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BAFA startet fünftes Paket für schnellere Exportgenehmigungen

03.02.2026 - 21:05:11

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle setzt ein Maßnahmenpaket um, um Genehmigungsverfahren für Rüstungs- und Dual-Use-Güter zu vereinfachen und die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen.

Deutsche Exporteure können auf schnellere Genehmigungen für Rüstungs- und Dual-Use-Güter hoffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Exportkontrolle in Kraft gesetzt. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen – ein lang geforderter Schritt angesichts geopolitischer Spannungen und internationalem Wettbewerbsdruck.

Kern: Neue und erweiterte Allgemeine Genehmigungen

Herzstück der Reform sind neue sowie aktualisierte Allgemeine Genehmigungen (AGG). Diese pauschalen Freigaben ersetzen Einzelanträge für als unkritisch eingestufte Güter in bestimmte Länder. Konkret eingeführt wurden die AGG Nr. 45 für Rüstungsexporte und die AGG Nr. 46, die speziell auf Technologietransfers im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) zugeschnitten ist. Bestehende Genehmigungen wie die AGG Nr. 21, 24 und 28 wurden erweitert. Sie sollen nun europäische Rüstungskooperationen und den Austausch über Cloud-Dienste erleichtern.

Doch was bedeutet das praktisch? Unternehmen sparen Zeit und Ressourcen, wenn sie für Standardgeschäfte keine langwierigen Einzelanträge mehr stellen müssen. Die Behörde kann sich ihrerseits auf die wirklich heiklen Fälle konzentrieren.

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Mehr Eigenverantwortung für die Behörde und innovative Projekt-Genehmigung

Ein weiterer Hebel ist die Stärkung der Entscheidungsbefugnisse des BAFA. Die Behörde kann künftig mehr Genehmigungen in Eigenverantwortung erteilen, besonders für den innereuropäischen oder konzerninternen Technologieaustausch. Das reduziert den Abstimmungsaufwand mit anderen Ministerien und soll Prozesse spürbar verkürzen.

Noch innovativer ist die für dieses Jahr angekündigte „Sondergenehmigung für Gemeinschaftsprojekte“. Bislant musste jeder Partner eines Konsortiums einen eigenen Antrag stellen. Künftig soll der Konsortialführer einen Antrag für das gesamte Vorhaben einreichen können – eine enorme Vereinfachung für multinationale Projekte in Verteidigung und Hochtechnologie. Die fortschreitende Digitalisierung der Verfahren unterstützt diese Effizienzgewinne.

Wirtschaft atmet auf – besonders der Mittelstand

Die Reform kommt nicht von ungefähr. Die deutsche Wirtschaft klagte seit Jahren über lange Bearbeitungszeiten als Wettbewerbsnachteil. Gestiegene Sicherheitsanforderungen und komplexe Sanktionsregime hatten die Verfahren ausgebremst. Das nun in Kraft getretene Paket ist bereits das fünfte seiner Art und setzt frühere Erfolge fort, die zu kürzeren Bearbeitungszeiten geführt haben sollen.

Für exportorientierte Unternehmen, vor allem den Mittelstand, ist das eine gute Nachricht. Schnellere und transparentere Abläufe erhöhen die Verlässlichkeit in internationalen Geschäften. Branchenverbände hatten stets betont, dass solche Entbürokratisierung essenziel für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sei.

Nächste Schritte und Evaluation

Die Maßnahmen gelten seit 1. Februar 2026. Unternehmen müssen sich nun mit den Details der neuen AGGs vertraut machen. Das BAFA wird dazu zeitnah umfassende Informationen bereitstellen. Die neue AGG Nr. 46 für den EVF ist zunächst bis zum 31. März 2027 befristet.

Die Einführung der Sondergenehmigung für Gemeinschaftsprojekte markiert den nächsten Modernisierungsschritt. Die Bundesregierung und das BAFA wollen so einen Spagat meistern: Die Exportkontrolle soll sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht werden, ohne die Wirtschaft mit übermäßiger Bürokratie zu lähmen. Ob die angestrebte Beschleunigung in der Praxis voll greift, wird die fortlaufende Evaluation zeigen.

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