Aktivrentengesetz, Steuerfrei

Aktivrentengesetz: Steuerfrei arbeiten im Ruhestand

06.02.2026 - 04:00:12

Ab sofort können Rentner in Deutschland bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das neue Aktivrentengesetz ist seit Januar in Kraft und soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Die zentrale Neuerung ist eine pauschale Steuerbefreiung. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, darf monatlich bis zu 2.000 Euro brutto steuerfrei verdienen. Der Arbeitgeber wendet den Freibetrag direkt bei der Lohnabrechnung an.

Der Anspruch gilt ab dem Monat, der auf den Rentenbeginn folgt. Die Steuerbefreiung wird gewährt, unabhängig davon, ob die Altersrente bereits bezogen oder aufgeschoben wird. Allerdings profitieren nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige und Beamte sind vom neuen Steuervorteil ausgeschlossen – ein Punkt, der bereits Kritik auslöst.

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Antwort auf den Fachkräftemangel

Hinter dem Gesetz steht die Sorge um die wirtschaftliche Resilienz. Die Bundesregierung will mit dem finanziellen Anreiz erfahrene Fachkräfte länger im Beruf halten. So soll wertvolles Know-how in den Unternehmen bleiben und der Wissenstransfer zur jüngeren Generation gesichert werden.

„Die Maßnahme soll den Arbeitsmarkt flexibler machen und Personallücken schließen“, heißt es aus Regierungskreisen. Man rechnet mit einer jährlichen Steuerentlastung für Ruheständler von bis zu 890 Millionen Euro. Ein kräftiger Impuls für die Konjunktur?

Kritik: Nicht alle können profitieren

Trotz der guten Absichten ist das Gesetz umstritten. Sozialverbände wie der VdK kritisieren die eingeschränkte Wirkung. Der Steuervorteil komme vor allem jenen zugute, die gesund sind und in Berufen arbeiten, die ein längeres Arbeiten ermöglichen. Was ist mit denen, die nach jahrzehntelanger körperlicher Arbeit nicht mehr können oder Angehörige pflegen?

Auch die Ungleichbehandlung zwischen Angestellten, Selbstständigen und Beamten sorgt für Diskussionen. Im Bundestag wurde die begrenzte Umsetzung mit der notwendigen Schnelligkeit begründet. Eine Überprüfung in zwei Jahren soll Klarheit bringen.

Evaluation in zwei Jahren geplant

Ob das Gesetz hält, was es verspricht, wird sich zeigen. Entscheidend ist, wie viele Rentner das Angebot tatsächlich nutzen. Die Entwicklung der Erwerbstätigenquote bei Über-66-Jährigen wird genau beobachtet.

Der Gesetzentwurf liegt nun beim Finanzausschuss des Bundestags. Die geplante Evaluation nach zwei Jahren wird zeigen, ob der Steuerfreibetrag ausgeweitet oder nachjustiert werden muss. Ein erster Schritt ist gemacht – doch ob er weit genug geht, bleibt umstritten.

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