Arbeitszeitgesetz, Merz

Arbeitszeitgesetz: Merz fordert radikale Reform – oder Abschaffung

17.01.2026 - 06:43:12

Bundeskanzler Merz stellt die Abschaffung des starren Arbeitszeitgesetzes zur Debatte und entfacht einen Grundsatzstreit zwischen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften.

Bundeskanzler Friedrich Merz stellt das deutsche Arbeitszeitgesetz infrage und fordert mehr Flexibilität. Seine Äußerungen entfachen eine Grundsatzdebatte zwischen Wirtschaft und Gewerkschaften.

Der Vorstoß kam bei einem Neujahrsempfang der Wirtschaft in Halle. Merz bezeichnete das Gesetz als oberste Priorität für eine mögliche Abschaffung. Er argumentierte, Tarifparteien könnten eigenständig passende Rahmenbedingungen schaffen. Diese radikale Forderung hat die schwelende Debatte über Flexibilität versus Arbeitnehmerschutz schlagartig neu entfacht. Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD steht nun unter erheblichem Zugzwang.

Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag?

Im Kern geht es um einen Plan aus dem Koalitionsvertrag: Die starre tägliche Höchstarbeitszeit soll durch eine flexiblere wöchentliche Obergrenze ersetzt werden. Aktuell sind acht Stunden pro Tag das Limit, das auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden kann – vorausgesetzt, es folgt ein Zeitausgleich.

Eine reine Wochenhöchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden, wie sie die EU vorsieht, würde Unternehmen mehr Spielraum geben. Sie könnten die Arbeitslast je nach Auftragslage verteilen. An einem Tag wären dann mehr als zehn Stunden möglich, wenn an anderen Tagen entsprechend weniger gearbeitet wird. Befürworter sehen darin die Antwort auf die moderne Arbeitswelt mit Projektphasen und Homeoffice.

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Druck von den Gerichten zwingt zum Handeln

Die Politik wird nicht nur von innen, sondern auch von außen getrieben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte bereits 2019, dass EU-weit Systeme zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung eingeführt werden müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte diese Pflicht für Deutschland 2022.

Seither muss die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums liegt seit Langem in der Ressortabstimmung. Die Umsetzung stockt jedoch, was auf tiefe Gräben innerhalb der Ampelkoalition hindeutet. Merz’ Vorstoß erhöht den Druck nun zusätzlich.

Gewerkschaften schlagen Alarm

Die Reaktionen der Sozialpartner fallen erwartungsgemäß gegensätzlich aus. Wirtschaftsverbände begrüßen die Forderung nach mehr Flexibilität als notwendig für die globale Wettbewerbsfähigkeit.

Die Gewerkschaften hingegen schlagen Alarm. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) argumentiert, das aktuelle Gesetz sei bereits flexibel genug und erlaube unter bestimmten Bedingungen bis zu 60 Wochenstunden. Eine Aufweichung der täglichen Grenze würde aus ihrer Sicht unbezahlte Überstunden, Dauererreichbarkeit und gesundheitliche Risiken fördern. Statt neuer Gesetze fordern sie die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der bestehenden Regeln.

Ein fundamentaler Konflikt mit offenem Ausgang

Die Debatte offenbart einen grundlegenden Zielkonflikt: Soll das Arbeitsrecht der digitalisierten, agilen Wirtschaft angepasst werden? Oder müssen bewährte Schutzmechanismen für die Gesundheit der Beschäftigten Vorrang haben?

Die kommenden Monate werden entscheidend sein. Die Regierung muss einen Gesetzesentwurf zur Zeiterfassung vorlegen. Wird sie dabei nur die gerichtlichen Vorgaben umsetzen? Oder nutzt sie die Chance für die von Merz angestoßene Grundreform?

Ein möglicher Kompromiss könnten Öffnungsklauseln sein. Sie würden es Tarifpartnern erlauben, in bestimmten Branchen von gesetzlichen Regeln abzuweichen – bei gleichzeitigem Erhalt eines starken Grundschutzes. Bis dahin bleibt die Zukunft der Arbeitszeit ein zentrales Spannungsfeld der deutschen Politik.

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