Pflichtmitteilung, DGA

pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären EQS-Ad-hoc: pferdewetten.de AG / Schlagwort(e): Jahresbericht pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären 21.02.2025 / 21:00 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

21.02.2025 - 21:01:15

EQS-Adhoc: pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären (deutsch)

pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären

EQS-Ad-hoc: pferdewetten.de AG / Schlagwort(e): Jahresbericht
pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des
Bestätigungsvermerks erklären

21.02.2025 / 21:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des
Bestätigungsvermerks erklären

Düsseldorf, 21. Februar 2025

Ein Gespräch mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("Abschlussprüfer"), hat ergeben, dass
eventuell die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023 auf Basis der vorliegenden Unterlagen und Informationen
beendet wird. Dies würde voraussichtlich zur Folge haben, dass der
Abschlussprüfer aufgrund der aus seiner Sicht bestehenden Prüfungshemmnisse
und aufgrund der vor der Durchführung der beiden avisierten
Kapitalerhöhungen aus seiner Sicht noch nicht sicheren positiven
Fortführungsprognose den Bestätigungsvermerk einschränken oder versagen
wird.

Der Abschlussprüfer begründet die Prüfungshemmnisse in Bezug auf die
Bewertung von speziellen Begebenheiten des Wettgeschäfts, wo derzeit nicht
überbrückbare unterschiedliche Betrachtungsweisen vorlägen.

Ohne die Durchführung der beiden von der Gesellschaft per Ad hoc-Meldung vom
10.01.2025 avisierten Kapitalerhöhungen und die damit verbundenen
Liquiditätszuflüsse sieht der Wirtschaftsprüfer ferner die Fortführung der
Gesellschaft als gefährdet an. Ein von der Gesellschaft im Zusammenhang mit
der Prolongation eines Ende März 2025 fälligen Darlehens beauftragtes IDW
S6-Gutachten könnte nach aktuellem Sachstand den Umstand aufzeigen, dass ein
wesentliches Zahlungsunfähigkeitsrisiko besteht, falls weder die beiden
Kapitalerhöhungen vollständig gezeichnet werden noch die
Darlehensprolongation zustande kommt.

Die Gesellschaft sieht sich der Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von
500.000 Euro durch das Bundesamt für Justiz ausgesetzt, wenn sie nicht bis
Anfang März 2025 den geprüften und gebilligten Jahresabschluss 2023
veröffentlicht.

Sollte der Wirtschaftsprüfer die Testierung des Jahresabschlusses 2023
versagen, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Folge unmittelbar eine
Hauptversammlung einberufen, um dieser den nicht testierten
Jahresabschlusses 2023 zur Billigung vorzulegen. Durch Einspruch gegen die
Ordnungsgeldandrohung und einen Wiedereinsetzungsantrag soll versucht
werden, die Zahlung des Ordnungsgeldes bis zur Billigung und
Veröffentlichung des untestierten Jahresabschlusses 2023 zu vermeiden.

Die von den eigenen Rechtsanwälten und dem Abschlussprüfer gemachten
Hinweise zur Optimierung in den Bereichen Corporate Governance und den
internen operativen Abläufen geht die Gesellschaft bereits seit Mitte 2024
nach und hat diese zum wesentlichen Teil bereits umgesetzt. Der
Hauptversammlung wird der Vorstand insbesondere diese Punkte und deren
künftige Handhabung erläutern.

Mitteilende Person:

Pierre Hofer, Vorstand

Kontakt:

pferdewetten.de AG

Telefon: +49 (0) 211 781 782 10

E-Mail: ir@pferdewetten.de

www.pferdewetten.ag


Ende der Insiderinformation

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    pferdewetten.de AG
                   Kaistr. 4
                   40221 Düsseldorf
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)2 11 / 7817820
   Fax:            +49 (0)2 11 / 78178299
   E-Mail:         verwaltung@pferdewetten.de
   Internet:       www.pferdewetten.ag
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   WKN:            A2YN77
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2090017



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2090017 21.02.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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