Anti-Diskriminierungsgesetz in NRW: Streit um Beweislast-Umkehr
23.01.2026 - 17:13:12Ein geplanter Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Diskriminierung durch Behörden in Nordrhein-Westfalen stößt auf massiven Widerstand. Gewerkschaften und Opposition kritisieren die geplante Beweislastumkehr als Generalverdacht gegen 300.000 Landesbedienstete.
Düsseldorf – Die rot-grüne Landesregierung will Nordrhein-Westfalen zum ersten großen Flächenland mit einem eigenen Anti-Diskriminierungsgesetz machen. Doch der Entwurf von Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) droht am erbitterten Widerstand der Beamtenverbände und der oppositionellen FDP zu scheitern. Im Kern geht es um eine grundsätzliche Frage: Soll der Staat seine Bürger besser vor Diskriminierung schützen – oder seine Beamten vor pauschalen Verdächtigungen?
Die umstrittene Beweislast-Umkehr
Das Herzstück des geplanten Landes-Anti-Diskriminierungsgesetzes (LADG) ist eine Regelung, die Kritiker als Angriff auf den Rechtsstaat sehen. Künftig müsste nicht mehr der Bürger beweisen, dass er von einer Behörde diskriminiert wurde. Stattdessen würde die Behörde nachweisen müssen, dass kein diskriminierendes Verhalten vorlag, sobald ein Betroffener einen glaubhaften Anscheinsbeweis erbringt.
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Die Landesregierung argumentiert, diese „Beweiserleichterung“ sei notwendig, um Betroffene von Diskriminierung überhaupt handlungsfähig zu machen. Das Bundes-Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt nämlich nicht für den staatlichen Bereich – Polizei, Schulen oder Bürgerämter sind ausgenommen. „Wir schließen eine rechtliche Lücke“, betont Ministerin Paul. Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
Doch genau dieser Mechanismus erhitzt die Gemüter. Der Deutsche Beamtenbund NRW (DBB NRW) spricht von einem „gefährlichen und unnötigen“ Generalverdacht. In einer scharfen Stellungnahme vom 22. Januar 2026 warnt der Verband vor einem „Misstrauensvotum“ gegen die gesamte Landesverwaltung.
Gewerkschaften warnen vor Bürokratie und Misstrauen
Die Kritik der Gewerkschaften ist fundamental: Die Beweislastumkehr widerspreche dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wie soll ein Beamter beweisen, dass er bei einer Entscheidung nicht diskriminiert hat? „Das ist der Beweis des Negativen – praktisch unmöglich“, argumentiert der DBB NRW.
Die Folge könnte eine defensive Verwaltungskultur sein. Jede Interaktion müsste akribisch dokumentiert werden, aus Angst vor späteren Klagen. Das würde nicht nur die Bürokratie vervielfachen, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Staat nachhaltig beschädigen. Die Gewerkschaften haben ihre Bedenken bereits formell im Anhörungsverfahren eingereicht.
Die Opposition findet diese Argumente überzeugend. FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel verweist auf einen Landtagsbericht, der nur eine überschaubare Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle auflistet. „Jeder Fall ist einer zu viel“, räumt Witzel ein. „Aber braucht es dafür wirklich ein neues Gesetz mit so problematischen Elementen?“ Bestehende Beschwerdewege und disziplinarrechtliche Mittel seien ausreichend.
Politisches Patt mit Signalwirkung
Das Gesetzesvorhaben ist ein Prestigeprojekt der Grünen in der NRW-Koalition. Sollte es scheitern oder stark verwässert werden, wäre das eine herbe Niederlage für Gleichstellungsministerin Paul. Doch der Widerstand ist massiv: Die öffentlichen Gewerkschaften gehören zu den einflussreichsten Interessenvertretungen im Land.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob ein Kompromiss möglich ist. Könnte die Beweislastumkehr abgemildert werden? Oder scheitert das gesamte Vorhaben am Prinzipienstreit? Die Entscheidung in NRW wird bundesweit genau beobachtet. Sollte das Gesetz kommen, könnte es zum Vorbild für andere Bundesländer werden. Scheitert es, wäre das ein Rückschlag für alle Befürworter schärferer Anti-Diskriminierungsregeln.
Am Ende steht die grundsätzliche Frage: Wie viel Schutz brauchen Bürger vor dem Staat – und wie viel Vertrauen verdienen die Beamten, die diesen Staat repräsentieren? In Düsseldorf wird diese Frage jetzt mit großer Härte verhandelt.
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