Auslandstagegelder 2026: Finanzministerium erhöht Pauschalen für Geschäftsreisen
24.12.2025 - 11:44:12Ab Januar gelten erhöhte steuerfreie Tagessätze für Dienstreisen ins Ausland. Rund 40 Länder sind betroffen, darunter die Schweiz und die Niederlande mit deutlichen Steigerungen.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue, teils deutlich höhere Pauschalen für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die aktualisierten Auslandstagegelder veröffentlicht. Für deutsche Unternehmen bedeutet das eine kurzfristige Umstellungspflicht ihrer Reisekostensysteme.
Deutliche Erhöhungen in teuren Metropolen
Die Anpassungen spiegeln die gestiegenen Lebenshaltungskosten in vielen wichtigen Wirtschaftszentren wider. Besonders stark steigen die Pauschalen für die Schweiz und die Niederlande.
Für Bern erhöht sich das volle Tagessatz für einen 24-stündigen Aufenthalt von 64 auf 82 Euro. Der Satz für An- und Abreisetage liegt nun bei 55 Euro. In Amsterdam korrigiert das Ministerium die Übernachtungspauschale nach oben: Statt 122 sind künftig 167 Euro pro Nacht ansetzbar. Diese Anpassung reagiert auf die explodierenden Hotelpreise in der niederländischen Hauptstadt.
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Auch für andere Länder wie Irland, Rumänien oder Hongkong wurden die Werte überarbeitet. Insgesamt sind rund 40 Staaten von Änderungen betroffen.
Inlandspauschalen bleiben stabil – Komplexität steigt
Während international angepasst wird, bleiben die Pauschalen für Reisen innerhalb Deutschlands unverändert. Der volle Tagessatz liegt weiterhin bei 28 Euro, der ermäßigte Satz bei 14 Euro.
Diese unterschiedliche Entwicklung unterstreicht den Fokus der Neuregelung: Sie zielt speziell auf Regionen, in denen sich die Kaufkraft gegenüber dem Euro spürbar verschoben hat. Für exportstarke Mittelständler und internationale Konzerne bedeutet das mehr administrativen Aufwand zum Jahreswechsel.
Software-Updates und Mahlzeitabzüge zentral
Die grundlegende Systematik des Reisekostenrechts bleibt erhalten. Dennoch müssen Buchhaltungen handeln. Entscheidend ist, dass die Abzüge für gestellte Mahlzeiten nun auf den neuen, höheren Tagessätzen basieren.
Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber bereitgestellt, muss die steuerfreie Pauschale gekürzt werden:
* 20 % des vollen Tagessatzes für Frühstück
* 40 % für Mittag- oder Abendessen
Bei einer Reise nach Bern 2026 schmälert ein gestelltes Frühstück die Pauschale somit um 16,40 Euro. Diese Berechnung muss ab Januar in allen Systemen – von SAP Concur bis DATEV – korrekt abgebildet sein. Andernfalls drohen Fehler bei der Lohnsteuer und Risiken bei Betriebsprüfungen.
Branche begrüßt Anpassung – warnt vor Realitätsferne
Steuerexperten und Verbände begrüßen die zeitnahe Veröffentlichung der Pauschalen Mitte Dezember. Kritik gibt es jedoch an der Höhe einzelner Anpassungen.
„Die Korrektur für Städte wie Amsterdam und Bern war überfällig“, kommentieren Analysten von Haufe. „Unternehmen müssen aber wachsam bleiben. Es handelt sich nicht um eine pauschale Erhöhung für alle Länder.“ Auch der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) weist darauf hin, dass die Pauschalen in teuren Geschäftsvierteln oft nicht mehr die tatsächlichen Kosten decken.
Countdown zum 1. Januar: Das ist jetzt zu tun
Die Umstellungsfrist bis zum Jahreswechsel ist knapp. Die meisten großen Softwareanbieter haben inzwischen Updates mit den neuen Länder-Tabellen bereitgestellt. Unternehmen sollten nun drei Schritte umsetzen:
- Software prüfen: Sicherstellen, dass das Reisekostentool den Datensatz aus dem „BMF-Schreiben vom 05.12.2025“ korrekt importiert hat.
- Mitarbeiter informieren: Geschäftsreisende, die Anfang 2026 unterwegs sind, sollten über die neuen Sätze informiert werden.
- Übergangsregelung beachten: Für Reisen, die über den Jahreswechsel hinweg stattfinden, müssen Systeme die Tage getrennt nach 2025 und 2026 berechnen können.
Die korrekte Implementierung der neuen Auslandstagegelder wird der erste Compliance-Test für deutsche Finanzabteilungen im neuen Jahr sein.
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