Pflichtmitteilung, DGA

Aricolin Investments S.A. : Details zur Änderung der Anleihebedingungen und Rückzahlung EQS-Ad-hoc: Aricolin Investments S.A. / Schlagwort(e): Anleihe / Sonstiges Aricolin Investments S.A. : Details zur Änderung der Anleihebedingungen und Rückzahlung 22.01.2025 / 18:00 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

22.01.2025 - 18:01:01

EQS-Adhoc: Aricolin Investments S.A. : Details zur Änderung der Anleihebedingungen und Rückzahlung (deutsch)

Aricolin Investments S.A. : Details zur Änderung der Anleihebedingungen und Rückzahlung

EQS-Ad-hoc: Aricolin Investments S.A. / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
Aricolin Investments S.A. : Details zur Änderung der Anleihebedingungen und
Rückzahlung

22.01.2025 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Madrid, 22. Januar 2025 - Die Geschäftsführung der Aricolin Investments S.A.
hat heute beschlossen, die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe "Poco
Bond" (DE000A2R28T1) ("POCO-Anleihe") zu einer Abstimmung ohne Versammlung
im Zeitraum vom 10. Februar 2025 bis zum 12. Februar 2025 einzuladen.
Wie bereits mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 17. Januar 2025 angekündigt, ist
die Restrukturierung der POCO-Anleihe Teil eines Gesamtkonzepts der
geplanten Finanzierungsstruktur. Die Höhe der Rückzahlung der
Unternehmensanleihe und der Ergebnisbeteiligung hängt maßgeblich davon ab,
in welchem Umfang es gelingt, streitige Ansprüche aus Projektentwicklung zu
realisieren. Soweit keine einvernehmliche Lösung mit der Gegenpartei
gefunden wird, könnten die Gerichtsverfahren drei Jahre oder länger dauern.
Beschlussgegenstand der Abstimmung wird ohne Versammlung im Wesentlichen
Folgender sein:

  1.

      1. Verlängerung der Laufzeit der POCO-Anleihe bis zum 31. Dezember
        2028;

      2. Anpassung des Kündigungsrechts der Emittentin (§ 7.1 der
        Anleihebedingungen);

      3. Ergänzung der rechtlichen Einstufung der Schuldverschreibungen als
        Genussrechte nach spanischem Recht sowie entsprechende Änderung der
        Anleihebedingungen;

      4. Ergänzung der Regelung zur Vorrangigkeit einer
        Überbrückungsfinanzierung von rund EUR 91.790 durch den
        Gesellschafter.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen
zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird am 23. Januar 2025 im
Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite
der Aricolin Investments S.A. mit den erforderlichen Formularen und weiteren
Unterlagen unter https://www.aricolin-investments.com/ unter der Rubrik
"Downloads" abrufbar.


Ende der Insiderinformation

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22.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Aricolin Investments S.A.
                   Paseo de la Castellana 259D
                   28046 Madrid
                   Spanien
   ISIN:           DE000A2R28T1
   WKN:            A2R28T
   Börsen:         Freiverkehr in München
   EQS News ID:    2072915



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2072915 22.01.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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