Pflichtmitteilung, DGA

Mayr-Melnhof Karton AG: Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückerwerbsprogramm EQS-Ad-hoc: Mayr-Melnhof Karton AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Mayr-Melnhof Karton AG: Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückerwerbsprogramm 23.12.2024 / 11:11 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

23.12.2024 - 11:11:37

EQS-Adhoc: Mayr-Melnhof Karton AG: Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückerwerbsprogramm (deutsch)

Mayr-Melnhof Karton AG: Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückerwerbsprogramm

EQS-Ad-hoc: Mayr-Melnhof Karton AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Mayr-Melnhof Karton AG: Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft beschließt
Aktienrückerwerbsprogramm

23.12.2024 / 11:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Rückerwerb von maximal 1.000.000 Aktien bzw. bis zu 5% des Grundkapitals der
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft geplant

Der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft hat heute auf
Grundlage der Ermächtigung, die in der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom
24. April 2024 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde und am 24.
April 2024 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem
sowie am 26. April 2024 über die Veröffentlichungsplattform EVI
veröffentlicht wurde, beschlossen, eigene Inhaberstammaktien der
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft zum Marktpreis über die Wiener Börse
sowie außerbörslich zu erwerben. Der außerbörsliche Rückerwerb steht unter
dem Vorbehalt der Genehmigung des Aufsichtsrats, die rechtzeitig erwartet
wird.

Das Rückerwerbsprogramm soll am 3. Januar 2025 (einschließlich) beginnen und
voraussichtlich bis zum 23. Dezember 2025 (einschließlich) dauern. Der
geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 10,-- je Aktie
nicht unterschreiten; der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
darf EUR 80,-- je Aktie nicht überschreiten.

Die Bedingungen des Aktienrückerwerbsprogramms sind wie folgt:

  * Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z
    8 AktG ist der 24. April 2024.

  * Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte auf der
    Homepage der Gesellschaft am 24. April 2024.

  * Beginn des Rückerwerbprogramms: 3. Januar 2025; voraussichtliche Dauer
    bis 23. Dezember 2025.

  * Das Rückerwerbsprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
    Stückaktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft (ISIN
    AT0000938204).

  * Beabsichtigt ist der Rückerwerb von insgesamt bis zu 1.000.000 Aktien,
    somit bis zu ca. 5% des Grundkapitals der Mayr-Melnhof Karton
    Aktiengesellschaft entweder über die Börse oder in einem Volumen von bis
    zu 600.000 Aktien, somit bis zu ca. 3% des Grundkapitals der
    Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, außerbörslich.

  * Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 10,-- je
    Aktie nicht unterschreiten; der höchste beim Rückerwerb zu leistende
    Gegenwert darf EUR 80,-- je Aktie nicht überschreiten.

  * Der Rückerwerb erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
    aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des
    Rückerwerbs sind die Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der
    Hauptversammlung vom 24. April 2024.

  * Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückerwerbs über die
Börse beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den
Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
über die Börse unabhängig von der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft zu
treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7
Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den
durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückerwerbprogramms sowie (ii)
allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende
Änderungen des Rückerwerbprogramms werden auf der Internetseite der
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
(https://mm.group/de/investoren/aktie/) veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb
von Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft Aktien und begründet keine
Verpflichtung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft oder einer ihrer
Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft Aktien anzunehmen.


Ende der Insiderinformation

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23.12.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Mayr-Melnhof Karton AG
                   Brahmsplatz 6
                   1040 Wien
                   Österreich
   Telefon:        0043 1 501 36 91180
   Fax:            0043 1 501 36 91391
   E-Mail:         investor.relations@mm.group
   Internet:       www.mm.group
   ISIN:           AT0000938204
   WKN:            93820
   Indizes:        ATX
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board),
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse
                   (Amtlicher Handel)
   EQS News ID:    2056247



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2056247 23.12.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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