Arbeitszeitgesetz, Merz

Arbeitszeitgesetz: Merz stellt Achtstundentag zur Disposition

22.01.2026 - 08:09:12

Eine grundlegende Reform des deutschen Arbeitszeitrechts rückt näher. Bundeskanzler Friedrich Merz hat das geltende Gesetz infrage gestellt und eine Debatte über mehr Flexibilität entfacht.

Die Forderung des Kanzlers trifft den Nerv von Wirtschaftsverbänden, die starre tägliche Grenzen als Wettbewerbsnachteil sehen. Gewerkschaften schlagen hingegen Alarm und warnen vor einer Aushöhlung des Gesundheitsschutzes. Die Diskussion gewinnt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der digitalisierten Arbeitswelt an Dringlichkeit.

Nach Merz’ Vorstoß erhöht vor allem die CSU den Druck. Der Koalitionspartner fordert eine rasche Umsetzung der im Vertrag vereinbarten Flexibilisierung. Kern des Vorschlags: Die Abkehr vom starren Achtstundentag zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit.

Befürworter versprechen sich mehr betriebliche Agilität und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kritiker fürchten jedoch eine Entgrenzung der Arbeit. Längere Arbeitstage ohne tägliche Obergrenze könnten zu gesundheitlichen Belastungsspitzen führen.

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EuGH-Urteil schafft rechtlichen Rahmen

Die politische Debatte findet nicht im luftleeren Raum statt. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet Unternehmen bereits seit 2022 zur systematischen Erfassung aller Arbeitszeiten. Ziel ist die Kontrolle von Höchstgrenzen und Ruhepausen.

Ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums soll diese Pflicht nun konkretisieren. Er sieht eine elektronische Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeit vor. Der Entwurf liegt seit Mitte 2025 vor, die endgültige Regelung steht jedoch noch aus.

Gewerkschaften sehen Gesundheit in Gefahr

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sind die Flexibilisierungspläne ein Alarmsignal. Die Gewerkschaften befürchten massive gesundheitliche Folgen für die Beschäftigten. Die geplante Zeiterfassung bewerten sie positiv – aber nur als Kontrollinstrument, nicht als Freibrief für längere Tage.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung argumentiert, dass das aktuelle Gesetz in Kombination mit Tarifverträgen bereits genug Spielraum biete. Die eigentliche Herausforderung liege in der Durchsetzung bestehender Regeln, nicht in ihrer Aufweichung.

Wettbewerbsfähigkeit versus Arbeitnehmerschutz

Die Debatte spiegelt ein grundsätzliches Spannungsfeld wider. Auf der einen Seite stehen die Forderungen der Wirtschaft nach international wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen. In globalen Projektteams und digitalen Arbeitswelten passen starre tägliche Grenzen oft nicht mehr.

Auf der anderen Seite gewinnen Work-Life-Balance und mentale Gesundheit für Arbeitnehmer an Bedeutung. Die Zeiterfassung schafft hier Transparenz. Doch wie sie mit flexiblen Modellen wie der Vertrauensarbeitszeit vereinbar ist, bleibt ungelöst.

Ausblick: Entscheidung 2026 erwartet

Für 2026 wird eine gesetzliche Klärung erwartet. Der Referentenentwurf zur Zeiterfassung enthält zwar Übergangsfristen, doch die grundsätzliche Pflicht besteht bereits heute. Unternehmen sollten sich daher jetzt mit elektronischen Systemen befassen.

Die große Frage bleibt: Findet der Gesetzgeber einen gangbaren Weg zwischen mehr Flexibilität und dem notwendigen Schutz der Arbeitnehmer? Die Antwort wird die Arbeitswelt in Deutschland nachhaltig verändern – für Millionen Beschäftigte und die gesamte Wirtschaft.

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