BAFA erleichtert Rüstungskooperation mit neuer Sondergenehmigung
03.02.2026 - 14:24:12Die deutsche Exportkontrolle wird schneller und europäischer. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein neues Instrument für internationale Rüstungsprojekte geschaffen. Die sogenannte Sondergenehmigung für Gemeinschaftsprojekte soll den bürokratischen Aufwand für deutsche Unternehmen in europäischen Konsortien drastisch reduzieren. Sie trat am 1. Februar 2026 in Kraft und ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Beschleunigung von Verfahren.
Kernstück: Die neue Sondergenehmigung
Das Herzstück der Reform ist die neue Sondergenehmigung. Sie gilt speziell für offiziell anerkannte Gemeinschaftsprojekte, wie sie etwa im Rahmen der ständigen strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) der EU stattfinden. Bislang mussten sich einzelne Firmen in großen Konsortien für jede Technologieweitergabe einzeln genehmigen lassen – ein langwieriger Prozess. Die neue Regelung ermöglicht nun ein gebündeltes Genehmigungsverfahren für alle nationalen Beteiligten innerhalb eines solchen Projekts.
„Das ist ein wichtiger Schritt für die europäische Verteidigungsfähigkeit“, kommentiert ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Vor allem große Programme wie das Future Combat Air System (FCAS) oder der Main Ground Combat System (MGCS) könnten profitieren, bei denen der grenzüberschreitende Austausch von Komponenten an der Tagesordnung ist.
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Zwei neue Allgemeingenehmigungen treten in Kraft
Ergänzend zur Sondergenehmigung hat das BAFA zwei neue Allgemeingenehmigungen (AGGs) erlassen. Sie sollen die praktische Zusammenarbeit erleichtern.
- AGG Nr. 46 gilt speziell für den Europäischen Verteidigungsfonds (EVF). Sie erlaubt den Transfer von Technologie und Software zwischen Projektpartnern in EU-Mitgliedstaaten ohne Einzelgenehmigung. Ihre Gültigkeit läuft bis zum 31. März 2027. Branchenkenner sehen darin eine Schlüsselmaßnahme, um Innovationszyklen in der europäischen Rüstungsentwicklung zu verkürzen.
- AGG Nr. 45 regelt bestimmte nicht-sensitive Exporte im Verteidigungsbereich über elektronische Medien. Auch sie ist bis Ende März 2027 gültig und trägt der fortschreitenden Digitalisierung der Branche Rechnung.
Wichtige Verlängerungen für bestehende Lizenzen
Neben den Neuerungen hat das BAFA auch mehrere bestehende Allgemeingenehmigkeiten verlängert – allerdings mit unterschiedlichen Fristen. Das erfordert erhöhte Aufmerksamkeit in den Compliance-Abteilungen der Unternehmen.
Bis 31. März 2026 verlängert wurden:
* AGG Nr. 13 (für bestimmte Dual-Use-Güter)
* AGG Nr. 21 (für bestimmte Rüstungsgüter)
* AGG Nr. 24 (für vorübergehende Ausfuhren zu Messen und Vorführungen)
Eine längere Gültigkeit bis 31. März 2027 erhielten:
* AGG Nr. 17 (für Dual-Use-Güter)
* AGG Nr. 28 (für vertrauenswürdige Unternehmen im Rüstungsbereich)
Mehr Effizienz für Europas Sicherheit
Hinter den Maßnahmen steht eine klare strategische Ausrichtung. Angesichts der geopolitischen Lage will die Bundesregierung die Verwaltung entlasten, um Kapazitäten für risikoreichere Exportkontrollfälle freizuspielen. Gleichzeitig soll die Interoperabilität der europäischen Verteidigungsindustrie gestärkt werden.
„Moderne Rüstungsprojekte sind digital und multinational. Unser Regelwerk muss diese sichere Zusammenarbeit unterstützen, nicht behindern“, so die Begründung aus dem Ministerium. Die Erleichterungen für die „Cloud-Nutzung zum Technologieaustausch“ sind ein Beleg für diesen Kurs.
Die Industrie begrüßt die Vereinfachungen, insbesondere für EVF-Projekte. Rechtsberater raten beteiligten Firmen, umgehend zu prüfen, ob ihre Aktivitäten unter die neue AGG Nr. 46 fallen. Das BAFA kündigte an, dass die „Sondergenehmigung“ als Modell für weitere Verfahrensinnovationen dienen könnte. Mit der Weiterentwicklung des elektronischen Exportsystems ELAN-K2 sind 2026 weitere Digitalisierungsschritte zu erwarten.
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