Arbeitsschutz: Weniger Sicherheitsbeauftragte für KMU geplant
06.02.2026 - 00:00:12Die Bundesregierung will die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten lockern – und stößt auf heftigen Widerstand. Während die Wirtschaft Entlastung feiert, warnen Gewerkschaften vor mehr Unfällen.
Das Vorhaben ist Teil eines umfassenden Pakets zum Bürokratieabbau. Konkret soll die Schwelle, ab der ein Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen muss, von derzeit 20 auf künftig 50 Mitarbeiter angehoben werden. Für Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten reicht künftig ein einziger Beauftragter. Die Regierung verspricht sich davon eine jährliche Entlastung der Wirtschaft von rund 135 Millionen Euro.
Wirtschaft begrüßt, Gewerkschaften warnen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) treibt die Pläne voran. Sie sind ein Kernstück der Strategie, Bürokratiekosten um ein Viertel zu senken. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von weniger Verwaltungsaufwand profitieren.
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Doch der Vorstoß hat einen hohen Preis: Schätzungen zufolge könnten bis zu 123.000 Positionen für Sicherheitsbeauftragte wegfallen. Diese ehrenamtlichen Mitarbeiter gelten als wichtige Augen und Ohren für Sicherheit im Betriebsalltag. Sie weisen auf Gefahren hin und unterstützen die Prävention.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) laufen Sturm. Ihre zentrale Befürchtung: Weniger Beauftragte führen zu mehr Arbeitsunfällen. Sie kritisieren, dass bewährte Sicherheitsstrukturen einer reinen Kostenlogik geopfert werden.
Ein klassischer Zielkonflikt
Die Debatte offenbart den grundsätzlichen Streit zwischen wirtschaftlicher Freiheit und regulatorischem Schutz. Die Regierung argumentiert mit der Wettbewerbsfähigkeit der KMU. Kritiker wie der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) halten dagegen: Sicherheitsbeauftragte seien keine Bürokratie, sondern eine lohnende Investition in die Gesundheit der Belegschaft.
Experten fragen sich: Was wiegen die Einsparungen von 135 Millionen Euro, wenn dadurch Unfallzahlen steigen und die Folgekosten für das Gesundheitssystem explodieren? Die DGUV betont, dass die Beauftragten die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten sogar entlasten.
Was kommt als Nächstes?
Die Pläne basieren auf einem Kabinettsbeschluss vom November 2025. Ein Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen unterstützt die Bundesinitiative. Doch der Weg durch das parlamentarische Verfahren dürfte holprig werden. Der massive Widerstand von Gewerkschaften und Fachverbänden wird die Beratungen begleiten.
Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie will die Regierung das hohe deutsche Schutzniveau ohne die vielen Sicherheitsbeauftragten in kleineren Betrieben gewährleisten? Bisher fehlen konkrete Vorschläge für alternative Präventionsmaßnahmen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Bürokratieabbau in dieser Form kommt – oder ob am Ende doch der Kompromiss siegt.
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