BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei Annahmeverzug
10.02.2026 - 10:25:12Das Bundesarbeitsgericht hat die finanzielle Absicherung von Arbeitnehmern in Kündigungsschutzprozessen deutlich gestärkt. Ein pauschaler Ausschluss von Lohnansprüchen nach unwirksamer Kündigung ist künftig unwirksam.
Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung
In einem Grundsatzurteil vom 28. Januar 2026 hat der Fünfte Senat des BAG seine bisherige Rechtsauffassung revidiert. Vertragsklauseln, die Ansprüche auf Annahmeverzugslohn nach einer unwirksamen Kündigung vollständig ausschließen, sind nichtig. Die Richter bewerten § 615 BGB in diesem Kontext nun als zwingendes Schutzgesetz.
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„Ein solcher Ausschluss würde den Schutzzweck des Kündigungsschutzrechts unterlaufen“, begründet das Gericht. Könnten Arbeitgeber sich vertraglich von der Lohnzahlung freizeichnen, während sie gleichzeitig die Arbeitsleistung ablehnen, entstünde ein unangemessener wirtschaftlicher Druck auf Arbeitnehmer.
Hintergrund: Anfrage des Zweiten Senats
Das Urteil erfolgte auf Anfrage des für Kündigungsstreitigkeiten zuständigen Zweiten Senats. Dieser hatte bereits 2025 signalisiert, § 615 BGB als zwingendes Schutzrecht einzuordnen. Da diese Auffassung der bisherigen Rechtsprechung des Fünften Senats widersprach, war eine Abstimmung erforderlich.
Mit dem aktuellen Beschluss haben sich beide Senate nun auf eine einheitliche Linie geeinigt. Der Fünfte Senat räumte ein, seine bisherige Auffassung könne „nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden“. Diese Klarstellung macht ein aufwändiges Verfahren vor dem Großen Senat überflüssig.
Praktische Konsequenzen für Unternehmen
Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und das Risikomanagement von Arbeitgebern.
- Überprüfung von Standardverträgen: Klauseln in Arbeitsverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Annahmeverzugslohn ausschließen, sind für Kündigungsfälle unwirksam und sollten gestrichen werden.
- Hohes Prozessrisiko: Wird eine Kündigung vor Gericht für unwirksam erklärt, bleibt der Arbeitgeber zur Nachzahlung des vollen Lohns für die gesamte Dauer des Rechtsstreits verpflichtet – vorausgesetzt der Arbeitnehmer war arbeitsbereit.
- Fokus auf Schadensminderung: Der einzige verbleibende Hebel für Arbeitgeber ist der Einwand des böswilligen Unterlassens. Arbeitnehmer müssen nach einer Kündigung ernsthaft bemüht sein, eine neue Beschäftigung zu finden. Dies muss der Arbeitgeber im Streitfall nachweisen.
Analyse: Stärkung des Kündigungsschutzes
Rechtsexperten werten das Urteil als notwendige Korrektur, um den materiellen Kern des Kündigungsschutzes zu bewahren. „Die Entscheidung schließt eine gefährliche Lücke“, kommentiert eine Fachanwältin für Arbeitsrecht. „Ohne sie hätten Arbeitgeber durch Klauselwerke die finanziellen Folgen des Kündigungsschutzgesetzes aushebeln können.“
Das wirtschaftliche Risiko einer möglicherweise unwirksamen Kündigung liegt damit wieder vollständig beim Arbeitgeber. Das soll zu sorgfältigeren und rechtssichereren Kündigungsentscheidungen führen.
Ausblick und nächste Schritte
Mit der geklärten Rechtslage können Gerichte anhängige Verfahren nun zügiger bearbeiten. Der Zweite Senat wird in Kürze sein Endurteil im zugrundeliegenden Fall verkünden und die neue Linie bestätigen.
Für Personalabteilungen und Geschäftsführungen bedeutet dies: Statt auf vertragliche Freizeichnungen zu setzen, gewinnt ein professionelles Kündigungsmanagement an Bedeutung. Dazu gehören fundierte Kündigungsgründe und die Dokumentation von Alternativjob-Angeboten an gekündigte Mitarbeiter.
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