Pflichtmitteilung, DGA

HPI AG: Einladung der Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung über die Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011 / 2024 in Aktien der Gesellschaft EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Anleihe HPI AG: Einladung der Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung über die Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011 / 2024 in Aktien der Gesellschaft 10.07.2024 / 18:55 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

10.07.2024 - 18:55:26

EQS-Adhoc: HPI AG: Einladung der Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung über die Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft (deutsch)

HPI AG: Einladung der Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung über die Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft

EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Anleihe
HPI AG: Einladung der Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung über die
Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der
Gesellschaft

10.07.2024 / 18:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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HPI AG: Einladung der Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung über die
Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der
Gesellschaft

München, 10. Juli 2024 - Die HPI AG (die "Gesellschaft") bittet alle
Anleihegläubiger ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die
"HPI-Anleihe" / ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) zu einer Abstimmung ohne
Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG), um über das
Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abzustimmen.

Da die Gesellschaft mangels Umsatzerlösen künftig nicht mehr in der Lage
ist, Tilgung und Zinszahlungen zu leisten, soll zur Abwendung einer
drohenden Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit ein Mehrheitsbeschluss über
die Umwandlung der Schuldverschreibungen in Geschäftsanteile gemäß § 5 Abs.
3 Nr. 5 SchVG gefasst werden. Der Mehrheitsbeschluss ist, sofern er mit der
erforderlichen Mehrheit gefasst wird, gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 SchVG für alle
Gläubiger gleichermaßen verbindlich.

Die Anleihegläubiger können in der Zeit von Freitag, dem 26. Juli 2024, bis
Montag, dem 29. Juli 2024, gemäß den in der Aufforderung zur Stimmabgabe
ohne Versammlung genannten Formerfordernissen abstimmen.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen
zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird voraussichtlich am 11. Juli 2024
im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com
veröffentlicht.

HPI AG

Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com


Ende der Insiderinformation

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10.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    HPI AG
                   Fürstenrieder Straße 267
                   81377 München
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89 800656-440
   E-Mail:         info@hpi-ag.com
   Internet:       http://www.hpi-ag.com
   ISIN:           DE000A0JCY37
   WKN:            A0JCY3
   Börsen:         Freiverkehr in München
   EQS News ID:    1943753



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1943753 10.07.2024 CET/CEST

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