BAFA verschärft Kontrolle: Neue „Red Flags“ gegen Sanktionsumgehung
02.01.2026 - 08:12:12Deutsche Unternehmen müssen ab sofort noch genauer hinschauen, wenn sie exportieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine neue Checkliste mit Warnsignalen veröffentlicht, um die Umgehung von Sanktionen gegen Russland zu erschweren. Die Leitlinie ist eine direkte Antwort auf immer raffiniertere Methoden von Schattennetzwerken.
Die aktualisierte „Red-Flag-Checkliste“ soll Compliance-Beauftragten helfen, verdächtige Geschäfte frühzeitig zu erkennen. Sie ersetzt ältere Leitfäden und reagiert auf die dynamische Lage. Ab Montag, dem 5. Januar 2026, ist das BAFA wieder voll operativ – und die Integration der neuen Kriterien in bestehende Compliance-Programme hat oberste Priorität.
Worauf müssen Exporteure achten? Die Liste nennt konkrete Beispiele: etwa wenn ein neuer Kunde Auskünfte zum Endverbleib der Ware verweigert. Auch unübliche Zahlungsmodalitäten oder Transportrouten über bekannte Umschlagplätze in Drittländern gelten als Alarmzeichen. Solche Anomalien sollten sofort zu einer Transaktionspause und einer vertieften Prüfung führen.
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Die Jedermannspflicht wird greifbar
Ein Kernstück der neuen Vorgaben ist die Konkretisierung der „Jedermannspflicht“. Diese allgemeine Meldepflicht aus der EU-Sanktionsverordnung betrifft nicht nur Exporteure. Auch Banken, Logistikdienstleister oder Rechtsanwälte müssen Verdachtsfälle melden, wenn sie von Umgehungsgeschäften erfahren.
Was heißt das praktisch? Stellt ein Spediteur fest, dass eine Lieferung von Dual-Use-Gütern für Zentralasien umverpackt und offenbar nach Russland weitergeleitet werden soll, ist das meldepflichtig. Wer solche Warnsignale ignoriert, riskiert selbst rechtliche Konsequenzen. Die BAFA-Leitlinie übersetzt damit die politischen Beschlüsse des 19. EU-Sanktionspakets vom Herbst 2025 in handfeste Kriterien für die Wirtschaft.
Unternehmen müssen Risikoprüfung dynamisieren
Für deutsche Firmen, besonders im Maschinenbau, der Elektronik- und Technologiebranche, bedeutet die Liste eine sofortige Handlungspflicht. Juristen betonen: Ein reines Abhaken von Checklisten reicht nicht mehr aus. Unternehmen müssen eine dynamische Risikobewertung nachweisen.
Der Begriff der „Umgehung“ wird heute weiter gefasst. Er umfasst nun auch komplexe Firmengeflechte, bei denen der wahre wirtschaftlich Berechtigte hinter Schachtelgesellschaften in Ländern mit laschen Kontrollen verschwindet. Das BAFA rät zu umfangreichen Hintergrundchecks mit kommerziellen Datenbanken und Open-Source-Informationen.
Die Harmonisierung mit internationalen Standards ist ein weiteres Ziel. Während das US-Handelsministerium (BIS) seine eigene Liste 2025 aktualisierte, sorgt die BAFA-Checkliste nun für einheitliche Erwartungen. Das soll verhindern, dass Umgeher gezielt EU-Länder mit vermeintlich schwächerer Aufsicht ansteuern.
Schärfere Durchsetzung ab 2026 erwartet
Die Veröffentlichung markiert eine Wende hin zu aggressiverer Durchsetzung im neuen Jahr. Nachdem der rechtliche Rahmen mit den Sanktionspaketen 2025 steht, rücken nun Ermittlungen und Strafverfolgung in den Fokus.
Marktbeobachter rechnen mit gezielteren BAFA-Prüfungen. Dabei wird es besonders darum gehen, ob Firmen die neuen Warnsignale in ihre Screening-Prozesse integriert haben. Auch die „No-Russia“-Klauseln in Verträgen, die den Weiterexport nach Russland verbieten, dürften strenger kontrolliert werden.
In einer volatilen geopolitischen Lage wächst die Verantwortung der Privatwirtschaft als „erste Verteidigungslinie“. Die neue BAFA-Checkliste liefert die Landkarte für dieses schwierige Gelände – navigieren müssen die Unternehmen aber selbst.
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