Arbeitszeitwende: Mehr Flexibilität, mehr Kontrolle für Kirchen-Mitarbeitervertretungen
31.01.2026 - 10:13:11Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitrechts – und stellt damit die Mitarbeitervertretungen (MAV) in Diakonie und Caritas vor neue Herausforderungen. Der Vorstoß für wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeiten erfordert wachsames Mitbestimmungsmanagement.
Berlin. Ein doppelter Paradigmenwechsel steht an: Während die digitale Zeiterfassung 2026 zur voll durchsetzbaren Pflicht wird, will das Wirtschaftsministerium starre tägliche Grenzen durch ein wöchentliches Arbeitszeitmaximum ersetzen. Für die MAVs in kirchlichen Einrichtungen bedeutet dies mehr Gestaltungsspielraum, aber auch eine größere Verantwortung, Missbrauch zu verhindern.
Flexiblere Wochen, strengere Kontrolle
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche stellte am Mittwoch die Pläne zur Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes vor. Kern ist der Abschied von der starren Acht-Stunden-Grenze pro Tag. Stattdessen soll künftig eine wöchentliche Obergrenze gelten. Ziel sei weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für Branchen mit schwankendem Personalbedarf wie das Gesundheitswesen.
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Für die Dienstplanung in kirchlichen Einrichtungen ändert sich damit grundlegend die Spielregel. Bisher diente die tägliche Höchstgrenze MAVs als klare Linie gegen Überlastung. Künftig könnten theoretisch längere Einzelschichten möglich sein – solang das Wochenmittel stimmt. „Diese Flexibilität ist ein zweischneidiges Schwert“, kommentiert eine MAV-Sprecherin. Das Mitbestimmungsrecht nach Kirchenrecht bleibe ihr wichtigster Hebel, um „Crunch“-Dienstpläne zu verhindern.
Rechtsexperten raten den Mitarbeitervertretungen, sich auf Verhandlungen über verbindliche Dienstvereinbarungen vorzubereiten. Darin sollten maximale Schichtlängen und Mindestruhezeiten festgelegt werden – als interne Schutzvorkehrung, wo das neue Bundesrecht Lücken lässt.
Digitale Zeiterfassung: Die unausweichliche Pflicht
Der Preis für mehr Flexibilität ist lückenlose digitale Kontrolle. Seit 2022 ist die Zeiterfassungspflicht durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt, doch 2026 wird sie erstmals konsequent durchgesetzt. Der vertrauensbasierte Arbeitszeitmodelle sind zwar weiter möglich, müssen aber nun lückenlos dokumentiert werden.
Für MAVs rückt damit die Einführung neuer Softwaresysteme in den Fokus. Nach kirchlichem Arbeitsrecht unterliegt jede technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten der zwingenden Mitbestimmung. Die Vertretungen haben ein Prüfrecht bei zentralen Fragen: Wer hat wann Zugriff auf die Daten? Wird die Software zur Kontrolle von Minuten-Verspätungen oder Leistungsbewertung genutzt? Können Vorgesetzte Einträge nachträglich ohne Protokoll ändern?
Analysen von Fachdienstleistern zeigen: Die elektronische Aufzeichnung wird als Fundament der flexiblen Wochen gesehen. Ohne fälschungssichere Aufzeichnung wäre der Wechsel zu wöchentlichen Grenzen rechtlich nicht haltbar.
Mitbestimmung als Schutzschild in der Flexibilisierung
Die Gleichzeitigkeit von flexiblerer Planung und digitaler Überwachung erfordert eine proaktive Strategie der Mitarbeitervertretungen. Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) betont: MAVs dürfen neue Software oder Schichtmodelle nicht einfach „durchwinken“.
Experten aus dem Diakonie-Bereich weisen darauf hin, dass die MAVs in vollem Umfang über „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit“ mitbestimmen. Dieses Recht wird zum zentralen Hebel, um Beschäftigte vor den Schattenseiten der Flexibilisierung zu schützen. Plant eine Einrichtung unter dem neuen Wochenmodell etwa Zwölf-Stunden-Schichten, kann die MAV ihre Zustimmung verweigern, wenn sie die Belastung als unzumutbar einschätzt.
Viele MAV-Mitglieder sind nach der Wahlperiode 2025 neu in ihren Ämtern. Schulungen zu den Details des Mitbestimmungsrechts sind daher entscheidend. Die GAMAV Diakonie Hessen erinnerte kürzlich daran: Gibt es keine Dienstvereinbarung, hat die MAV bei einzelnen Dienstplänen ein starkes Vetorecht.
Algorithmen als nächste Herausforderung
Der Gesetzgebungsprozess zur Arbeitszeitreform soll in den kommenden Monaten Fahrt aufnehmen. Die Bundesregierung peilt eine Verabschiedung noch in diesem Jahr an. MAVs werden den Entwurf genau beobachten – besonders im Hinblick auf mögliche Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber oder Pflegebereiche.
Parallel zeichnet sich am Horizont die nächste Herausforderung ab: die flächendeckende Einführung KI-gestützter Dienstplan-Software. Wenn Algorithmen Schichten automatisch nach den neuen flexiblen Regeln optimieren, müssen MAVs Transparenz einfordern. Die entscheidende Frage lautet dann: Priorisiert die Software das Wohl der Beschäftigten oder die betriebliche Effizienz?
Eines steht bereits fest: Die Spielregeln ändern sich grundlegend. Wo der Staat tägliche Grenzen lockert und digitale Kontrollen verschärft, wird die Rolle der MAV als Hüterin der Mitarbeitergesundheit wichtiger denn je.
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