ABOUT YOU Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ABOUT YOU Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.09.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.08.2025 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| ABOUT YOU Holding SE Hamburg ISIN DE000A3CNK42 (WKN A3CNK4) Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit die Aktionär*innen der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“ oder „Gesellschaft“) mit Sitz in Hamburg zu der am Montag, den 22. September 2025, um 10:00 Uhr MESZ stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Eine physische Präsenz der Aktionär*innen oder Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter*innen von ABOUT YOU) vor Ort ist nicht möglich. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen erfolgt - auch bei der Bevollmächtigung von Dritten - ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen. Die Aktionär*innen werden gebeten, die näheren Informationen zur Stimmrechtsausübung und zu den sonstigen ausübbaren Aktionärsrechten unterhalb der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen zu beachten. Der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes1 (AktG) ist die Domstraße 18, 20095 Hamburg, Deutschland. Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice von ABOUT YOU („Aktionärsportal“), der unter hauptversammlung.aboutyou.de erreichbar ist, in Bild und Ton übertragen. _______________________________ 1 Auf ABOUT YOU finden aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), insbesondere Art. 9 Abs. 1, Art. 10, Art. 52 und Art. 53 SE-VO, die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt. I. | Tagesordnung Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ABOUT YOU Holding SE auf die ABYxZAL Holding AG mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) | Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) („SE-VO“) i. V. m. § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz (UmwG) und §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG) kann die Hauptversammlung einer übertragenden SE im Zusammenhang mit einer Verschmelzung auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar gehören (Hauptaktionärin), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionär*innen („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen („verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out“). Von dieser Möglichkeit möchte die ABYxZAL Holding AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 189825, („ABYxZAL Holding“) Gebrauch machen. Der geplante verschmelzungsrechtliche Squeeze-out erfolgt vor dem Hintergrund des Unternehmenszusammenschlusses von ABOUT YOU und der Zalando SE mit Sitz in Berlin, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 158855 B („Zalando“). Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses hat Zalando im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Form eines Barangebots und im Zusammenhang damit geschlossener Aktienkaufverträge (zusammen „Übernahmetransaktion“) 158.879.681 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft („ABOUT YOU Aktien“) erworben. Im Anschluss an den Vollzug der Übernahmetransaktion hat Zalando die ABOUT YOU Aktien an die ABYxZAL Holding, eine 100%-ige Tochtergesellschaft von Zalando, übertragen. Das Grundkapital von ABOUT YOU beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 175.470.407 und ist eingeteilt in 175.470.407 auf den Inhaber lautende Stückaktien. ABOUT YOU hält im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 1.730.325 eigene Aktien. Die von der ABYxZAL Holding gegenwärtig gehaltenen 158.879.681 ABOUT YOU Aktien entsprechen damit einem Anteil von 90,55 % (und ohne Berücksichtigung der 1.730.325 von ABOUT YOU gehaltenen eigenen Aktien einem Anteil von 91,45 %), also mehr als neun Zehntel am Grundkapital von ABOUT YOU. Die ABYxZAL Holding ist damit Hauptaktionärin im Sinne von Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. Mit Schreiben vom 7. März 2025 teilte Zalando dem Vorstand von ABOUT YOU erstmalig die feste Absicht mit, nach Vollzug der Übernahmetransaktion direkt oder durch eine Tochtergesellschaft einen Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung durchführen zu wollen. ABOUT YOU machte dies mit Ad-hoc-Mitteilung vom 7. März 2025 öffentlich bekannt. Mit Schreiben vom 19. Juni 2025 richtete die ABYxZAL Holding, anknüpfend an das Schreiben von Zalando vom 7. März 2025, ein Verlangen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, Art. 10 i. V. m. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG und § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an den Vorstand von ABOUT YOU, dass die Hauptversammlung von ABOUT YOU über die Übertragung der ABOUT YOU Aktien der übrigen Aktionär*innen auf die ABYxZAL Holding als zukünftige Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll, und teilte die Absicht mit, einen Verschmelzungsvertrag abzuschließen. Mit Schreiben vom 11. August 2025 hat die ABYxZAL Holding ihr Verlangen nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG und § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG unter Angabe der von ihr festgelegten angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,50 je ABOUT YOU Aktie gegenüber dem Vorstand von ABOUT YOU bestätigt und konkretisiert. Sie hat weiterhin darum gebeten, eine Hauptversammlung für einen Tag einzuberufen, der nicht später als drei Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsvertrags liegt, und den vorliegenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung zu setzen. ABOUT YOU machte dies mit Ad-hoc-Mitteilung vom 11. August 2025 öffentlich bekannt. Die ABYxZAL Holding übermittelte in dem Schreiben einen Beschlussvorschlag über die Übertragung der ABOUT YOU Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ABYxZAL Holding gegen Gewährung der von ihr festgelegten Barabfindung. Dem Schreiben war zudem eine Depotbestätigung der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland vom 11. August 2025 beigefügt, nach der die ABYxZAL Holding 158.879.681 ABOUT YOU Aktien und damit mehr als neun Zehntel am Grundkapital von ABOUT YOU hält. Die ABYxZAL Holding hat dem Vorstand von ABOUT YOU außerdem mit dem Schreiben vom 11. August und damit vor Einberufung dieser Hauptversammlung eine Gewährleistungserklärung der Commerzbank Aktiengesellschaft („Commerzbank“) vom 11. August 2025 übermittelt. Darin garantiert die Commerzbank den Minderheitsaktionären unbedingt und unwiderruflich die Erfüllung der Verpflichtung der ABYxZAL Holding als Hauptaktionärin der Gesellschaft, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out die festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 6,50 je auf die ABYxZAL Holding übertragener ABOUT YOU Aktie zu zahlen. Am 12. August 2025 haben die ABYxZAL Holding und die Gesellschaft einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem ABOUT YOU als übertragender Rechtsträger ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die ABYxZAL Holding als übernehmenden Rechtsträger überträgt. Die Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ABYxZAL Holding als Hauptaktionärin mit dem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG, dass dieser Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der ABYxZAL Holding wirksam wird, eingetragen wird. Die Verschmelzung ist als Konzernverschmelzung ohne Gegenleistung vorgesehen. Die Vorstände der Gesellschaft und der ABYxZAL Holding haben vorsorglich einen ausführlichen gemeinsamen schriftlichen Bericht über die Verschmelzung der Gesellschaft auf die ABYxZAL Holding gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 8 UmwG erstattet. Die angemessene Barabfindung, die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf die ABYxZAL Holding als Hauptaktionärin zu zahlen ist, hat die ABYxZAL Holding auf der Grundlage eines Bewertungsgutachtens der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH vom 11. August 2025 ermittelt und am 11. August 2025 auf EUR 6,50 je ABOUT YOU Aktie festgesetzt. Die Gesellschaft hat die Höhe der Barabfindung mit Ad-hoc-Mitteilung vom 11. August 2025 bekannt gemacht. Die ABYxZAL Holding hat der Hauptversammlung von ABOUT YOU einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet wird. Der vom Landgericht Hamburg auf Antrag der ABYxZAL Holding als Hauptaktionärin mit Beschluss vom 11. Juni 2025 bestellte sachverständige Prüfer, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt. Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, wurde zugleich auf gemeinsamen Antrag der Vorstände der Gesellschaft und der ABYxZAL Holding vom Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 11. Juni 2025 vorsorglich zum sachverständigen Prüfer für die Verschmelzungsprüfung bestellt und hat gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. §§ 60, 12 UmwG einen Prüfungsbericht über die Prüfung des Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger und der ABYxZAL Holding als übernehmendem Rechtsträger erstattet. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft ist gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Aktiengesellschaft wirksam wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: | „Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der ABOUT YOU Holding SE (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz und Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. (ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) gegen Gewährung einer von der ABYxZAL Holding AG mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,50 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ABOUT YOU Holding SE auf die Hauptaktionärin übertragen.“ | Von der Einberufung dieser Hauptversammlung an sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.de zugänglich. Darüber hinaus werden diese Unterlagen dort auch während der Hauptversammlung von ABOUT YOU am 22. September 2025 zugänglich sein: • | der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; | • | die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse von ABOUT YOU für die Geschäftsjahre 2024/2025, 2023/2024 und 2022/2023 und die zusammengefassten Lageberichte für ABOUT YOU und den Konzern für die Geschäftsjahre 2024/2025, 2023/2024 und 2022/2023; | • | der schriftliche Bericht der ABYxZAL Holding in der Eigenschaft als Hauptaktionärin an die Hauptversammlung von ABOUT YOU gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Abs. 2 AktG über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von ABOUT YOU auf die ABYxZAL Holding und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 12. August 2025 (Übertragungsbericht) einschließlich seiner Anlagen; | • | die Gewährleistungserklärung der Commerzbank gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327b Abs. 3 AktG vom 11. August 2025. | • | der Prüfungsbericht gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. §§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4, 293e AktG des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von ABOUT YOU auf die ABYxZAL Holding vom 12. August 2025; | • | der notariell beurkundete Verschmelzungsvertrag vom 12. August 2025 zwischen der ABYxZAL Holding als übernehmendem Rechtsträger und ABOUT YOU als übertragendem Rechtsträger einschließlich seiner Anlagen; | • | der Jahresabschluss der ABYxZAL Holding (vormals: Alsterhöhe 18. V V AG) für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2024; | • | die Zwischenbilanz der ABYxZAL Holding zum 30. Juni 2025; | • | der nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der ABYxZAL Holding und von ABOUT YOU vom 12. August 2025 einschließlich seiner Anlagen; | • | der vorsorglich erstattete Prüfungsbericht gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i. V. m. §§ 60, 12 UmwG des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der ABYxZAL Holding als übernehmendem Rechtsträger und ABOUT YOU als übertragendem Rechtsträger vom 12. August 2025. |
II. | Weitere Angaben und Hinweise |
1. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte | Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital von ABOUT YOU 175.470.407 EUR und ist in 175.470.407 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. ABOUT YOU hält im Zeitpunkt der Einberufung 1.730.325 eigene Aktien. Hieraus stehen ABOUT YOU keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt somit 173.740.082 Stück. 2. | Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare Aktionärsrechte | Auf Grundlage von § 17 Abs. 8 der Satzung in Verbindung mit § 118a AktG hat der Vorstand entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Dies bedeutet für diese außerordentliche Hauptversammlung insbesondere Folgendes: • | Eine physische Präsenz vor Ort ist für die Aktionär*innen bzw. deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter*innen von ABOUT YOU) nicht möglich. Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton über das Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) übertragen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5.). | • | Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 7. und 8.). Ferner besteht die Möglichkeit, die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen mit der Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9.). Andere Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts bestehen nicht. Über das Aktionärsportal besteht bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung die Möglichkeit zur Ausübung des Stimmrechts und zur Beauftragung der von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen. | • | Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zur Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal einreichen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 11.). | • | Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Rederecht in der Hauptversammlung. Innerhalb dieses Rederechts können sie auch Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung stellen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 12. und 13.). | • | Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunfts- und Nachfragerecht (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 14.). | • | Etwaige Widersprüche gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung können von Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten während der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal zur Niederschrift des Notars erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 15.). | Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, bestehen über die vorstehend genannten Rechte hinaus (einschließlich der Vorgaben für die Art und Weise ihrer Ausübung) keine weiteren versammlungsbezogenen ausübbaren Aktionärsrechte. Die Aktionär*innen werden gebeten, die nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte besonders zu beachten. 3. | Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis der Berechtigung, persönliche Zugangsdaten | Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 31. August 2025, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), Aktionär*innen von ABOUT YOU sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum 15. September 2025, 24:00 Uhr MESZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. | | Anmeldestelle: ABOUT YOU Holding SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
| Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden die Aktionär*innen von der Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung erhalten, die die persönlichen Zugangsdaten für das Aktionärsportal beinhaltet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionär*innen, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die oben genannte Adresse Sorge zu tragen. Dies stellt keine Beschränkung der Ausübung des Stimmrechts oder der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte dar. 4. | Bedeutung des Nachweisstichtags | Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz der Aktionär*innen zum Nachweisstichtag. Im Verhältnis zu ABOUT YOU gilt für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte als Aktionär*in nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär*in werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht berechtigt, das Stimmrecht oder sonstige ausübbare Aktionärsrechte auszuüben; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich von dem/der Vorbesitzer*in, welche/-r die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 5. | Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton | Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live über das Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) übertragen. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ausüben. Für Zwecke der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter hauptversammlung.aboutyou.de ein internetgestütztes und passwortgeschütztes Hauptversammlungssystem (Aktionärsportal) zur Verfügung. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten Aktionär*innen eine Anmeldebestätigung, die die Zugangsdaten zum Aktionärsportal enthält. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionär*innen im Aktionärsportal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben. 7. | Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl | Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionär*innen berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben. Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgt ausschließlich über das Aktionärsportal. Die Briefwahl-Stimme kann ab dem 1. September 2025 und auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können abgegebene Stimmen über das Aktionärsportal geändert oder widerrufen werden. 8. | Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte | Aktionär*innen können ihr Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch eine/-n Bevollmächtigte*n, z. B. durch einen von § 135 AktG erfassten Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine/-n sonstige/-n Dritte*n, ausüben lassen. Auch dann sind für den betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein/-e Aktionär*in mehr als eine Person, kann ABOUT YOU eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Stimmberechtigte Aktionär*innen können eine/-n Vertreter*in durch Erklärung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU über das Aktionärsportal oder postalisch sowie per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse bevollmächtigen. | | Hauptversammlungsadresse: | | ABOUT YOU Holding SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
| Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber ABOUT YOU erklärt werden. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es dann nicht mehr. Aktionär*innen, die postalisch oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse eine/-n Vertreter*in durch Erklärung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die Formulare zu verwenden, welche ABOUT YOU hierfür bereithält und die unter hauptversammlung.aboutyou.de heruntergeladen werden können. Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber ABOUT YOU, sondern gegenüber dem/der Vertreter*in erteilt (sog. Innenvollmacht), bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber ABOUT YOU sowie grundsätzlich auch der Widerruf der Vollmacht der Textform. Der Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten Bevollmächtigung kann durch Übermittlung des Nachweises per Post oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse geführt werden. Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem/der Vertreter*in werden die Aktionär*innen gebeten, die Formulare zu verwenden, welche ABOUT YOU hierfür bereithält. Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG erfassten Intermediärs, eines Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung oder einer Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionär*innen zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem/der jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. In jedem Fall kann ein/-e Bevollmächtigte*r die ausübbaren Aktionärsrechte über das Aktionärsportal nur dann wahrnehmen, wenn er/sie auf Veranlassung der Aktionär*innen individuelle Zugangsdaten zum Aktionärsportal erhalten hat. Um die Hinterlegung des/der Bevollmächtigten als Bevollmächtigte gewährleisten zu können, gilt Folgendes: Erfolgt die Bevollmächtigung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU über das Aktionärsportal, kann die Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache über das Aktionärsportal erteilt werden. Eine postalisch oder per E-Mail unmittelbar gegenüber ABOUT YOU erteilte oder der Nachweis einer gegenüber dem/der Vertreter*in erteilten Bevollmächtigung muss aus organisatorischen Gründen jedoch spätestens bis zum 21. September 2025, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei ABOUT YOU), bei der oben genannten Hauptversammlungsadresse eingegangen sein. 9. | Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen | Außerdem wird den Aktionär*innen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, von ABOUT YOU benannte Stimmrechtsvertreter*innen zu bevollmächtigen und sich bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter*innen sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter*innen nur das Stimmrecht zu denjenigen Punkten ausüben können, zu denen sie Weisungen erhalten haben. Bitte beachten Sie ferner, dass die Stimmrechtsvertreter*innen keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. Die Vollmacht und Weisungen an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen sind über das Aktionärsportal zu erteilen. Aktionär*innen, die die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen über das Aktionärsportal bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Weisungen auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache über das Aktionärsportal übermitteln. Die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen werden dann im Anschluss an die förmliche Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung (d. h. hier die Möglichkeit zur Abgabe von Weisungen an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen) die ihnen erteilten Weisungen entsprechend umsetzen. Über das Aktionärsportal sind Änderungen und der Widerruf von bereits über das Aktionärsportal erteilten Vollmachten nebst Weisungen auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache möglich. Weitere Informationen zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Erteilung von Vollmachten nebst Weisungen sowie die entsprechenden Informationen für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht finden sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionär*innen nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandt wird, und sind auch unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar. 10. | Information für Intermediäre | Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können auch über Intermediäre nach § 67c Abs. 1, 2 Satz 3 AktG i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 3, Art. 9 Abs. 4 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format (z. B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. 11. | Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen zur Tagesordnung | Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können Stellungnahmen zu dem Gegenstand der Tagesordnung über das Aktionärsportal übermitteln. Die Stellungnahmen müssen ABOUT YOU bis zum Ablauf des 16. September 2025, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Stellungnahmen sind in Textform in deutscher Sprache über das Aktionärsportal zu übermitteln. Sie dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. ABOUT YOU wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 17. September 2025, 24.00 Uhr MESZ, unter Nennung des Namens der übermittelnden Aktionär*innen im Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) zugänglich machen. ABOUT YOU wird eine Stellungnahme nicht zugänglich machen, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfasst sowie wenn sie einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt aufweist oder der Inhalt keinen ausreichenden Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung erkennen lässt. Ebenso werden Stellungnahmen nicht zugänglich gemacht, die nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt oder die in anderer Weise oder in anderer als deutscher Sprache eingereicht wurden oder wenn zu erkennen ist, dass der/die übermittelnde Aktionär*in bzw. deren Bevollmächtigte nicht an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wird. Etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Solche ausübbaren Aktionärsrechte sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. Pro Aktionär*in wird nur eine Stellungnahme veröffentlicht. 12. | Rederecht sowie im Rahmen des Rederechts zu stellende Gegenanträge und Wahlvorschläge | Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Rederecht. Zur Ausübung des Rederechts können Redebeiträge spätestens ab Beginn der Hauptversammlung über das Aktionärsportal angemeldet werden. Der Versammlungsleiter kann gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten zeitlich angemessen beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner*innen zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt insbesondere auch die Möglichkeit ein, die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen. Technische Voraussetzung für die Wahrnehmung des Rederechts ist, dass Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten über ein internetfähiges Endgerät verfügen, welches ebenfalls eine Kamera und ein Mikrofon hat, auf das jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann. ABOUT YOU behält sich das Recht vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär*in bzw. ihren Bevollmächtigten und ABOUT YOU in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und den Redebeitrag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Anträge und Wahlvorschläge (dazu nachstehend 13.) sowie Fragen und Nachfragen (dazu 14.) können Bestandteil des Redebeitrags sein. Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen ausübbaren Aktionärsrechten finden sich nachstehend. 13. | Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen | Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Recht, Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen. Anträge und Wahlvorschläge sind insoweit im Rahmen des Rederechts der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten zu stellen. Die vorstehenden Ausführungen zur Wahrnehmung des Rederechts, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen, gelten entsprechend. Darüber hinaus sind Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten bereits im Vorfeld der Hauptversammlung berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Weitere Einzelheiten dazu finden sich nachstehend unter 16.b. Von ABOUT YOU zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. 14. | Auskunfts- und Nachfragerecht | Die elektronisch der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunftsrecht. Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht zu. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunfts- und Nachfragerecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation wahrgenommen werden kann. In diesem Fall gelten die vorstehenden Ausführungen zur Wahrnehmung des Rederechts (siehe 12.) entsprechend. Weitere Einzelheiten zum Auskunftsrecht finden sich nachstehend unter 16.c. 15. | Widerspruch gegen Beschlussfassung der Hauptversammlung | Die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal während der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll zu erklären. 16. | Rechte der Aktionär*innen nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG a. | Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 AktG Aktionär*innen, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss ABOUT YOU spätestens bis zum Ablauf des 22. August 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse: ABOUT YOU Holding SE -Vorstand- Domstraße 10 20095 Hamburg Deutschland Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionär*innen außerdem unter hauptversammlung.aboutyou.de zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. Über den im Rahmen einer zulässigen Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten Beschlussvorschlag wird während der Hauptversammlung abgestimmt. | b. | Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß §§ 126, 127 AktG Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten sind berechtigt, Gegenanträge zu dem Beschlussvorschlag des Tagesordnungspunkts 1 zu stellen. Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, sind sie gemäß § 126 Abs. 1 AktG spätestens bis zum Ablauf des 7. September 2025, 24:00 Uhr MESZ, an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte angekündigte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. ABOUT YOU Holding SE -Vorstand- Domstraße 10 20095 Hamburg Deutschland Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionär*innen einschließlich des Namens, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich unter hauptversammlung.aboutyou.de veröffentlicht. Für Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß § 127 AktG bezüglich einer Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und bezüglich Wahlen zum Aufsichtsrat - sofern ein entsprechender Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte - gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf des 7. September 2025, 24:00 Uhr MESZ) sinngemäß; der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall der Wahl zum Aufsichtsrat Angaben zu anderen Mandaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. Von ABOUT YOU zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten das Stimmrecht ausüben. Sofern der/die den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär*in bzw. dessen/deren Bevollmächtigte*r nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder der Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. | c. | Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunftsrecht. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunfts- und Nachfragerecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation wahrgenommen werden kann. Das Auskunftsrecht umfasst das Verlangen einer Auskunft vom Vorstand über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen von ABOUT YOU zu verbundenen Unternehmen. Es gelten die allgemeinen Auskunftsverweigerungsrechte gemäß § 131 Abs. 3 AktG. Das gilt insbesondere insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet wäre, ABOUT YOU oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, oder soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde. Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten ein Nachfragerecht zu, § 131 Abs. 1d AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionär*innen nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 118a, § 122 Abs. 2, § 126, § 127, § 130a, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch unter hauptversammlung.aboutyou.de |
Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung finden sich dort. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht. |
| 17. | Informationen zum Datenschutz | Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.aboutyou.de Hamburg, August 2025 ABOUT YOU Holding SE Der Vorstand | |
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