BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmer auf Betriebswegen
29.01.2026 - 18:22:11Ein Unfall auf dem Weg zur Baustelle im Firmenwagen ist ein Arbeitsunfall. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden – mit weitreichenden Folgen für Millionen Beschäftigte.
Betriebsweg statt Wegeunfall: Die neue Rechtslage
Die Richter in Erfurt stellten klar: Die Fahrt zu einem externen Einsatzort im betrieblichen Fahrzeug ist ein Betriebsweg. Sie fällt nicht unter den privaten Weg von zu Hause zur festen Arbeitsstätte. Damit gilt ein Unfall auf dieser Strecke als Arbeitsunfall „bei der Tätigkeit“. Diese Einordnung sichert Arbeitnehmern umfassendere Ansprüche.
Der Fall betraf einen Straßenbauer. Er war mit einem Firmen-Transporter auf dem Weg zu einer Baustelle verunglückt und lange arbeitsunfähig. Sein Arbeitgeber verweigerte das tarifliche 13. Monatsgehalt. Die Begründung: Es handele sich nur um einen normalen Wegeunfall, der den Anspruch ausschließe.
Arbeitgeber tragen laut dem BAG-Urteil die Verantwortung für die Sicherheit auf Betriebswegen – trotzdem fehlt vielen Betrieben eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung für Außeneinsätze. Unser kostenloses Download‑Paket enthält praxiserprobte Vorlagen, Checklisten und einen Leitfaden, mit dem Sie Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die Aufsichtsbehörden bestehen. So reduzieren Sie Haftungsrisiken, schützen Beschäftigte und sparen Stunden bei der Vorbereitung. GBU‑Vorlagen für Betriebswege kostenlos herunterladen
Das BAG widersprach dieser Auffassung entschieden. Die Fahrt sei Teil der vertraglichen Hauptleistungspflicht und diene unmittelbar dem Betriebsinteresse. Der Arbeitgeber habe die Baustelle angeordnet und das Fahrzeug für Personal- und Materialtransport gestellt. Das damit verbundene Risiko gehe zu seinen Lasten.
Mehr Sicherheit für mobile Beschäftigte
Die Entscheidung (Az. 10 AZR 184/24) hat praktische Konsequenzen für viele Branchen. Sie betrifft nicht nur das Baugewerbe, sondern auch Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Logistiker sowie mobile Pflege- und Servicedienste.
Für die Beschäftigten bedeutet das Urteil eine deutliche Stärkung. Ihr Anspruch auf tarifliche Sonderleistungen bleibt bei langen Ausfallzeiten nach einem solchen Unfall erhalten. Auch ihre Position gegenüber Berufsgenossenschaften und Arbeitgebern wird gestärkt.
Arbeitgeber müssen hingegen umdenken. Die Organisation von Fahrten zu wechselnden Einsatzorten rückt stärker in den Fokus des Arbeitsschutzes. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit auf diesen Betriebswegen. Tarifverträge müssen möglicherweise überprüft und präzisiert werden.
Ein Urteil für die moderne Arbeitswelt
Das BAG passt den Arbeitsschutz an die Realität flexibler Arbeitswelten an. Die Grenzen zwischen Arbeitszeit, -ort und Privatleben verschwimmen. Der Schutz darf nicht am Werkstor enden, wenn die Arbeit mobil erbracht wird.
Experten sehen in dem Urteil eine folgerichtige Entwicklung. Es weist die Verantwortung klar demjenigen zu, der die Arbeitsorganisation gestaltet und davon profitiert: dem Arbeitgeber. Betriebsräte und Gewerkschaften erhalten eine starke Argumentationsgrundlage, um für mehr Sicherheit auf Dienstreisen zu kämpfen.
Betroffenen Arbeitnehmern wird geraten, Unfälle auf dienstlichen Fahrten genau zu dokumentieren und rechtlichen Rat einzuholen. Die Unterscheidung zwischen privatem Wegeunfall und betrieblichem Weg kann über entscheidende finanzielle Ansprüche entscheiden.
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