Arbeitsschutz, Fünf-Prozent-Kontrollquote

Arbeitsschutz: Fünf-Prozent-Kontrollquote wird Pflicht

05.02.2026 - 10:26:15

Ab sofort müssen Gewerbeaufsichtsämter jährlich fünf Prozent aller Betriebe prüfen. Die verbindliche Kontrollquote erhöht die Wahrscheinlichkeit unangemeldeter Besuche deutlich.

Ab sofort müssen die Behörden jedes zwanzigste Unternehmen pro Jahr kontrollieren – aus einer Zielvorgabe ist eine gesetzliche Verpflichtung geworden. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz beendet seine Übergangsfrist und setzt die Länder unter Druck. Für Betriebe bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit einer unangemeldeten Überprüfung steigt deutlich.

Vom Ziel zur rechtlichen Verpflichtung

Die verbindliche Fünf-Prozent-Quote markiert den Endpunkt eines Gesetzgebungsverfahrens, das 2020 startete. Ursprünglich als Reaktion auf Missstände in der Fleischindustrie angestoßen, gilt das Gesetz nun für alle Branchen. Paragraf 21 des Arbeitsschutzgesetzes schreibt den Gewerbeaufsichtsämtern vor, jährlich fünf Prozent aller Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu prüfen.

Bis 2026 war diese Zahl eine Zielmarke für eine schrittweise Aufwuchsphase. Juristen betonen: Der Wechsel von der Ziel- zur Sollvorgabe erzeugt unmittelbaren Handlungsdruck auf die Landesverwaltungen. Die Quote zu verfehlen, ist nun kein administratives Versehen mehr, sondern ein Verstoß gegen Bundesrecht. Das Gesetz soll einen langjährigen Abwärtstrend umkehren: Vor der Reform lag die Kontrolldichte in einigen Bundesländern teils unter einem Prozent.

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Personallücken als größte Hürde

Trotz der verbindlichen Vorgabe bleibt die Frage nach der personellen Ausstattung der Länderbehörden zentral. Analysen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) aus der Übergangsphase offenbarten erhebliche Unterschiede bei den Kontrollkapazitäten.

Während bevölkerungsreiche Länder wie Nordrhein-Westfalen ihre Prüfzahlen steigern konnten, kämpfen andere Regionen mit Personalmangel. Ein Zwischenbericht des BMAS machte deutlich: Das Erreichen der Quote erfordert einen massiven Personalausbau – eine Herausforderung, die durch den allgemeinen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst verschärft wird.

Parlamentarische Anfragen aus dem Spätjahr 2025 legten nahe, dass mehrere Länder noch dabei waren, die notwendigen Stellen zu besetzen. Da die Quote jährlich berechnet wird, stehen die Ämter nun unter Druck, über das ganze Jahr hinweg eine hohe Besuchsfrequenz aufrechtzuerhalten.

Systemprüfungen statt Stichproben

Für die Unternehmen bedeutet die verbindliche Quote eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit unangemeldeter Behördenbesuche. Der Fokus liegt jedoch nicht nur auf der Quantität, sondern auf der Tiefe der Prüfung. Das Gesetz priorisiert Systembewertungen vor oberflächlichen Begehungen.

Laut den Durchführungsvorschriften prüfen die Kontrolleure die gesamte Arbeitsschutzorganisation eines Betriebs. Dazu gehören:
* Gefährdungsbeurteilungen: Sie müssen aktuell, dokumentiert und vollständig sein – einschließlich der Bewertung psychischer Belastungen.
* Organisationsstruktur: Sicherheitsverantwortlichkeiten müssen klar delegiert und die bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte eingebunden sein.
* Risikobasierte Auswahl: Die Behörden müssen Betriebe nach ihrem Gefährdungspotenzial priorisieren. Branchen mit hoher Unfallquote oder Umgang mit Gefahrstoffen werden häufiger kontrolliert als risikoarme Büroumgebungen.

Verbände raten ihren Mitgliedern, sich auf Besichtigungen mit Systembewertung (BmSys) vorzubereiten – umfassende Audits des Sicherheitsmanagements, die über eine reine Technikprüfung hinausgehen.

Digitalisierung und Bundesmonitoring

Zur Unterstützung der Fünf-Prozent-Quote hat das Gesetz auch Mechanismen für mehr Transparenz eingeführt. Seit 2026 voll operativ ist der digitale Datenaustausch zwischen Landesbehörden und den Berufsgenossenschaften. Dieser Abgleich soll Doppelarbeit vermeiden und sicherstellen, dass die risikobasierte Auswahl der Betriebe auf aktuellen Unfall- und Gesundheitsdaten beruht.

Zudem übernimmt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine zentrale Monitoring-Rolle. Eine Bundesfachstelle verfolgt die Kontrollaktivitäten der Länder, wertet sie aus und veröffentlicht Daten darüber, ob die Quote eingehalten wird. Dies soll für Transparenz und politische Rechenschaftspflicht sorgen.

Ausblick: Ein Jahr unter Beobachtung

Im weiteren Verlauf des Jahres 2026 wird der Fokus auf den Quartalsleistungen der Landesbehörden liegen. Juristische Beobachter sagen voraus: Sollten Länder die Quote bis Jahresende verfehlen, könnten politische Auseinandersetzungen über Bundesmittel und landesseitige Verwaltungsverantwortung folgen.

Für die Wirtschaft ist die Botschaft klar: Die Ära unwahrscheinlicher Kontrollen ist vorbei. Sicherheitsverantwortliche sollten ihre Dokumentation umgehend überprüfen. Die statistische Notwendigkeit für die Behörden, ihre Quote zu erfüllen, macht im Prüfjahr 2026 jedes Unternehmen zu einem potenziellen Kontrollziel.

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