Arbeitszeitgesetz: Wöchentliche Höchstgrenze statt Acht-Stunden-Tag?
31.01.2026 - 20:44:12Die Bundesregierung plant eine historische Wende: Der starre Acht-Stunden-Tag soll fallen. Ein wöchentliches Arbeitszeitmodell soll mehr Flexibilität bringen – und entfacht einen Grundsatzstreit.
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll das deutsche Arbeitszeitgesetz grundlegend reformiert werden. Kern ist der Abschied von der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Stattdessen soll eine wöchentliche Obergrenze treten. Die Pläne, Teil der Nationalen Tourismusstrategie, spalten die Republik. Während Wirtschaftsverbände aufatmen, drohen Gewerkschaften mit massivem Widerstand.
Flexibilität versus Schutz: Der Kern des Konflikts
Die Reform zielt darauf ab, Unternehmen mehr Spielraum zu geben. Künftig soll die Arbeitszeit über die Woche flexibler verteilt werden können. An einem Tag könnten Beschäftigte länger arbeiten, wenn sie an anderen Tagen entsprechend weniger leisten. Dies soll Betrieben helfen, auf saisonale Spitzen oder Auftragsschwankungen zu reagieren.
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Flankiert wird die Änderung von steuerlichen Anreizen. Überstundenzuschläge sollen steuerfrei gestellt werden. Teilzeitkräfte, die freiwillig mehr arbeiten, könnten Prämien erhalten. Die Regierung argumentiert, dies sei nötig, um die moderne Arbeitswelt abzubilden und den Mittelstand zu entlasten.
Gewerkschaften in Alarmbereitschaft: „Freibrief für Ausbeutung“
Die Reaktion der Arbeitnehmervertreter fällt scharf aus. Ver.di und die IG BAU sehen in den Plänen einen „Freibrief“ für Arbeitgeber. Sie fürchten längere Arbeitstage, weniger Erholung und einen systematischen Druck auf die Belegschaften. Der Acht-Stunden-Tag gilt ihnen als unantastbarer Pfeiler des Gesundheitsschutzes.
„Die Tourismusstrategie geht an den Interessen der Beschäftigten vorbei“, kritisiert die Gewerkschaft NGG. Besonders für Beschäftigte ohne Tarifbindung könnte die Flexibilisierung zum Nachteil werden. Die Gewerkschaften kündigten bereits Streiks und Großdemonstrationen an, sollte der Gesetzentwurf so vorankommen.
Wirtschaft atmet auf: „Dringend benötigte Entlastung“
Auf der anderen Seite begrüßen Handwerk, Baugewerbe und Tourismusbranche den Vorstoß. Sie sehen darin eine längst überfällige Anpassung an betriebliche Realitäten. Mehr Planungsfreiheit bedeute mehr Wettbewerbsfähigkeit.
Auch aus der Politik kommt Unterstützung. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Ploß (CDU), betont, dass auch Millionen Arbeitnehmer von der Flexibilität profitieren könnten. Die Regierung versichert, dass die hohen Arbeitsschutzstandards gewahrt blieben. Man berufe sich auf arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, die keine eindeutige gesundheitsschädliche tägliche Obergrenze kennen.
Ein langer Weg bis zum Gesetz
Die Reform ist auch eine Antwort auf Urteile von EuGH und Bundesarbeitsgericht, die eine lückenlose Arbeitszeiterfassung vorgeben. Ein erster Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet. Die Regierung peilt einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr an.
Doch der Weg dorthin ist steinig. Die Positionen von Wirtschaft und Gewerkschaften liegen weit auseinander. Der Gesetzentwurf muss einen schmalen Grat finden zwischen Flexibilität und Schutz. Die anstehenden parlamentarischen Beratungen werden nicht nur über ein Gesetz, sondern über das künftige Verständnis von Arbeit in Deutschland entscheiden.
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