Deutsche Payment A1M SE, DE000A2P74C5

Deutsche Payment A1M SE / DE000A2P74C5

30.09.2025 - 14:42:34

Deutsche Payment A1M SE beschließt Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss

EQS-Ad-hoc: Deutsche Payment A1M SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung


30.09.2025 / 14:42 CET/CEST
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  Deutsche Payment A1M SE     Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)     Berlin, den 30. September 2025 Der Vorstand der Deutsche Payment A1M SE (ISIN: DE000A2P74C5 – WKN: A2P74C) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals durch Barkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach § 4 Abs. 5 der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 1.894.493,00 um EUR 82.867,00 auf EUR 1.977.360,00 durch die Ausgabe von 82.867 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (“Neue Aktien”) erhöht werden. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt zu EUR 1,45 je Neuer Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt. Zum Bezug der neuen Aktien wird ein deutscher institutioneller Investor zugelassen. Durch die Kapitalerhöhung wird die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft gestärkt. Die neuen Aktien sollen in den Handel im Freiverkehr der Börse Düsseldorf einbezogen werden.   Kontakt Deutsche Payment A1M SE Alexander Herbst Vorstand Unter den Linden 40, 10117  Berlin   Ende der Ad-hoc Mitteilung


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