psychische Gefährdungsbeurteilung
03.01.2026 - 09:54:12Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt den Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz auf eine neue Grundlage. Pünktlich zum Start des neuen Arbeitsprogramms 2026–2029 hat sie ihr zentrales Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert. Der überarbeitete Leitfaden gibt Unternehmen schärfere Werkzeuge an die Hand, um psychosoziale Risiken zu identifizieren und zu mindern – und kommt just zu einer Zeit, in der die Überwachung durch die Behörden deutlich zunehmen wird.
Seit dem 3. Januar 2026 steht das komplett überarbeitete Kapitel 9 des Handbuchs Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Es trägt der wachsenden Komplexität moderner Arbeitswelten Rechnung und integriert neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Im Zentrum steht ein ganzheitlicher Blick auf die „psychische Belastung“.
Die BAuA folgt dabei der Norm DIN EN ISO 10075-1 und definiert Belastung als die „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“. Ein entscheidender Punkt: Psychische Belastung ist nicht per se negativ. Sie kann anregend wirken und Kompetenzen fördern. Die neuen Richtlinien liefern jedoch strengere Kriterien, wann aus Belastung eine Gefährdung wird – etwa bei chronischem Zeitdruck, mangelndem sozialem Rückhalt oder widersprüchlichen Arbeitsanforderungen.
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Unternehmen werden angehalten, über einfache Stress-Indikatoren hinauszublicken. Das Handbuch integriert Ergebnisse aus dem Projekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ und zeigt konkrete Beispiele, wie sich gesunde Arbeitsanforderung von riskantem Stress unterscheiden lässt. Neu sind auch aktualisierte Bewertungsmaßstäbe für „interaktionale Arbeit“ – also Tätigkeiten mit hohem emotionalem Aufwand – und für die Intensität digitaler Arbeit.
Arbeitsprogramm 2026–2029: Mehr Kontrollen, schärfere Aufsicht
Die Veröffentlichung markiert den Start des BAuA-Arbeits- und Forschungsprogramms 2026–2029. Dieser strategische Rahmen setzt die Agenda für den Arbeitsschutz in Deutschland. Ein zentrales Element: verbindliche Betriebsbesichtigungsquoten für die Landesbehörden, die seit dem 1. Januar 2026 gelten.
Das Programm sieht ein rigoroses Evaluierungsverfahren vor, um diese Kontrollen zu überwachen. Besonders Betriebe in risikoreichen Branchen müssen damit rechnen, stärker unter Beobachtung zu stehen. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Arbeitsschutzaufsicht systematisch zu bewerten. Durch die Auswertung der Kontrolldaten will die BAuA ihre „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) verfeinern und sicherstellen, dass Gefährdungsbeurteilungen nicht nur Papiertiger bleiben.
Das bedeutet die Umsetzung für die Praxis
Für Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte heißt das: Bestehende Gefährdungsbeurteilungen müssen überprüft werden. Das aktualisierte Handbuch dient dabei als praktische Anleitung.
Die BAuA betont, dass die Beurteilung psychischer Belastung ein partizipativer Prozess sein muss. Generische Checklisten reichen nicht mehr aus. Der neue Standard fördert „dialogorientierte“ Verfahren, bei denen Führungskräfte und Beschäftigte gemeinsam einbezogen werden. So sollen spezifische, lokale Stressoren aufgedeckt werden, die standardisierte Befragungen übersehen könnten.
Zudem unterstreicht die Aktualisierung die gesetzliche Dokumentationspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz. Angesichts der neuen Kontrollquoten werden die Behörden bei Betriebsbesuchen voraussichtlich besonders auf die Qualität der psychischen Gefährdungsbeurteilung achten. Die BAuA empfiehlt, ihre „Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung“ zu nutzen, die mit dem neuen Handbuch-Kapitel abgestimmt sind.
Hintergrund: Vom Sonderthema zum Kernbestandteil
Der Fokus auf psychische Gesundheit im Update 2026 spiegelt einen langfristigen Wandel in der deutschen Arbeitsschutzpolitik wider. Nach dem Abschluss des „GDA-Arbeitsprogramms Psyche“ signalisiert die Integration der Erkenntnisse in das Standard-Handbuch: Das Psychosoziale Risikomanagement ist vom Sonderthema zum Kernbestandteil des Arbeitsschutzes avanciert.
Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die explizite Einbeziehung digitaler Arbeitsfaktoren eine Lücke schließt, die mit dem Aufstieg von Remote- und Hybridmodellen immer größer geworden war. Die „Studie Mentale Gesundheit bei der Arbeit“ (S-MGA), ein Kooperationsprojekt von BAuA und Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), liefert weiterhin die empirische Basis für die Richtlinien.
Ausblick: Weitere Regeln und branchenspezifische Hilfen
Das „Arbeits- und Forschungsprogramm 2026–2029“ wird sich weiterentwickeln. Noch in diesem Jahr können Stakeholder mit weiteren Technischen Regeln und möglicherweise neuen „BAuA: Praxis“-Modulen rechnen. Diese sollen speziell Branchen mit hohen psychischen Belastungsraten unterstützen, etwa das Gesundheitswesen oder die Logistik.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Kontrollquoten im Laufe des Jahres 2026 sollten Unternehmen auf eine höhere Wahrscheinlichkeit behördlicher Prüfungen eingestellt sein. Die Botschaft der BAuA ist klar: Die Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren ist verpflichtend, messbar und entscheidend für nachhaltige Geschäftsabläufe.
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