Abfindungen, Steuerentlastung

Abfindungen 2025: Steuerentlastung jetzt aktiv beantragen

24.12.2025 - 05:24:12

Seit Jahresbeginn 2025 müssen Arbeitnehmer Steuern auf volle Abfindungen zahlen. Die Entlastung gibt es nur noch über die Steuererklärung, die aktiv beantragt werden muss.

Millionen Euro Steuerentlastung liegen bei den Finanzämtern – doch Arbeitnehmer müssen sie selbst beantragen. Grund ist die Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren zum Jahresbeginn 2025. Wer eine Abfindung oder mehrjährige Vergütung erhielt, zahlt seitdem Steuern auf das volle Einkommen. Die Entlastung gibt es nur noch über die Steuererklärung.

Paradigmenwechsel mit Folgen für Arbeitnehmer

Jahrzehntelang wendeten Arbeitgeber die komplizierte Fünftelregelung direkt bei der Gehaltsabrechnung an. Sie senkte die Steuerlast auf außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Das änderte sich mit dem Wachstumschancengesetz. Seit 1. Januar 2025 sind Unternehmen von dieser Pflicht befreit – zur Entlastung von bürokratischen Haftungsrisiken.

Die praktischen Auswirkungen zeigen sich jetzt zum Jahresende vollständig. Betroffene Arbeitnehmer haben zwölf Monate lang Steuern nach ihrem vollen, ungemilderten Progressionssatz gezahlt.

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„Der Liquiditätsnachteil für betroffene Arbeitnehmer war in den vergangenen zwölf Monaten erheblich“, erklärt ein Sprecher des Bund der Steuerzahler. „Der Anspruch auf die Steuerminderung ist aber nicht verloren – er hat sich lediglich von der Gehaltsabrechnung auf den Steuerbescheid verlagert.“

So holen Sie sich Ihre Entlastung zurück

Mit Beginn des Steuererklärungszeitraums für 2025 im Januar 2026 wird das Thema dringlich. Steuersoftware-Anbieter wie DATEV haben es in ihren Jahresend-Updates hervorgehoben.

Für die Steuererklärung 2025 gilt:
* Keine automatische Erstattung: Das Finanzamt wendet die Fünftelregelung nicht von selbst an.
* Richtige Dokumentation: Der Bruttobetrag der Abfindung muss in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung 2025 stehen – nicht mehr in Zeile 10 wie bisher.
* Erklärung erforderlich: Arbeitnehmer müssen Anlage N einreichen und die außerordentlichen Einkünfte explizit angeben. Erst dann prüft das Finanzamt die günstigere Besteuerung.

Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Beweislast nun vollständig beim Steuerzahler liegt. Wer keine Steuererklärung für 2025 abgibt, riskiert den dauerhaften Verlust des Steuervorteils. Bei hohen fünfstelligen Abfindungen können das mehrere tausend Euro sein.

Weihnachtsfrieden und neue Regeln für 2026

Während Steuerzahler die Unterlagen sortieren, herrscht bei den Finanzbehörden der traditionelle „Weihnachtsfrieden“. Zwischen dem 22. Dezember und Neujahr ruhen in den meisten Bundesländern Vollstreckungsmaßnahmen und belastende Verwaltungsakte.

Die Ruhephase ist kurz. Januar 2026 bringt weitere gesetzliche Änderungen. Der Bundesrat ebnete den Weg für eine erneute Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 7 Prozent ab 1. Januar 2026. Die Entscheidung soll die Branche stabilisieren und kehrt die vorherige Erhöhung um.

Zudem aktualisiert das Bundesfinanzministerium seine Anwendungshinweise zur Umsatzsteuer, um die Änderungen abzubilden. Buchhaltungssysteme müssen für den Übergang ins neue Jahr vorbereitet sein.

Gemischte Reaktionen auf die Reform

Die Abschaffung der Fünftelregelung in der Lohnabrechnung wird nach dem ersten vollen Jahr unterschiedlich bewertet.
* Arbeitgeber begrüßen die Änderung weitgehend. Sie verweist auf deutlich weniger Korrekturläufe und geringere Haftungsrisiken durch fehlerhafte Berechnungen.
* Arbeitnehmer stehen laut Verbraucherschützern schlechter da. Der Staat habe sich durch die Änderung ein zinsloses Darlehen auf Kosten von Arbeitnehmern verschafft, die ihren Job verloren. „Die Netto-Auszahlungslücke im Moment des Jobverlusts war für viele schmerzhaft“, kommentiert ein Finanzanalyst.

Ein aktueller Bericht verweist zudem auf leicht rückläufige Gesamtsteuereinnahmen im November 2025. Die Lohnsteuereinnahmen stiegen hingegen leicht um 2,6 Prozent.

Das ist im Januar 2026 zu tun

Wenn Arbeitnehmer in den kommenden Wochen ihre Lohnsteuerbescheinigung für 2025 erhalten, sind drei Schritte entscheidend:
1. Zeile 19 prüfen: Steht die Abfindung korrekt als „Sonstige Bezüge“ ohne Lohnsteuerabzugsmerkmal dort?
2. Liquidität planen: Wer jetzt eine Kündigungsvereinbarung für 2026 aushandelt, muss mit einer zunächst niedrigeren Netto-Auszahlung rechnen. Entlastung gibt es erst über die Steuererklärung 2027.
3. Digital einreichen: ELSTER oder zertifizierte Steuersoftware nutzen. Diese wurden aktualisiert und fragen gezielt nach diesen „verschobenen“ Steuerentlastungen.

Die Verlagerung der Fünftelregelung vom Arbeitgeber zum Finanzamt ist ein Musterbeispiel für die Strategie der „Bürokratieabbau“, die Unternehmensprozesse vereinfacht – indem sie Verwaltungsaufgaben auf den einzelnen Steuerzahler überträgt. Zum Jahresende 2025 liegt die Verantwortung nun klar bei den Arbeitnehmern: Sie müssen sich holen, was ihnen zusteht.

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