Pflichtmitteilung, DGA

BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Finanzierung BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich 23.02.2025 / 23:31 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

23.02.2025 - 23:32:32

EQS-Adhoc: BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich (deutsch)

BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich

EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Finanzierung
BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des
Sanierungskonzepts erforderlich

23.02.2025 / 23:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des
Sanierungskonzepts erforderlich

München, 23. Februar 2025 - Die BayWa AG hat sich mit Energy Infrastructure
Partners (EIP), dem Mitgesellschafter in der BayWa r.e. AG kommerziell
geeinigt, bei der BayWa r.e. AG eine Kapitalerhöhung durchzuführen, die im
Wesentlichen von EIP gezeichnet wird und daher zur Übernahme der Mehrheit
("change-of-control") an der BayWa r.e. AG durch EIP führt. Im Rahmen der
Kapitalerhöhung verpflichtet sich die BayWa AG aktuell bestehende Ansprüche
aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG in Höhe von rund EUR
350 Mio. aufzugeben. Mit der Kapitalerhöhung und zusätzlich bereitgestellten
Fremdfinanzierungen kann ein - im Rahmen der Aktualisierung des
Sanierungsgutachtens identifizierter - zusätzlicher Kapital- und Aval-Bedarf
der BayWa r.e. in Höhe von ca. EUR 435 Mio. bis 2028 abgedeckt werden. Der
Bedarf ergibt sich aufgrund geopolitischer und marktspezifischer
Unsicherheiten und der damit verbundenen Volatilität im Markt für
erneuerbare Energien. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird sich die
Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e. AG von derzeit 51% auf 35 %
reduzieren. Damit entfällt auch die Vollkonsolidierung der BayWa r.e. AG im
Konzernabschluss der BayWa AG. Durch die Transaktion wird die BayWa r.e. AG
finanziell entsprechend ihrem kapitalintensiven Geschäftsmodell aufgestellt,
was aus heutiger Sicht langfristig auch eine positive Entwicklung des Werts
der Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e AG unterstützt. Die BayWa AG
konzentriert sich durch die Abgabe der Mehrheit intensiver auf ihr
Kerngeschäft wie im Transformationskonzept vorgesehen. Diese kommerzielle
Einigung muss noch in verbindlichen Verträgen abgebildet werden und bedarf
der Zustimmung der Gremien der EIP und des Aufsichtsrats der BayWa AG. Die
Durchführung der Kapitalerhöhung und der damit in Zusammenhang stehenden
Vereinbarungen wird in jedem Fall unter dem Vorbehalt der
fusionskontrollrechtlichen Freigabe stehen.

Die oben dargestellte Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus
Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG führt zu einem negativen
Eigenkapital der BayWa AG, so dass eine Hauptversammlung wegen Verlustes der
Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG einberufen werden muss. Die positive
Fortführungsprognose der BayWa AG besteht weiterhin.

Aufgrund der Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus
Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. müssen zudem das
Sanierungsgutachten aktualisiert und auf dieser Basis Anpassungen der
Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern der BayWa
AG sowie ihren beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG
und Raiffeisen Agrar Invest AG vereinbart werden. Dabei wird insbesondere
eine Verlängerung der Sanierungsphase um ein Jahr bis Ende 2028 erwartet.
Auf Basis der aktuellen Gespräche geht der Vorstand der BayWa AG davon aus,
dass es gelingen wird, eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen der
Sanierungsvereinbarung zu erzielen.

Der Vorstand prüft derzeit zudem die erforderlichen Anpassungen des
Restrukturierungsplans im Rahmen des StaRUG-Verfahrens. Durch das
StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft der BayWa-Gruppe
eingegriffen. Aufgrund der erforderlichen Anpassungen wird die Einreichung
des Restrukturierungsplans und gegebenenfalls die Inanspruchnahme weiterer
Verfahrenshilfen nach dem StaRUG später als bisher geplant erfolgen. Der
Vorstand geht weiterhin davon aus, dass das StaRUG-Verfahren erfolgreich
abgeschlossen und damit eine angepasste Sanierungsvereinbarung und
Finanzierungsverträge (für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2028)
wirksam vereinbart werden können.

Die Auswirkungen der Verzögerung des StaRUG-Verfahrens auf den
Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses sowie den Termin
der ordentlichen Hauptversammlung der BayWa AG (bisher vorgesehen für den
27. Mai 2025) werden rechtzeitig bekannt gegeben.




Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de


Ende der Insiderinformation

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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    BayWa AG
                   Arabellastraße 4
                   81925 München
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89/ 9222-3691
   Fax:            +49 (0)89/ 9212-3680
   E-Mail:         presse@baywa.de
   Internet:       www.baywa.com
   ISIN:           DE0005194062, DE0005194005,
   WKN:            519406, 519400,
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
                   München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
                   Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2090049



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2090049 23.02.2025 CET/CEST

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