BAFA-Report 2024: Ende der LkSG-Berichtspflicht markiert Zeitenwende
23.12.2025 - 12:54:12Die deutsche Lieferketten-Compliance befindet sich im Übergang: Die LkSG-Berichtspflicht wurde gestrichen, doch die inhaltlichen Sorgfaltspflichten gelten weiter. Unternehmen müssen sich nun auf die europäische CSDDD vorbereiten.
Die deutsche Lieferketten-Compliance steht vor einem grundlegenden Wandel. Der Jahresbericht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für 2024 fällt in eine Zeit, in der die ursprüngliche Berichtspflicht des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bereits wieder Geschichte ist. Der Report dient damit als Brücke in eine neue regulatorische Ära unter der europäischen CSDDD-Richtlinie.
Dialog statt Sanktion: BAFA setzt auf kooperativen Ansatz
Veröffentlicht im Oktober 2025, dokumentiert der BAFA-Rechenschaftsbericht die Kontrolltätigkeiten des vergangenen Jahres. Deutlich wird eine strategische Neuausrichtung: Die Behörde verzichtet auf formalistische Prüfungen und setzt stattdessen auf risikobasierten Dialog.
„Unser Ziel ist es, Unternehmen beim Aufbau wirksamer Risikomanagementsysteme zu unterstützen, nicht bürokratische Fehler zu bestrafen”, betont BAFA-Präsidentin Dr. Mandy Pastohr im Bericht. Diese Philosophie schlägt sich in den Zahlen nieder.
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Die Behörde konzentrierte ihre Prüfungen auf Hochrisikobranchen mit bekannten Menschenrechtsproblemen in der Lieferkette. Gleichzeitig nutzten Stakeholder die Beschwerdemechanismen verstärkt – ein Zeichen wachsender Rechtskenntnis. Konsequenterweise blieb die Sanktionsrate niedrig. Geldbußen verhängte die BAFA nur bei Unternehmen, die beharrlich die Zusammenarbeit verweigerten oder bei schwerwiegenden Verstößen keine Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Wachstumsinitiative beendet Berichtspflicht mit sofortiger Wirkung
Während der Bericht die Vergangenheit dokumentiert, hat sich die Gegenwart für Unternehmen radikal verändert. Kernstück der Wachstumsinitiative der Bundesregierung war die Abschaffung der LkSG-Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG. Das Kabinett beschloss die entsprechende Gesetzesänderung bereits am 3. September 2025.
Die Begründung: Unternehmen sollten von der „doppelten Belastung” durch deutsche und künftige europäische Berichtspflichten (CSRD/CSDDD) entlastet werden. BAFA setzte diese Entlastung umgehend um. In einer Mitteilung vom 1. Oktober 2025 erklärte die Behörde, die Prüfung von Unternehmensberichten nach §§ 12 und 13 LkSG „mit sofortiger Wirkung vollständig einzustellen”.
Für Compliance-Verantwortliche bedeutet das konkrete Erleichterung:
* Keine Einreichung mehr nötig: Der jährliche LkSG-Bericht muss nicht mehr über das BAFA-Portal eingereicht werden.
* Rückwirkende Geltung: Die Abschaffung gilt auch rückwirkend für den Geschäftsbericht 2024 und sogar für noch ausstehende Berichte aus 2023.
* Ressourcen frei: Kapazitäten für die aufwändige Berichterstattung können nun in echtes Risikomanagement und die Vorbereitung auf die CSDDD fließen.
Sorgfaltspflichten bleiben in vollem Umfang bestehen
Rechtsexperten warnen jedoch vor falschen Schlüssen. Die Abschaffung der Berichtspflicht ist keine Suspendierung des Gesetzes. Die zentralen Sorgfaltspflichten – Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen – gelten unverändert weiter.
„Die Streichung der Berichtspflicht ist eine verfahrensrechtliche Erleichterung, keine inhaltliche”, kommentieren Branchenanalysten die Entscheidung. „BAFA behält sich risikobasierte Prüfungen vor und ermittelt weiterhin bei Beschwerden. Unternehmen müssen ihre Prozesse intern dokumentieren und bei Nachfragen compliance-fähig sein.”
Der BAFA-Bericht unterstreicht diese Unterscheidung. Zwar wird die Einreichung nicht mehr kontrolliert, aber die Existenz eines funktionierenden Risikomanagements bleibt der gesetzliche Standard. Die Behörde wird weiterhin „materielle” Verstöße gegen Menschenrechts- und Umweltstandards verfolgen, insbesondere wenn sie durch Beschwerden aufgedeckt werden.
Ausblick: Deutschland bereitet sich auf die europäische CSDDD vor
Die aktuelle Phase ist geprägt vom Übergang vom nationalen zum europäischen Recht. Die Abschaffung der LkSG-Berichtspflicht soll den Weg für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ebnen, die bis Mitte 2027 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
Die CSDDD wird eigene Berichtsanforderungen mitbringen, die voraussichtlich in den CSRD-Rahmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) integriert werden. Indem die Bundesregierung die spezifische LkSG-Pflicht jetzt streicht, will sie verhindern, dass Unternehmen parallel unter zwei unterschiedlichen Regimen berichten müssen.
Was 2026 auf Unternehmen zukommt:
* Umsetzungsgesetz: Der deutsche Gesetzgeber wird die nationale Umsetzung der CSDDD vorantreiben.
* BAFA als Aufsicht: Die Behörde wird voraussichtlich zur Aufsichtsinstanz für die deutsche CSDDD-Umsetzung und setzt ihr risikobasiertes Modell fort.
* Interne Dokumentation: Unternehmen sollten ihre LkSG-Dokumentation (Risikoanalysen, Protokolle) weiterhin „audit-ready” halten, auch wenn sie nicht mehr auf der BAFA-Website veröffentlicht wird.
Das Fazit zum Jahresende 2025 ist klar: Die Ära der reinen „Tick-Box”-Compliance ist vorbei. Der Fokus verschiebt sich hin zur tatsächlichen Wirkung in der Lieferkette – und zur Vorbereitung auf die anspruchsvollen europäischen Standards.
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