BAuA, Regeln

BAuA verschärft Regeln für Erholungszeiten im Job

23.12.2025 - 10:01:12

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz stellt die Gefährdungsbeurteilung neu auf und macht systematische Erholungsplanung für Unternehmen verbindlich. Verstöße können zu Sanktionen führen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung auf eine neue Grundlage. Künftig müssen Unternehmen Erholungsphasen systematisch planen – sonst drohen Sanktionen.

Psychosomatische Risiken im Fokus

Die am vergangenen Samstag aktualisierten Leitlinien „Verletzung von Ruhezeiten und -pausen“ definieren verkürzte Erholung erstmals als konkretes Gesundheitsrisiko. Laut BAuA-Daten führen unterbrochene oder zu kurze Pausen deutlich häufiger zu chronischen Rückenleiden, Schlafstörungen und emotionaler Erschöpfung.

„Ruhezeiten sind keine Produktionspausen, sondern physiologische Notwendigkeit“, heißt es in dem Papier. Entscheidend ist die Unterscheidung: Während gesetzliche Pausen der Arbeitsunterbrechung dienen, sind Erholungszeiten Phasen zur Regeneration nach anstrengenden Tätigkeiten – auch bei leichteren Aufgaben.

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Viele Firmen hätten diesen Unterschied bisher ignoriert, kritisiert die Behörde. Die Folge: Kumulative Erschöpfung werde nicht erfasst. Das soll sich jetzt ändern.

Das S-T-O-P-Prinzip für echte Erholung

Zur Umsetzung empfiehlt die BAuA gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine klare Maßnahmenhierarchie:

  1. Substitution: Können ermüdende Tätigkeiten ersetzt werden?
  2. Technische Maßnahmen: Systeme, die Bildschirmpausen erzwingen oder Lärm in Pausenräumen begrenzen (maximal 55 dB(A)).
  3. Organisatorische Maßnahmen: Optimierte Schichtpläne, die „Kurzwechsel“ (z.B. Spät- zu Frühschicht) vermeiden. Selbst gesetzlich erlaubte Ruhezeitverkürzungen – etwa im Krankenhaus – müssen umgehend ausgeglichen werden.
  4. Personenbezogene Maßnahmen: Schulungen zur Bedeutung echter Erholung.

Für körperlich schwere Arbeiten fordert die BAuA zusätzliche Erholungsphasen in separaten Räumen. Besonders relevant ist das für Branchen mit Gefahrstoffen oder Extrembedingungen.

Digitaler Druck und europäischer Kontext

Das Timing der Neuregelung ist kein Zufall. Erst am 18. Dezember hatten EU-Parlamentarier schärfere Regeln für algorithmisches Management gefordert. KI-gesteuerte Planungstools verdichteten oft die Arbeitsintensität und ließen Mikropausen weg – auf Kosten der menschlichen Regeneration.

„Die Schnittstelle von Algorithmen und Arbeitsschutz ist das nächste große Feld“, analysieren Experten. Die BAuA antizipiere damit eine Regulierung, die künftig die Arbeitsintensität genauso prüft wie die Dauer.

Vor dem Hintergrund jüngster Streikdrohungen – etwa bei Volkswagen – erhalten Betriebsräte durch die wissenschaftliche BAuA-Begleitung zusätzliches Verhandlungsgewicht für gesündere Schichtmodelle.

Was auf Unternehmen 2026 zukommt

Die Botschaft ist klar: Die Gefährdungsbeurteilung darf kein Papiertiger bleiben.

  • Sofortmaßnahmen: Sicherheitsbeauftragte und Personalabteilungen müssen prüfen, ob Erholungsphasen explizit bewertet werden.
  • Dokumentation: Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist elektronische Dokumentation einfacher. Digitale Tools können helfen, die tatsächliche Einhaltung von Erholungszeiten zu tracken – nicht nur ihre Planung.
  • Kontrollen: Die Aufsichtsbehörden werden 2026 voraussichtlich verstärkt „psychische Belastungen“ prüfen, besonders bei flexiblen und remote Arbeitsmodellen.

Für Arbeitgeber ist die Lage eindeutig: Wer Erholung nicht plant, schafft ein nachweisbares Sicherheitsrisiko. Der Schutz der Pause wird damit so wichtig wie der Schutz der Maschine.

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